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darf man...?

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3_words - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2008
16 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:29 Uhr

laut meinem ehemaligen fahrlehrer darf man einen ohrstöpsel im ohr haben,
aber lautstärke nur so weit aufdrehen, das man hupen oder sirenen noch hören könnte.

helm muss zu sein.

nur bei der wasserpfeife bin ich mir nich ganz sicher,
denk aber das man schon noch fahren darf,
nur solltest du nich wenn dir übel oder so is.


< ( ^ _ ^ ) >

Vibez_ - 17
Champion (offline)

Dabei seit 05.2008
2988 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:36 Uhr

ich habs so gelernt das es erlaubt is solangs nur einer is und der nich zu laut. in der fahrschule hat man ja auch n headset stöpsel drin..dann wärs ja unsinnig wenns verboten wär oO
dadaganxxta - 32
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1097 Beiträge

Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:37 Uhr

Zitat von Vibez_:

ich habs so gelernt das es erlaubt is solangs nur einer is und der nich zu laut. in der fahrschule hat man ja auch n headset stöpsel drin..dann wärs ja unsinnig wenns verboten wär oO


ja aber da kommt ja nich dauernt i-was und des dann auch nich zu laut... ;-)

DU HAST DOOFE OHREN ....... !!

Vibez_ - 17
Champion (offline)

Dabei seit 05.2008
2988 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:39 Uhr

bei mir kam da dauernt irgendwas weil das teil total scheiße war und man immer den motor gehört hat. ( Fahrlehrer is mit der Kawa hinterher ). auf der Autobahn hab ich dann nen tinnitus bekomm..
dadaganxxta - 32
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1097 Beiträge

Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.08.2009 um 21:42 Uhr

Zitat von Vibez_:

bei mir kam da dauernt irgendwas weil das teil total scheiße war und man immer den motor gehört hat. ( Fahrlehrer is mit der Kawa hinterher ). auf der Autobahn hab ich dann nen tinnitus bekomm..


lol wo warst du bei der fahrschule ??

bei mir is der mim fahrrad hintereher ;-) und hat nich dauernt was geredet sondern halt nur wenn er gedrückt hat.....

edit: fail :-D nich mim fahrrad sondern mim auto :-D :totlacher:

DU HAST DOOFE OHREN ....... !!

Vibez_ - 17
Champion (offline)

Dabei seit 05.2008
2988 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:44 Uhr

Streng geheim :-D
dachte gerade schon..mitm Fahrrad? oO

dadaganxxta - 32
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1097 Beiträge

Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:45 Uhr

Zitat von Vibez_:

Streng geheim :-D
dachte gerade schon..mitm Fahrrad? oO


wär auch mal chillig :-D

DU HAST DOOFE OHREN ....... !!

dadaganxxta - 32
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1097 Beiträge

Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:49 Uhr

Zitat von dadaganxxta:

ahh...und noch ne frage... darf man bei nem roller was zwischen die beine stellen ??


weis das jemand !?

DU HAST DOOFE OHREN ....... !!

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.08.2009 um 21:55 Uhr

Also im Prinzip darfst Du sowohl mit Ohrstöpsel als auch mit offenem Helm fahren.

Wie schon erwähnt wurde, ist es nicht erlaubt die Sinne zu blockieren in dem Du Musik auf die Kopfhörer legst. Der Ohrstöpsel selbst wäre aber erlaubt. Ist ja auch bei den mobilen Freisprecheinrichtungen für Handies so. Und die sind in Autos auch erlaubt. Genau wie Bluetooth-Headsets.

Und die Sache mit dem Helm. Es besteht nur eine Helmpflicht. Dass der geschlossen sein muss, steht rein rechtlich nirgends. Dennoch wird Dich die Polizei anhalten und kostenlos belehren um Dich auf die Gefahren hinzuweisen. Und natürlich bei der Gelegenheit den Rest der Karre genau untersuchen :-)

Fährst Du mit einem offenen Helm, dann wirst Du auf jeden Fall eine erhebliche Mitschuld im Falle von Kopfverletzungen zugesprochen bekommen, was in erhebliche Eigenanteilen bei den Heil- und Versorgungskosten enden kann.

§ 21a Abs. 2 StVO
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
dadaganxxta - 32
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1097 Beiträge

Geschrieben am: 16.08.2009 um 21:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.08.2009 um 21:57 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Also im Prinzip darfst Du sowohl mit Ohrstöpsel als auch mit offenem Helm fahren.

Wie schon erwähnt wurde, ist es nicht erlaubt die Sinne zu blockieren in dem Du Musik auf die Kopfhörer legst. Der Ohrstöpsel selbst wäre aber erlaubt. Ist ja auch bei den mobilen Freisprecheinrichtungen für Handies so. Und die sind in Autos auch erlaubt. Genau wie Bluetooth-Headsets.

Und die Sache mit dem Helm. Es besteht nur eine Helmpflicht. Dass der geschlossen sein muss, steht rein rechtlich nirgends. Dennoch wird Dich die Polizei anhalten und kostenlos belehren um Dich auf die Gefahren hinzuweisen. Und natürlich bei der Gelegenheit den Rest der Karre genau untersuchen :-)

Fährst Du mit einem offenen Helm, dann wirst Du auf jeden Fall eine erhebliche Mitschuld im Falle von Kopfverletzungen zugesprochen bekommen, was in erhebliche Eigenanteilen bei den Heil- und Versorgungskosten enden kann.

§ 21a Abs. 2 StVO
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

ahh oke danke :-D
auf meien andern beide fragen weißt nichts ?

DU HAST DOOFE OHREN ....... !!

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2009 um 22:08 Uhr

Zitat von dadaganxxta:

ahh oke danke :-D
auf meien andern beide fragen weißt nichts ?


Musst Du beim Rollerfahren mit den Beinen was machen? Wenn nicht, dann wäre es von daher wohl kein Thema. Aber ungesicherte Ladung ist prinzipiell unzulässig. Müsste also irgendwie SICHER befestigt sein. Ist da eine Fussbremse, dann darf das natürlich nicht behindern.


Und die Sache mit der Wasserpfeife. Solange keine illegalen Substanzen drin sind, gilt hier wohl dasselbe wie einem der gesunde Menschenverstand eh nahelegt. Wenn die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, ob durch Müdigkeit, Übelkeit oder warum auch immer, darf man nicht am Strassenverkehr teilnehmen.


3_words - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2008
16 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2009 um 22:09 Uhr

bei gegenständen zwischen den beinen transportieren ist glaub ich verboten
da es dich anlenkt wenn er rumwackelt oder runterfallen kann..
naja so oder so ähnlich meine ich es gehört zu haben ;-)

< ( ^ _ ^ ) >

dadaganxxta - 32
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1097 Beiträge

Geschrieben am: 16.08.2009 um 22:12 Uhr

und an den länkern tüten hinhengen :-D

darf man sowas ?1 :totlacher:
gild da des auch wieder mit ungesicherter ladung oder ?

DU HAST DOOFE OHREN ....... !!

-Bomber
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
598 Beiträge

Geschrieben am: 16.08.2009 um 22:23 Uhr

jo
allgemein gilt, dass du die ladung so transportierst, dass es dich nicht behindert und nicht herumfliegt..

technobase.fm We aRe oNe | http://www.youtube.com/watch?v=987_aOBQY EQ&feature=related

3_words - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2008
16 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2009 um 22:24 Uhr

jap ^^ und es behindert dich beim lenken ^^

es empfielt sich eine umhängetasche oder ähnliches ^^

< ( ^ _ ^ ) >

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