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Dringendes Problem!!!Ebay!!

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
Beautiful_18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
125 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:30 Uhr

Hallo,
ich habe ein dringendes Problem und zwar geht es darum das ich mein Auto bei Ebay verkauft habe und die möglichkeit voher gegeben habe das Auto Probe zufahren und zu besichtigen.
Es hat jetzt jemand ersteigert der es sich nicht voher angeschaut hat oder probegefahren ist.
Fakt ist das er jetzt sagt er kommt vorbei schaut es sich an fährt zu werkstatt und erst wenn alles ok ist und ihm alles passt nimmt er das auch.

Ist es nicht seine Pflicht das Auto so zu nehmen wie es ist und ich nicht verpflichtet bin ihn erst mal damit in die werkstatt gehen zu lassen bevor er es bezahlt?

Das habe ich auch in der artikelbeschreibung stehen gehabt

Ich übernehme keine Garantie, da das Auto vor dem Kauf besichtigt und Probegefahren werden kann!
Wenn das Auto vor Auktionsende nicht besichtigt oder Probegefahren wird, übernehme ich keine Garantie oder spätere Beschwerden.


Ich brauche dringend eine Antwort. Wenns geht nur leute die sich wirklich damit auskennen.
Danke im Voraus liebe Grüße
hasimausi252 - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
331 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:33 Uhr

also normal is gekauft is gekauft egal wie

wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann

19Domi89
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
150 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.09.2009 um 20:34 Uhr

normalerweise:

er hats gekauft und damit ist es bindent

wenn ers net anschaut ist er ja selber schuld


er ist mit dem Kauf bei ebay einen vertrag eingegangen
also muss ers auch nehmen
XtremeLiming - 37
Profi (offline)

Dabei seit 12.2008
745 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:35 Uhr

er muss zahlen ganz klar.
er hätte ja die möglichkeit gehabt VOR dem kaufvertrag sich das auto anzusehen. er hat darauf verzichtet und sich mit dem kaufvertrag einverstanden erklärt. sein problem, er muss zahlen.
heggadohne - 41
Profi (offline)

Dabei seit 06.2003
405 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:35 Uhr

Zitat von Beautiful_18:

Hallo,
ich habe ein dringendes Problem und zwar geht es darum das ich mein Auto bei Ebay verkauft habe und die möglichkeit voher gegeben habe das Auto Probe zufahren und zu besichtigen.
Es hat jetzt jemand ersteigert der es sich nicht voher angeschaut hat oder probegefahren ist.
Fakt ist das er jetzt sagt er kommt vorbei schaut es sich an fährt zu werkstatt und erst wenn alles ok ist und ihm alles passt nimmt er das auch.

Ist es nicht seine Pflicht das Auto so zu nehmen wie es ist und ich nicht verpflichtet bin ihn erst mal damit in die werkstatt gehen zu lassen bevor er es bezahlt?

Das habe ich auch in der artikelbeschreibung stehen gehabt

Ich übernehme keine Garantie, da das Auto vor dem Kauf besichtigt und Probegefahren werden kann!
Wenn das Auto vor Auktionsende nicht besichtigt oder Probegefahren wird, übernehme ich keine Garantie oder spätere Beschwerden.


Ich brauche dringend eine Antwort. Wenns geht nur leute die sich wirklich damit auskennen.
Danke im Voraus liebe Grüße



"Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"

Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung wie Garantie bei Gebrauchtwaren vor, die bei Privatverkäufen allerdings ausgeschlossen werden können! Da es sich um ein Privatverkauf handelt, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, nach neuem EU-Recht auf gesetzlich zustehende Gewährleistung,
Garantie wie Umtausch und Rückgabe bei Gebrauchtwaren, beim Kauf b.z.w Abgabe eines Gebotes zu verzichten.

__Mr__Jack__ - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
43 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:39 Uhr

Da gibts viele leute die das so machen,,,, die haben dann keine Scheu vor ganichts.

Ich würde ihn kommen lassen, sagen er soll dir das Geld geben und kann das Auto "ohne Kennzeichen" mitnehmen. Denn so einen würde ich das Auto nicht angemeldet mitgeben. Weil dann musst du hoffen dass er es abmeldet und im schlimsten fall, zahlst du noch das ganze Jahr die kfz-Steuer, kannst das auto zwar auch zwangsabmelden, ist aber immer ein behördenkampf.

Ansonsten, mit Anwalt drohen bringt dir auch nicht viel, wie hoch waren denn deine Gebühren? ca. 50 Euro? Bei einer Rechtsschutzversicherung haste ja schon ein Selbstbehalt von 150 Euro (in der Regel). Also kannste ihn auch nicht verklagen weils sich net lohnt. Den Typen bei eBay melden, als nicht bezahlten Artikel, 8 Tage warten und dann bekommste normalerweise die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben.

So nen fall hatte ich auch mal. Nicht großartig aufregen und nochmal neu reinstellen und diesen Käufer auf die Liste der gesperrten Käufer setzen. So ist es nun mal leider ........

Hoffe das hat geholfen!!!!

Paar auf´s Maul?

AudioMobil - 47
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 11.2003
2685 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.09.2009 um 20:42 Uhr

Die Frage, die sich mir stellt: Hat das Fahrzeug irgendwelche dir bekannten Mängel, die du verschwiegen hast? Denn im Falle eine arglistigen Täuschung hilft auch kein "Gewährleistungsausschluss, da Privatverkauf".

Was jedoch klar sein sollte:

Ich würde die Papiere sowie das Fahrzeug nicht aus der Hand geben, bevor nicht der Vertrag unterschrieben und der Kaufbetrag bezahlt wurde. Wenn er das Auto unbedingt irgendwo anschauen lassen willen (natürlich auf seine Kosten) solltest du mitfahren. Ich würde bisher noch keine bösen Absichten unterstellen, vielleicht ist der Käufer einfach nur vorsichtig.



AUDIO MOBIL ERBACH - Car Hifi, Mobile Media & More! autohifi24.com

Don_Woldda
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
274 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:40 Uhr

Wenn dein Angebot der Wahrheit entspricht und die Mängel, die das Auto hat aufweist, muss er das Auto kaufen, andernfalls, wenn es Mängel gibt, die nicht in deinem Angebot waren, kann er sein Angebot zurückziehen.

Denk ich mal, aber nicht 100%ig sicher.
WritersPawn - 36
Champion (offline)

Dabei seit 11.2007
3834 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.09.2009 um 20:45 Uhr

Du musst den wissenden schaden angeben. der schaden den du net kennst, für den kannst du ja nix.

Wenn er den Schaden akzeptiert den du angegeben hast und das auto kaufen will, soll ers tun und fertig.

das mit der werkstatt is btw schwachsinn! das soll er danach machen, wenn die was finden wovon du nix wusstest - pech!
es seidenn du versteckst nen Mangel, dann isses arglistige täuschung :p

01010110 01101111 01101100 01101100 01101001 01100100 01101001 01101111 01110100 00101110

Beautiful_18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
125 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:45 Uhr

Zitat von AudioMobil:

Die Frage, die sich mir stellt: Hat das Fahrzeug irgendwelche dir bekannten Mängel, die du verschwiegen hast? Denn im Falle eine arglistigen Täuschung hilft auch kein "Gewährleistungsausschluss, da Privatverkauf".

Was jedoch klar sein sollte:

Ich würde die Papiere sowie das Fahrzeug nicht aus der Hand geben, bevor nicht der Vertrag unterschrieben und der Kaufbetrag bezahlt wurde. Wenn er das Auto unbedingt irgendwo anschauen lassen willen (natürlich auf seine Kosten) solltest du mitfahren. Ich würde bisher noch keine bösen Absichten unterstellen, vielleicht ist der Käufer einfach nur vorsichtig.



hy danke erst mal an euch
also ich habe alles rein geschrieben was ich weiß...
also alles was man von außen sieht oder was ich beim fahren gemerkt habe mehr mängel sind mir nicht bekannt.
Alle die mir bekannt sind habe ich angegeben.
Beautiful_18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
125 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:49 Uhr

der diskutiert jetzt voll mit mir rum dass das bei ebay alles bisschen anders ist und das es sein recht ist bevor er es nimmt mit dem auto in die werkstatt zu fahren da er so wie er sagt " ja nicht die katze im sack kaufen will"


XtremeLiming - 37
Profi (offline)

Dabei seit 12.2008
745 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:51 Uhr

Zitat von Beautiful_18:

der diskutiert jetzt voll mit mir rum dass das bei ebay alles bisschen anders ist und das es sein recht ist bevor er es nimmt mit dem auto in die werkstatt zu fahren da er so wie er sagt " ja nicht die katze im sack kaufen will"



geschwätz, er hätte es sich ja anschauen können
Stav84 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2007
24 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:52 Uhr

wenn er sich weiter so blöd anstellt meld das doch mal bei ebay mach nen fall auf schreib rein was sache ist und gut
Don_Woldda
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
274 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:53 Uhr

das einfachste wäre wenn du dich einfach an den Ebay-Support wendest.
Die wissen es am aller besten was deine/seine Rechte sind und bist somit auf der sicheren Seite, bevor hier jeder was anderes sagt.
hasimausi252 - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
331 Beiträge

Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:54 Uhr

dafür hast du extra geschrieben vorher probefahrt anschauen ect kann er nichts machen er hat die katze im sack gekauft sein pech zahlen muss er ansonsten zeig ihn an

wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann

garfield79 - 46
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
201 Beiträge
Geschrieben am: 08.09.2009 um 20:56 Uhr

Wende dich an den ebay-support. Aber ich glaub nicht, dass er viele Chancen hat. Immerhin hat er ja freiwillig auf das Auto geboten.
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