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Spooky

--MrJACK--
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
122 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:24 Uhr

Mir stellt sich zurzeit folgende Frage:
Warum haben Europäische Kennzeichen ein
A oder I usw drauf in Englisch (der Ländername)??
Aber Deutschland ein D?? Irgendwelche Gründe??
Wenn ich iwie falschlieg bitte sagen;-)

And doctors won't be able to recognize your fucking face!!!!

ult1m4t3 - 104
Experte (offline)

Dabei seit 01.2005
1245 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:27 Uhr

Das Zeichen ist die Abkürzung in der Landessprache, nicht in Englisch.
--MrJACK--
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
122 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:28 Uhr

Ja ...Austria..Österreich??o.O

And doctors won't be able to recognize your fucking face!!!!

Eisregen - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
246 Beiträge
Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:29 Uhr

ist doch das gleiche wie zbs england bzw GB! ist halt so ;D


ult1m4t3 - 104
Experte (offline)

Dabei seit 01.2005
1245 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:30 Uhr

Austria ist ein anderer Name für Österreich.
skater_96
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2007
352 Beiträge
Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:31 Uhr

Zitat von --MrJACK--:

Ja ...Austria..Österreich??o.O

Die spechen halt so....spaß...würd mich auch interessieren

Nicht anschauen! http://www.youtube.com/watch?v=2aY_BGSG_ 2U

Danjelo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
266 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:32 Uhr

die Länderkennzeichen wurden nicht alle nacheinander sondern in großen Abständen festgelegt. D gibt es seit 1909 z.b.

Das A steht übrigens für Austria ist aber lateinisch
commenTA-tor
Experte (offline)

Dabei seit 10.2006
1524 Beiträge
Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.09.2009 um 17:33 Uhr

Teilweise musste man halt bei der Verteilung der Buchstaben Kompromisse eingehen...gibt Kürzel in Landessprache oder in Englisch.

GB steht nicht für England, sondern für Grossbritannien.
--MrJACK--
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
122 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.09.2009 um 17:33 Uhr

Die Antwort is gut/überzeugend;-) leuchtet ein;-)
Danke;-)
edit die 2 über mir;-)

And doctors won't be able to recognize your fucking face!!!!

lexyvonk-paul - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
155 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:34 Uhr

vllt. darf man kein Ö nehmen

Ich muss mir die Hose putzen und die Zähne anziehn

GDawg187 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
980 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:42 Uhr

Zitat von lexyvonk-paul:

vllt. darf man kein Ö nehmen

nene hab schon genug gesehn mit nem Ö!

die 1 für die fam.. die 2 für die gang . !

lexyvonk-paul - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
155 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:51 Uhr

Zitat von GDawg187:

Zitat von lexyvonk-paul:

vllt. darf man kein Ö nehmen

nene hab schon genug gesehn mit nem Ö!


ja normale autonummer hab ich schon auch mit Ö gesehn
aber es geht ja hier um die Länderkennung I,D oder GB und so
und da kanns ja sein das man kein Ö nehmen darf

Ich muss mir die Hose putzen und die Zähne anziehn

Danjelo
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
266 Beiträge

Geschrieben am: 17.09.2009 um 17:58 Uhr

Nationalitätszeichen im Straßenverkehr oder Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat zeigen Anderen die Herkunft eines Kraftfahrzeuges an, genauer: in welchem Land es zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen worden ist. Es ist rechtlich Bestandteil des amtlichen nationalen Kraftfahrzeugkennzeichens.

Das Nationalitätszeichen geht zurück auf das am 11. Oktober 1909 abgeschlossene Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen) und wird in Deutschland seit 1. März 2007 durch § 21 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt, zuvor (1910-2007) durch die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr – IntKfzV. Mit dem Inkrafttreten der FZV wurde der Begriff Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat statt Nationalitätszeichen eingeführt. Die Regelungen gelten in vielen Ländern in Verbindung mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl. 1977 II S. 809), insbesondere Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3[1]. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören unter anderem die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Unter anderen wurde für Deutschland D, für die Landesteile der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn Österreich A (Austria) sowie Ungarn H, für die Schweizerische Eidgenossenschaft CH (lat. Confoederatio Helvetica) und für das Fürstentum Liechtenstein FL (seit 1924) vereinbart.

das sagt zumindest wiki ;)
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