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Mama ,Papa ich will ein neues pc Spiel ( zb )

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I-22-T-22-I
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
109 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2009 um 12:33 Uhr

Zitat von _TobY_96:

Meiner Mutter ist es egal was ich mit MEINEM Geld mache !

D.h. sobald die PSP GO rauskommt geh ich in Müller kauf se und komm nach Hause ! :-D und dann hab ich se ! Des ist meiner Mutter scheiß egal !


geh aber net nach senden in saturn...die sind so behindert...mir wollten sie erst die ps3 slim net verkaufen wegen nem taschengeldgesetzt da ich unter 16 jahren nur 20 euro ausgeben darf...dann hab ich die halt bissl dumm angemacht und mein ausweis gezeigt das ich 16 bin und dann hat die sich nur entschuldigt unds mir verkauft...sowas behindertes
Halfcast - 39
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
438 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2009 um 13:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.09.2009 um 13:29 Uhr

Zitat von I-22-T-22-I:

Zitat von _TobY_96:

Meiner Mutter ist es egal was ich mit MEINEM Geld mache !

D.h. sobald die PSP GO rauskommt geh ich in Müller kauf se und komm nach Hause ! :-D und dann hab ich se ! Des ist meiner Mutter scheiß egal !


geh aber net nach senden in saturn...die sind so behindert...mir wollten sie erst die ps3 slim net verkaufen wegen nem taschengeldgesetzt da ich unter 16 jahren nur 20 euro ausgeben darf...dann hab ich die halt bissl dumm angemacht und mein ausweis gezeigt das ich 16 bin und dann hat die sich nur entschuldigt unds mir verkauft...sowas behindertes


Naja man muss sagen das sie schon recht hatte auf einer Art und zwar in dem Fall:

Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184BGB).

Allerdings würde dann auch wieder das Taschengeld Gesetz ziehen das du frei ausgeben kannst wobei der Verkäufer z.B. sagen kann das er dir nur Sachen bis zu einem bestimmten Wert (in deinem Fall 20€) verkauft.

Das hat nix mit behindert usw. zu tun denn es gibt dafür Gesetze des Staates und Regeln die von der Verkaufsstätte gemacht wurden und an die muss sich der Verkäufer im Endeffekt halten wenn er seinen Job behalten will. Also ist deine Ausdrucksweiße nicht wirklich gerechtfertigt

"Lass niemals deine Feinde merken was du denkst."

gaLLard0__ - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2008
52 Beiträge

Geschrieben am: 09.09.2009 um 13:29 Uhr

ich kaufs einfach ohne nix zu sagen :-D

ITALIAAA XXX SEMPREEE

Necrodia - 33
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1311 Beiträge
Geschrieben am: 09.09.2009 um 13:51 Uhr

Zitat von gaLLard0__:

ich kaufs einfach ohne nix zu sagen :-D


Ohne nix zu sagen.. oh man.. Ich hab früher meine Spiele immer erst mit Erlaubnis gekauft ;)

Das schüttelt der BOSS einfach so ausm Ärmel.. as if it was nothing :D

I-22-T-22-I
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
109 Beiträge

Geschrieben am: 10.09.2009 um 15:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.09.2009 um 15:28 Uhr

Zitat von Halfcast:

Zitat von I-22-T-22-I:

Zitat von _TobY_96:

Meiner Mutter ist es egal was ich mit MEINEM Geld mache !

D.h. sobald die PSP GO rauskommt geh ich in Müller kauf se und komm nach Hause ! :-D und dann hab ich se ! Des ist meiner Mutter scheiß egal !


geh aber net nach senden in saturn...die sind so behindert...mir wollten sie erst die ps3 slim net verkaufen wegen nem taschengeldgesetzt da ich unter 16 jahren nur 20 euro ausgeben darf...dann hab ich die halt bissl dumm angemacht und mein ausweis gezeigt das ich 16 bin und dann hat die sich nur entschuldigt unds mir verkauft...sowas behindertes


Naja man muss sagen das sie schon recht hatte auf einer Art und zwar in dem Fall:

Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184BGB).

Allerdings würde dann auch wieder das Taschengeld Gesetz ziehen das du frei ausgeben kannst wobei der Verkäufer z.B. sagen kann das er dir nur Sachen bis zu einem bestimmten Wert (in deinem Fall 20€) verkauft.

Das hat nix mit behindert usw. zu tun denn es gibt dafür Gesetze des Staates und Regeln die von der Verkaufsstätte gemacht wurden und an die muss sich der Verkäufer im Endeffekt halten wenn er seinen Job behalten will. Also ist deine Ausdrucksweiße nicht wirklich gerechtfertigt


ja ok das stimmt schon aber sag mir mal noch nen laden wo das genauso is..hab ich noch keinen gesehn...

ausserdem hät sie mich ja mal fragen können wie alt ich überhaupt bin und net sagen ich verkauf es dir nicht
-Justine
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
220 Beiträge

Geschrieben am: 10.09.2009 um 15:32 Uhr



meine mutter sagt dan immer : du hast genug und nerve nicht

hahahttp://www.team-ulm.de/fotos/profil/ 540410.jpg?201011131332

-_manu93_- - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2009
90 Beiträge
Geschrieben am: 10.09.2009 um 15:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.09.2009 um 15:33 Uhr

Was soll eig die rechtliche Scheise!

Es geht ja nur um nen Betrag von 10 Euro!


felix95 - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
342 Beiträge

Geschrieben am: 10.09.2009 um 15:37 Uhr

nim dir 10 € marschier in den nächsten Laden und hol es dir so schwer wird des nicht sein
und wenn du es hast gehst du zu deinen Eltern und sagst ich hab mir einen neues Spiel gekauft und ich glaub die haben da nicht viel dagegen weil 10 € sind nicht die Welt
I-22-T-22-I
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
109 Beiträge

Geschrieben am: 10.09.2009 um 16:56 Uhr

Zitat von -_manu93_-:

Was soll eig die rechtliche Scheise!

Es geht ja nur um nen Betrag von 10 Euro!



nein es ging grad um die neue psp die sich ein 13 jähriger kaufen will...falls du lesen kannst...und die kostet keine 10 euro
_BMX8_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
174 Beiträge
Geschrieben am: 12.09.2009 um 16:30 Uhr

aha...

-->BMW

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