fabi-69 - 20
Fortgeschrittener
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Dabei seit 12.2006
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:25 Uhr
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Darf man mit 15 Jahren auf einem 25ger Roller eine Person mitnehmen?
d(Ó.Ò)b
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KingAran - 45
Fortgeschrittener
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Dabei seit 06.2009
39
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:29 Uhr
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wenn er als 2-Sitzer zugelassen ist>>>natürlich
Mehr Käse = mehr Löcher. Mehr Löcher = weniger Käse. Mehr Käse = weniger Käse ?
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fabi-69 - 20
Fortgeschrittener
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Dabei seit 12.2006
67
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:32 Uhr
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okay .. heißt also dann sitzbank für zwei personen ..
und ich darf des schon mit 15 ?
d(Ó.Ò)b
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Abgehn - 31
Profi
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Dabei seit 07.2009
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:38 Uhr
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Zitat von fabi-69: Darf man mit 15 Jahren auf einem 25ger Roller eine Person mitnehmen?
nein erst wenn du den 16er füherschein hast
Krebs macht Frei
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Hemp-Soldier
Halbprofi
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Dabei seit 01.2006
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:39 Uhr
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Zitat von fabi-69: okay .. heißt also dann sitzbank für zwei personen ..
und ich darf des schon mit 15 ?
nein, darfst du nicht, dazu brauchst du nen rollerführerschein! mit ner mofa-fahrerlaubnis darf man keine Personen befördern!
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other-side - 34
Experte
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Dabei seit 08.2007
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:46 Uhr
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Zitat von Hemp-Soldier: Zitat von fabi-69: okay .. heißt also dann sitzbank für zwei personen ..
und ich darf des schon mit 15 ?
nein, darfst du nicht, dazu brauchst du nen rollerführerschein! mit ner mofa-fahrerlaubnis darf man keine Personen befördern!
richtig.
und i der allgemeine Betriebserlaubnis des Rollers muss auch eingetragen sein, das er für 2 Personen zugelassen ist,
E36/5 M44 - Autos werden hinten angetrieben... ...alles andere sind Kutschen!
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__PhiL__ - 33
Halbprofi
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 15:05 Uhr
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Zitat von other-side: Zitat von Hemp-Soldier: Zitat von fabi-69: okay .. heißt also dann sitzbank für zwei personen ..
und ich darf des schon mit 15 ?
nein, darfst du nicht, dazu brauchst du nen rollerführerschein! mit ner mofa-fahrerlaubnis darf man keine Personen befördern!
richtig.
und i der allgemeine Betriebserlaubnis des Rollers muss auch eingetragen sein, das er für 2 Personen zugelassen ist,
und fußrasten müssen vorhanden sein
sponsoring.... me
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MasterMarci
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 15:13 Uhr
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-Erst ab 16
-Bis 7 Jahre
-Kindersitz
Ich hab Tinitus im Auge-Ich seh nur Pfeifen!!!
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SiXeRt
Champion
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Dabei seit 10.2007
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 15:53 Uhr
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Zitat von KingAran: wenn er als 2-Sitzer zugelassen ist>>>natürlich nein falsch mit einem mofa führerschei ndarf man das nicht !
ҳҳ TU STAR ҳҳ |
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keppi_ - 32
Experte
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Geschrieben am: 05.08.2009 um 16:11 Uhr
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Mit Mofa-lappen darfst das nicht..
schau einfach im fahrzeugbrief nach da steht das drin..
aber kein bu**e sagt was dagegen.. zumindest haben se uns immer nur verwarnt als wir noch rumgeschlichen sind
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