Geschrieben am: 10.09.2009 um 15:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.09.2009 um 15:28 Uhr
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Zitat von Halfcast: Zitat von I-22-T-22-I: Zitat von _TobY_96: Meiner Mutter ist es egal was ich mit MEINEM Geld mache !
D.h. sobald die PSP GO rauskommt geh ich in Müller kauf se und komm nach Hause !  und dann hab ich se ! Des ist meiner Mutter scheiß egal !
geh aber net nach senden in saturn...die sind so behindert...mir wollten sie erst die ps3 slim net verkaufen wegen nem taschengeldgesetzt da ich unter 16 jahren nur 20 euro ausgeben darf...dann hab ich die halt bissl dumm angemacht und mein ausweis gezeigt das ich 16 bin und dann hat die sich nur entschuldigt unds mir verkauft...sowas behindertes
Naja man muss sagen das sie schon recht hatte auf einer Art und zwar in dem Fall:
Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184BGB).
Allerdings würde dann auch wieder das Taschengeld Gesetz ziehen das du frei ausgeben kannst wobei der Verkäufer z.B. sagen kann das er dir nur Sachen bis zu einem bestimmten Wert (in deinem Fall 20€) verkauft.
Das hat nix mit behindert usw. zu tun denn es gibt dafür Gesetze des Staates und Regeln die von der Verkaufsstätte gemacht wurden und an die muss sich der Verkäufer im Endeffekt halten wenn er seinen Job behalten will. Also ist deine Ausdrucksweiße nicht wirklich gerechtfertigt
ja ok das stimmt schon aber sag mir mal noch nen laden wo das genauso is..hab ich noch keinen gesehn...
ausserdem hät sie mich ja mal fragen können wie alt ich überhaupt bin und net sagen ich verkauf es dir nicht
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