Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Jugendarbeitsschutzgesetz

MausOoO - 32
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
428 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:15 Uhr

Guten Abend liebe Leute
Und zwar hab ich ne Frage mein Freund meinte das 16 Jährige nur 2 Samstage im Monat Arbeiten dürfen, er hat da eben so nen Auszug ausm Gesetz weis aber im mom net von welchem Jahr... find jetzt aber in goggle nix darüber.. wollt mal fragen ob des stimmt oder net?
Zomb - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2269 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:17 Uhr

Ganz einfach: Nein.

Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.

--S3VuS-- - 30
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
650 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:18 Uhr

dürfen die überhaupt samstags arbeiten?

!! yamaha rulez !!

MausOoO - 32
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
428 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:19 Uhr

Zitat von --S3VuS--:

dürfen die überhaupt samstags arbeiten?


Ja aber anscheind nur 2 Samstag.. ich weis es selber net so richtig..
Zomb - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2269 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:19 Uhr

Zitat von --S3VuS--:

dürfen die überhaupt samstags arbeiten?

wieso auch nicht?!?

Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.

Zomb - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2269 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2009 um 21:21 Uhr

klick mich
5 Sek. Google suche. . .

Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.

--S3VuS-- - 30
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
650 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:21 Uhr

Zitat von Zomb:

Zitat von --S3VuS--:

dürfen die überhaupt samstags arbeiten?

wieso auch nicht?!?


keine ahnung hab ich mal gehört

!! yamaha rulez !!

Petersilie_
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2008
16 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2009 um 21:31 Uhr

kommt drauf an, in welchem Arbeitsverhältnis.... im Rahmes eines Ausbildungsvertrages - dann in welchem Beruf - welche Wochenarbeitszeit wurde vereinbart?
Im Rahmen eines Nebenjobs??? Auf 400 Euro??
Manche Arbeiten dürfen z.B, von 16Jährigen gar nicht ausgeführt werden....


MausOoO - 32
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
428 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:33 Uhr

Zitat von Petersilie_:

kommt drauf an, in welchem Arbeitsverhältnis.... im Rahmes eines Ausbildungsvertrages - dann in welchem Beruf - welche Wochenarbeitszeit wurde vereinbart?
Im Rahmen eines Nebenjobs??? Auf 400 Euro??
Manche Arbeiten dürfen z.B, von 16Jährigen gar nicht ausgeführt werden....



Also als Azubi als Fleischereifachverkäuferin beim SKY hab ne 37,5 St. Woche
Zomb - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2269 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:35 Uhr

Zitat von MausOoO:

Zitat von Petersilie_:

kommt drauf an, in welchem Arbeitsverhältnis.... im Rahmes eines Ausbildungsvertrages - dann in welchem Beruf - welche Wochenarbeitszeit wurde vereinbart?
Im Rahmen eines Nebenjobs??? Auf 400 Euro??
Manche Arbeiten dürfen z.B, von 16Jährigen gar nicht ausgeführt werden....



Also als Azubi als Fleischereifachverkäuferin beim SKY hab ne 37,5 St. Woche

schau den link bei Wiki an, steht alles wissenswerte drin.

Platz da, ich bin der Prototyp Gottes.

Petersilie_
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2008
16 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2009 um 21:38 Uhr

Du bist sicher dann im 1. Lehrjahr. Schau mal genau nach, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn Du im Geschäft beim Chef nicht gleich nachfragen willst, dann warte, bis die Berufsschule begonnen hat und frage dort nach. Wenn Du da keine ausreichende Auskunft bekommst, dann erkundige Dich bei Deiner zuständigen Kammer (vermutlich die Industrie-u. Handelskammer).

Oft ist es so, dass in den Firmen die Lehrlinge nur jeden 2. Samstag eingesetzt werden. Kommt immer darauf an, wie Deine Arbeitszeit über die Woche verteilt wird - bzw. ob Du eine 5 Tages-Woche oder eine 6-Tages-Woche hast

Specializing - 28
Experte (offline)

Dabei seit 08.2009
1288 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:42 Uhr

achwas ab 16 darfsch du arbeiten wie du willsch
mein freund machts auch
MausOoO - 32
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
428 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:42 Uhr

Zitat von Zomb:

Zitat von MausOoO:

Zitat von Petersilie_:

kommt drauf an, in welchem Arbeitsverhältnis.... im Rahmes eines Ausbildungsvertrages - dann in welchem Beruf - welche Wochenarbeitszeit wurde vereinbart?
Im Rahmen eines Nebenjobs??? Auf 400 Euro??
Manche Arbeiten dürfen z.B, von 16Jährigen gar nicht ausgeführt werden....



Also als Azubi als Fleischereifachverkäuferin beim SKY hab ne 37,5 St. Woche

schau den link bei Wiki an, steht alles wissenswerte drin.

den hatte ich auch aber ich find da nix auf meine frage
MausOoO - 32
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
428 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2009 um 21:42 Uhr

Zitat von Petersilie_:

Du bist sicher dann im 1. Lehrjahr. Schau mal genau nach, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn Du im Geschäft beim Chef nicht gleich nachfragen willst, dann warte, bis die Berufsschule begonnen hat und frage dort nach. Wenn Du da keine ausreichende Auskunft bekommst, dann erkundige Dich bei Deiner zuständigen Kammer (vermutlich die Industrie-u. Handelskammer).

Oft ist es so, dass in den Firmen die Lehrlinge nur jeden 2. Samstag eingesetzt werden. Kommt immer darauf an, wie Deine Arbeitszeit über die Woche verteilt wird - bzw. ob Du eine 5 Tages-Woche oder eine 6-Tages-Woche hast


Ok danke ;-) Hat mir aufjeden fall weitergeholen
  [Antwort schreiben]

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -