MausOoO - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2008
428
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:15 Uhr
|
|
Guten Abend liebe Leute
Und zwar hab ich ne Frage mein Freund meinte das 16 Jährige nur 2 Samstage im Monat Arbeiten dürfen, er hat da eben so nen Auszug ausm Gesetz weis aber im mom net von welchem Jahr... find jetzt aber in goggle nix darüber.. wollt mal fragen ob des stimmt oder net?
|
|
Zomb - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
2269
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:17 Uhr
|
|
Ganz einfach: Nein.
Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.
|
|
--S3VuS-- - 30
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2008
650
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:18 Uhr
|
|
dürfen die überhaupt samstags arbeiten?
!! yamaha rulez !!
|
|
MausOoO - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2008
428
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:19 Uhr
|
|
Zitat von --S3VuS--: dürfen die überhaupt samstags arbeiten?
Ja aber anscheind nur 2 Samstag.. ich weis es selber net so richtig..
|
|
Zomb - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
2269
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:19 Uhr
|
|
Zitat von --S3VuS--: dürfen die überhaupt samstags arbeiten?
wieso auch nicht?!?
Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.
|
|
Zomb - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
2269
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2009 um 21:21 Uhr
|
|
klick mich
5 Sek. Google suche. . .
Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.
|
|
--S3VuS-- - 30
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2008
650
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:21 Uhr
|
|
Zitat von Zomb: Zitat von --S3VuS--: dürfen die überhaupt samstags arbeiten?
wieso auch nicht?!?
keine ahnung hab ich mal gehört
!! yamaha rulez !!
|
|
Petersilie_
Anfänger
(offline)
Dabei seit 09.2008
16
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2009 um 21:31 Uhr
|
|
kommt drauf an, in welchem Arbeitsverhältnis.... im Rahmes eines Ausbildungsvertrages - dann in welchem Beruf - welche Wochenarbeitszeit wurde vereinbart?
Im Rahmen eines Nebenjobs??? Auf 400 Euro??
Manche Arbeiten dürfen z.B, von 16Jährigen gar nicht ausgeführt werden....
|
|
MausOoO - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2008
428
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:33 Uhr
|
|
Zitat von Petersilie_: kommt drauf an, in welchem Arbeitsverhältnis.... im Rahmes eines Ausbildungsvertrages - dann in welchem Beruf - welche Wochenarbeitszeit wurde vereinbart?
Im Rahmen eines Nebenjobs??? Auf 400 Euro??
Manche Arbeiten dürfen z.B, von 16Jährigen gar nicht ausgeführt werden....
Also als Azubi als Fleischereifachverkäuferin beim SKY hab ne 37,5 St. Woche
|
|
Zomb - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
2269
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:35 Uhr
|
|
Zitat von MausOoO: Zitat von Petersilie_: kommt drauf an, in welchem Arbeitsverhältnis.... im Rahmes eines Ausbildungsvertrages - dann in welchem Beruf - welche Wochenarbeitszeit wurde vereinbart?
Im Rahmen eines Nebenjobs??? Auf 400 Euro??
Manche Arbeiten dürfen z.B, von 16Jährigen gar nicht ausgeführt werden....
Also als Azubi als Fleischereifachverkäuferin beim SKY hab ne 37,5 St. Woche
schau den link bei Wiki an, steht alles wissenswerte drin.
Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.
|
|
Petersilie_
Anfänger
(offline)
Dabei seit 09.2008
16
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2009 um 21:38 Uhr
|
|
Du bist sicher dann im 1. Lehrjahr. Schau mal genau nach, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn Du im Geschäft beim Chef nicht gleich nachfragen willst, dann warte, bis die Berufsschule begonnen hat und frage dort nach. Wenn Du da keine ausreichende Auskunft bekommst, dann erkundige Dich bei Deiner zuständigen Kammer (vermutlich die Industrie-u. Handelskammer).
Oft ist es so, dass in den Firmen die Lehrlinge nur jeden 2. Samstag eingesetzt werden. Kommt immer darauf an, wie Deine Arbeitszeit über die Woche verteilt wird - bzw. ob Du eine 5 Tages-Woche oder eine 6-Tages-Woche hast
|
|
Specializing - 28
Experte
(offline)
Dabei seit 08.2009
1288
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:42 Uhr
|
|
achwas ab 16 darfsch du arbeiten wie du willsch
mein freund machts auch
|
|
MausOoO - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2008
428
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:42 Uhr
|
|
Zitat von Zomb: Zitat von MausOoO: Zitat von Petersilie_: kommt drauf an, in welchem Arbeitsverhältnis.... im Rahmes eines Ausbildungsvertrages - dann in welchem Beruf - welche Wochenarbeitszeit wurde vereinbart?
Im Rahmen eines Nebenjobs??? Auf 400 Euro??
Manche Arbeiten dürfen z.B, von 16Jährigen gar nicht ausgeführt werden....
Also als Azubi als Fleischereifachverkäuferin beim SKY hab ne 37,5 St. Woche
schau den link bei Wiki an, steht alles wissenswerte drin.
den hatte ich auch aber ich find da nix auf meine frage
|
|
MausOoO - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2008
428
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:42 Uhr
|
|
Zitat von Petersilie_: Du bist sicher dann im 1. Lehrjahr. Schau mal genau nach, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn Du im Geschäft beim Chef nicht gleich nachfragen willst, dann warte, bis die Berufsschule begonnen hat und frage dort nach. Wenn Du da keine ausreichende Auskunft bekommst, dann erkundige Dich bei Deiner zuständigen Kammer (vermutlich die Industrie-u. Handelskammer).
Oft ist es so, dass in den Firmen die Lehrlinge nur jeden 2. Samstag eingesetzt werden. Kommt immer darauf an, wie Deine Arbeitszeit über die Woche verteilt wird - bzw. ob Du eine 5 Tages-Woche oder eine 6-Tages-Woche hast
Ok danke Hat mir aufjeden fall weitergeholen
|
|