mr10 - 31
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Geschrieben am: 15.08.2009 um 01:01 Uhr
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ich hab nicht gesagt, wie rum^^
1010011010
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Hirschheinri - 55
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Geschrieben am: 15.08.2009 um 09:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2009 um 09:19 Uhr
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Zitat von mr10: aber die farbe hängt doch vobn der wellenlänge des lichts ab oO
Und ich meinte, dass die Wellenlänge von der Farbe abhängt!!
Denn, zuerst steht die Lichtquelle, z.B. die Leuchtdiode,
und aus dieser tritt ein Strahl mit einer bestimmten Wellenlänge.
Und immer schööön lächeln!!
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mr10 - 31
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Geschrieben am: 15.08.2009 um 14:43 Uhr
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nein^^
die farbe die der strahl ergibt, kommt daher wie viel energie das photon hat, das ausgesandt wird. bzw welche wellenlänge es als welle hat. also so habs ich mal beigebracht bekommen^^
1010011010
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Markus_93
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Geschrieben am: 02.09.2009 um 18:02 Uhr
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Das es schon nen Thread gibt, hier meine Frage:
Ist es illegal sich nen Laserpointer (zB 200mW) von dieser Site zu kaufen?
Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.
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Markus_93
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Geschrieben am: 02.09.2009 um 22:26 Uhr
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Zitat von Markus_93: Das es schon nen Thread gibt, hier meine Frage:
Ist es illegal sich nen Laserpointer (zB 200mW) von dieser Site zu kaufen?
Niemand ne Idee? :o
Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.
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Pilgervater - 51
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Geschrieben am: 02.09.2009 um 22:37 Uhr
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Zitat: Laser der Klasse 3b können das Auge schon bei Bestrahlungen unterhalb einer Viertelsekunde (Lidschlussreflex) schädigen und dürfen deshalb in Betrieben nur unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen benutzt werden. Warnschilder müssten aufgestellt, Schutzbrillen getragen und ein ausgebildeter Laserschutzbeauftragter eingestellt werden. Doch in Deutschland sind Laserpointer der Klasse 3b schon ab 30 Mark im Handel erhältlich und werden seit einigen Monaten hunderttausendfach verkauft. Vor allem Kinder und Jugendliche machen sich einen Spass daraus, mit den Mini-Lasern andere Leute zu blenden. Das führt nicht nur zu kurzzeitigen Irritationen, sondern kann hochgefährlich für die Augen sein. Dr. Otto Maubach, Facharzt für Augenheilkunde an der Universitätsklinik Köln: "Wenn jemand durch so einen Laserstrahl geblendet wird, also genau in den Laserstrahl hineinschaut, dann könnte ein irreversibler Schaden an der Netzhaut entstehen, d.h. die Sehschärfe würde herabgesetzt."
Weiß nicht für was man sowas brauchen könnte, wird doch eh nur falsch eingesetzt.
Go fast, turn left
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Markus_93
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Geschrieben am: 02.09.2009 um 23:43 Uhr
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Zitat von : Doch in Deutschland sind Laserpointer der Klasse 3b schon ab 30 Mark im Handel erhältlich
Wie alt is die Info? o.O
Ich will nur wissen ob mir was passiert wenn ich mir den kauf...
Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.
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Te_J - 31
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Geschrieben am: 03.09.2009 um 03:23 Uhr
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Zitat von Markus_93: Zitat von : Doch in Deutschland sind Laserpointer der Klasse 3b schon ab 30 Mark im Handel erhältlich
Wie alt is die Info? o.O
Ich will nur wissen ob mir was passiert wenn ich mir den kauf...
wtf? 30Mark :D
Strg + W (:
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Pilgervater - 51
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Geschrieben am: 03.09.2009 um 08:38 Uhr
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Die Dinger waren halt früher auch schon gefährlich!!!
Zitat: Was muß oder sollte der Benutzer beachten ?
Laser der Klasse 3A, 3B und 4 können nicht nur eine Gefahr für den Benutzer darstellen, sondern auch für andere Personen, die sich in einem weiteren Abstand aufhalten. Wegen der möglichen Gefahren sollten diese Geräte nur von Personen betrieben werden, die ein hinreichendes Fachwissen besitzen.
Ab Laser der Klasse 3B und höher muß ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden. Außerdem muß bei beruflicher Nutzung eine Anmeldung des Betriebs bei dem zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgen.
Warum ein eingeschränkter Vertrieb ?
Seit Ende März 1998 ist in Niedersachsen der Vertrieb von Laserpointern nur noch bis zu der Klasse 2 zulässig. Von Lasern mit höheren Klasse geht eine Gefahr aus, die den geringeren Vorteil des helleren Lichtpunktes nicht aufwiegt.
Ein Vertriebsverbot von Laserpointer ab der Laser Klasse 2 kann bei den heutigen Handelswegen durch offene Grenzen und durch Bezug über das Internet, nur unvollständig kontrolliert werden.
Die Eigenverantwortung ist sehr wichtig. Es kann nur an Erwachsene appelliert werden, keine funktionierenden Laserpointer oder Lasergeräte jeglicher Art, die mehr Strahlung als nach Klasse 1 zulässig abgeben, an Kinder oder Heranwachsende abzugeben.
Meine Frage bleibt: "Für was brauchst du unbedingt Klasse 3b?"
Quelle
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boetscher - 29
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Geschrieben am: 03.09.2009 um 12:28 Uhr
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Zitat von Raz9rblade: laserpointer sind inner schule verboten (da es als waffe gewertet wird) ...
bei uns hat in dr schule jeder sein laserpointer dabei und alle haben den für gfs benutzt und lehrer hat nix gesagt^^
blubb
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cashfreak2 - 30
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Geschrieben am: 03.09.2009 um 12:33 Uhr
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Zitat von boetscher: Zitat von Raz9rblade: laserpointer sind inner schule verboten (da es als waffe gewertet wird) ...
bei uns hat in dr schule jeder sein laserpointer dabei und alle haben den für gfs benutzt und lehrer hat nix gesagt^^
Ja so ist es wahrscheinlich in den meisten Schulen, aber es stimmt schon mit den Dingern kann man anderen Leuten die Augen zerstören und deswegen werden Laserpointer auch als Waffe angesehen. Aber ich finde man sollte es nicht gleich so übertreiben.
keep pumping
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Markus_93
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Geschrieben am: 03.09.2009 um 21:49 Uhr
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Zitat von Pilgervater: Die Dinger waren halt früher auch schon gefährlich!!!
Zitat: Was muß oder sollte der Benutzer beachten ?
Laser der Klasse 3A, 3B und 4 können nicht nur eine Gefahr für den Benutzer darstellen, sondern auch für andere Personen, die sich in einem weiteren Abstand aufhalten. Wegen der möglichen Gefahren sollten diese Geräte nur von Personen betrieben werden, die ein hinreichendes Fachwissen besitzen.
Ab Laser der Klasse 3B und höher muß ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden. Außerdem muß bei beruflicher Nutzung eine Anmeldung des Betriebs bei dem zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgen.
Warum ein eingeschränkter Vertrieb ?
Seit Ende März 1998 ist in Niedersachsen der Vertrieb von Laserpointern nur noch bis zu der Klasse 2 zulässig. Von Lasern mit höheren Klasse geht eine Gefahr aus, die den geringeren Vorteil des helleren Lichtpunktes nicht aufwiegt.
Ein Vertriebsverbot von Laserpointer ab der Laser Klasse 2 kann bei den heutigen Handelswegen durch offene Grenzen und durch Bezug über das Internet, nur unvollständig kontrolliert werden.
Die Eigenverantwortung ist sehr wichtig. Es kann nur an Erwachsene appelliert werden, keine funktionierenden Laserpointer oder Lasergeräte jeglicher Art, die mehr Strahlung als nach Klasse 1 zulässig abgeben, an Kinder oder Heranwachsende abzugeben.
Meine Frage bleibt: "Für was brauchst du unbedingt Klasse 3b?"
Quelle
Die Fazination 
Ich will ihn einfach haben :>
Also in Deutschland sind die Dinger ja illegal, das hab ich jezz im Inet erfahren...
Da das Teil ja nach der Bestellung sicherlich durch den Zoll muss, besteht ja die gefahr, dass die sich das Teil anschauen..
Wenn dan passiert, ziehn die den ja ein...
Was würde mir denn in einem solchen Fall passieren?
Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln.
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