slash_93
Profi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 11:54 Uhr
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Seid gegrüßt,
ich habe neulich eine MXBrille bei Ebay aus den USA ersteigert, per Pay Pal bezahlt und jetzt musste natürlich ein abartig fetter Brief vom Zoll im Briefkasten Landen. Nach längerem Studieren versteht man dann doch den Großteil vom dem abartig schwachsinnigen und bürokratischen Schreibens.
Die Verlangen von mir bei einem Ebaykauf erstaunlich wenig:
- Kaufnachweis (Ausdruck der Ebay Aution)
. Zahlungsnachweis (Ausdruck des Pay Pal Vorganges)
Ich frag mich jetzt allerdings was um himmels Willen soll ich da bei ebay Ausdrucken? Was glaubwürdig wäre? Wo um HImmels Willen hat sich dort der Sinn versteckt.
§328: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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Alexx91 - 33
Champion
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 11:57 Uhr
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Druck es doch einfach aus...wenn sie nichts anderes verlangen, ist das dene ihr Problem. Und wenn sie sich beschweren wollen, hast du es einfach nicht besser gewusst.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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matzem - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 11:58 Uhr
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artikelseite drucken
musst 19% steuer zahlen
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Beautiful_18
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:02 Uhr
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Zitat von slash_93: Seid gegrüßt,
ich habe neulich eine MXBrille bei Ebay aus den USA ersteigert, per Pay Pal bezahlt und jetzt musste natürlich ein abartig fetter Brief vom Zoll im Briefkasten Landen. Nach längerem Studieren versteht man dann doch den Großteil vom dem abartig schwachsinnigen und bürokratischen Schreibens.
Die Verlangen von mir bei einem Ebaykauf erstaunlich wenig:
- Kaufnachweis (Ausdruck der Ebay Aution)
. Zahlungsnachweis (Ausdruck des Pay Pal Vorganges)
Ich frag mich jetzt allerdings was um himmels Willen soll ich da bei ebay Ausdrucken? Was glaubwürdig wäre? Wo um HImmels Willen hat sich dort der Sinn versteckt.
War bei meinem Freund auch mal so als er ein Handy aus dem Ausland bestellt hat. Die wollen halt nen nachweis was die Brille gekostet hat also ein Überweisungs träger oder dein Kontoauszug reicht eigentlich aus... Und dann musst du drauf zahlen! Aber du bekommst deine Brille dann auch
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slash_93
Profi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:02 Uhr
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Wenn das den Lackaffen da nicht passt, dann kommt nichts und ich muss Verwahrungsgebühr zahlen.
§328: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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DMT - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:03 Uhr
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die 19% muss man nur bezahlen wenn der artikel teuer als 25 euro glaub war. bin mir aber nicht genau sicher, aufjedenfall muss er erst bei einem bestimmten betrag steuern zahln
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Beautiful_18
Halbprofi
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:03 Uhr
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Zitat von DMT: die 19% muss man nur bezahlen wenn der artikel teuer als 25 euro glaub war. bin mir aber nicht genau sicher, aufjedenfall muss er erst bei einem bestimmten betrag steuern zahln
Deswegen ja der Nachweis was es gekostet hat
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wuschel19770 - 47
Profi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:05 Uhr
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die wollen sehen ob die Sache versteuert wurde vom Versender,wenn das nicht so ist musst du es als Empfänger bei der Einfuhr nachversteuern.Hatte ich auch schon.
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Don_Woldda
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:06 Uhr
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War bei mir auch mal so, wegen einer Kassette (1,99€!!) aus Hong Kong. Einfach die Artikelbeschreibung des Verkäufers ausdrucken und mitbringen. Das ist alles.
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Killa68
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.08.2009 um 12:08 Uhr
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und wie hoch ist denn dieser Betrag?
edit: Der Betrag ab dem man die Ware versteuern muss
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Houwitser - 42
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:11 Uhr
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Zitat von Killa68: und wie hoch ist denn dieser Betrag?
edit: Der Betrag ab dem man die Ware versteuern muss
Freibetrag 430 €
Büro ist Krieg
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Beautiful_18
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:14 Uhr
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Zitat von Houwitser: Zitat von Killa68: und wie hoch ist denn dieser Betrag?
edit: Der Betrag ab dem man die Ware versteuern muss
Freibetrag 430 €
Achwas der muss doch da jetzt keine 430 € zahlen?!?!
Wie gesagt mein Freund hat damals ein Handy aus dem Ausland über Ebay bestellt das hat 60 euro glaube ich gekostet und er musste 20 euro nachzahlen! Er hat den überweisungsträger vorgezeigt und dann hat das gepasst?!?
Was hat die Brille denn gekostet?
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Froebbi - 32
Profi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:16 Uhr
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Zitat von Houwitser: Zitat von Killa68: und wie hoch ist denn dieser Betrag?
edit: Der Betrag ab dem man die Ware versteuern muss
Freibetrag 430 €
Das is wenn man es selber einführt....per Post sinds 21 Euro..warum ich das weiss...ich war wegen einem Päcken 3 mal bei ihnen bis sies mir gegeben haben...grrr!!
Wer Tippfehler findet darf sie behalten.Hans Söllner --Eine Legende...
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Algiz - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:21 Uhr
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wenn ich bei ebay was bestell schau ich immer das mein wunschartikel immer in Deutschland ist. Da hab ich kein stress mitm Zoll!
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BigPete - 44
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:24 Uhr
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Zitat von slash_93: Seid gegrüßt,
ich habe neulich eine MXBrille bei Ebay aus den USA ersteigert, per Pay Pal bezahlt und jetzt musste natürlich ein abartig fetter Brief vom Zoll im Briefkasten Landen. Nach längerem Studieren versteht man dann doch den Großteil vom dem abartig schwachsinnigen und bürokratischen Schreibens.
Die Verlangen von mir bei einem Ebaykauf erstaunlich wenig:
- Kaufnachweis (Ausdruck der Ebay Aution)
. Zahlungsnachweis (Ausdruck des Pay Pal Vorganges)
Ich frag mich jetzt allerdings was um himmels Willen soll ich da bei ebay Ausdrucken? Was glaubwürdig wäre? Wo um HImmels Willen hat sich dort der Sinn versteckt.
Ruf doch einfach beim Zollamt an und frag nach, dann weißt du es genau und musst dich nicht mit evtl. und vielleicht abgeben. Die sagen dir schon was sie genau wollen.
Tut was ihr nicht lassen könnt, aber nervt mich nicht damit!!!
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slash_93
Profi
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Geschrieben am: 26.08.2009 um 12:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.08.2009 um 12:30 Uhr
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Hab ich schon, die wissen das selbst nicht so genau. Sie hätten mit Ebay nichts am Hut. 60 Euronen mit Versand, ich hab kein Problem damit denen das bischen Zoll zu zahlen, mir geht nur dieses ganze drumherum auf den Sack. Die bekommen jetzt ihre Artikelbeschreibung und den entsprechenden Kontoauszug, wird schon passen.
§328: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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