Klabauterman
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 01:10 Uhr
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hat jemand ahnung von oder kann nen guten Rehtsanwalt empfehlen in ulm oder umgebung am besten, werd wohl bald einen brauchen........
ichfreumichjedenfallswirdallerhöchs tezeitcabriohabichheuteausgepacktlä uftnochmorgen14uhrinhoferbevor
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commenTA-tor
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 01:24 Uhr
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Was hast´n angestellt?
Der Brosch von der Kanzlei Brosch, Schaude und noch einer ist ganz gut...
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Klabauterman
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 01:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.09.2009 um 01:34 Uhr
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des wüsste ich au gerne
hab seit 2 monat keinen lohn mehr bekommen, und geilerweisse auch no kei kündigung, jetzt soll mein chef bluten
ichfreumichjedenfallswirdallerhöchs tezeitcabriohabichheuteausgepacktlä uftnochmorgen14uhrinhoferbevor
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pipo93 - 32
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 01:32 Uhr
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Zitat von Klabauterman: des wüsste ich au gerne
hab seit 2 monat keinen lohn mehr bekommen
des is hart...
kann dir leider keinen empfehlen, wünsche dir aber viel Glück...
Barca...- més que un club ♥
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commenTA-tor
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 01:38 Uhr
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Oh, delikat...andere auch oder nur du?Schon mal nachgefragt?
Der Brosch ist halt ein sauguter Strafverteidiger, weiss nicht wieweit die sich in der Kanzlei auf Arbeitsrecht spezialisiert haben...bissl speziell ist das schon...Erstmal den Betrag schriftlich anmahnen.Das ist wichtig, nur so kannst ihn z.B. bei einer Insolvenz auch geltend machen.
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Fabio_82 - 42
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 02:32 Uhr
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also eventuell kannst ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen, falls Insolvenzverfahren vorliegt...
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Jaguar67 - 58
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 04:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.09.2009 um 05:36 Uhr
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bei der 1. instanz des arbeitsgerichts besteht keine anwaltspflicht. also selbst wenn du da gewinnst trägst du deine kosten selbst für nen anwalt solltest keine rechtsschutz haben
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Klabauterman
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 06:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.09.2009 um 06:08 Uhr
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oh ok, gut zu wissen. danke
ich hab keinen rechtsschutz, allerdings wird es auch keine insolvenz geben!
ichfreumichjedenfallswirdallerhöchs tezeitcabriohabichheuteausgepacktlä uftnochmorgen14uhrinhoferbevor
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the_beck
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 06:29 Uhr
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zahlt der dir böswillig keinen lohn oder hat er schlicht weg gesehen kein geld (und geht somit deinen kollegen genauso)?
du könntest ihm die insolvenz androhen.
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Dan9 - 32
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 06:44 Uhr
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wuerde mich interessieren wies weiter geht!!
YOU stfu!
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NeMiRoFf - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 08:56 Uhr
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Hast den schon mal deinen Chef bzw. im Personalbüro nachgefragt?
Ich denke mal Insolvenz wäre nicht von heute auf morgen gehen und es müssen viele Kreterien erfüllt sein dass eine Firma das überhaupt kann. Wenn es keinen Aushang gab oder wenn nichts gesagt wurde dann ist entweder ein Fehler passiert oder er verarscht dich. Auch wenn du eine Kündigung hättest müsste er es anmelden und entweder mit beidseitig Einverständniss müsstest du diese Unterschreiben( Sperre von Arbeitlosengeld für 3 Monate) Oder er kündigt dich in schriftform und du hättest überstunden oder Resturlaub. Es muss aber etwas vorliegen. Bevor du aber Rechtsanwälte aufsuchst rufe doch mal im Personalbüro an
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Outlaw - 44
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 09:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.09.2009 um 09:22 Uhr
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Guten Morgen,
bevor du jetzt direkt zum Anwalt oder Arbeitsgericht springst, würd ich dir noch raten, mit dem Chef bzw. der Personalabteilung zu reden und eine gütliche Lösung zu finden. Ansonsten stellst du dich selbst auf die Abschussrampe. Kein Chef möchte Mitarbeiter, die einen gleich verklagen, auch wenn du selbst sehr wütend bist, weil du kein Geld bekommst.
Ansonsten könntest du noch mit den Kollegen reden. Haben die alle ihr Geld bekommen? Nur du nicht? Läuft der Laden wirklich gut? Und so weiter...
PS: In die Insolvenz zu gehen, ist schon der zweite Schritt. Als erstes muss das Unternehmen erstmal zahlungsunfähig sein. Dazu sind keine Kriterien notwendig. Und bei der Insolvenz wird nur geprüft, ob die Firma bzw. der Betrieb bei weiterem Fortbestand auch wirtschaftlich rentabel ist und sich selbst wieder aus dem Loch ziehen kann. Nur als Kurzfassung.
Gruß
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LL1963 - 66
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Geschrieben am: 09.09.2009 um 10:25 Uhr
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Das war bei mir auch mal so.
Ich bin dann auf das Arbeitsgericht gegangen, nur mal so zum Erkundigen, was man da machen kann.
Ich wurde sofort zu einem Richter vorgelassen, der auf der Stelle ein Schreiben verfasste an meinen Chef. Denn nach 3 Monaten verfällt der Anspruch auf das Gehalt.
Der Richter hat sofort auf ein Band aus dem Stehgreif eine Klage aufgesetzt
und nach 1 Stunde war ich fertig.
Ich sagte, dass ich eig. nicht klagen wollte, aber er ließ mir gar keine Wahl, denn ich war kurz davor alles nicht mehr zu bekommen.
Das ging ohne Termin, einfach nur so, weil ich auf das Arbeitsgericht ging und eben kurz vor dem Verfall stand.
Das ist aber schon 20 Jahre her und du solltest dich dringend erkundigen, ob das immer noch giltet, dass nach 3 Monaten alles verfällt, weil du zu spät dran bist.
Also geh sofort auf das Arbeitsgericht, sonst hast du 3 Monate umsonst gearbeitet. Und bist eventuell noch selber schuld, weil du zu spät deine Forderungen eingeklagt hast.
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