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Personenbeförderung mit Roller

fabi-69 - 20
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
67 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:25 Uhr

Darf man mit 15 Jahren auf einem 25ger Roller eine Person mitnehmen?

d(Ó.Ò)b

KingAran - 45
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2009
39 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:29 Uhr

wenn er als 2-Sitzer zugelassen ist>>>natürlich

Mehr Käse = mehr Löcher. Mehr Löcher = weniger Käse. Mehr Käse = weniger Käse ?

fabi-69 - 20
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
67 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:32 Uhr

okay .. heißt also dann sitzbank für zwei personen ..

und ich darf des schon mit 15 ?

d(Ó.Ò)b

Abgehn - 31
Profi (offline)

Dabei seit 07.2009
640 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:38 Uhr

Zitat von fabi-69:

Darf man mit 15 Jahren auf einem 25ger Roller eine Person mitnehmen?


nein erst wenn du den 16er füherschein hast

Krebs macht Frei

Hemp-Soldier
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
323 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:39 Uhr

Zitat von fabi-69:

okay .. heißt also dann sitzbank für zwei personen ..

und ich darf des schon mit 15 ?


nein, darfst du nicht, dazu brauchst du nen rollerführerschein! mit ner mofa-fahrerlaubnis darf man keine Personen befördern!

other-side - 34
Experte (offline)

Dabei seit 08.2007
1560 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 13:46 Uhr

Zitat von Hemp-Soldier:

Zitat von fabi-69:

okay .. heißt also dann sitzbank für zwei personen ..

und ich darf des schon mit 15 ?


nein, darfst du nicht, dazu brauchst du nen rollerführerschein! mit ner mofa-fahrerlaubnis darf man keine Personen befördern!

richtig.
und i der allgemeine Betriebserlaubnis des Rollers muss auch eingetragen sein, das er für 2 Personen zugelassen ist,

E36/5 M44 - Autos werden hinten angetrieben... ...alles andere sind Kutschen!

__PhiL__ - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
183 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 15:05 Uhr

Zitat von other-side:

Zitat von Hemp-Soldier:

Zitat von fabi-69:

okay .. heißt also dann sitzbank für zwei personen ..

und ich darf des schon mit 15 ?


nein, darfst du nicht, dazu brauchst du nen rollerführerschein! mit ner mofa-fahrerlaubnis darf man keine Personen befördern!

richtig.
und i der allgemeine Betriebserlaubnis des Rollers muss auch eingetragen sein, das er für 2 Personen zugelassen ist,

und fußrasten müssen vorhanden sein

sponsoring.... me

MasterMarci
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2009
51 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 15:13 Uhr

-Erst ab 16
-Bis 7 Jahre
-Kindersitz

Ich hab Tinitus im Auge-Ich seh nur Pfeifen!!!

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2009 um 15:53 Uhr

Zitat von KingAran:

wenn er als 2-Sitzer zugelassen ist>>>natürlich
nein falsch mit einem mofa führerschei ndarf man das nicht !

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

keppi_ - 32
Experte (offline)

Dabei seit 01.2008
1164 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2009 um 16:11 Uhr

Mit Mofa-lappen darfst das nicht..
schau einfach im fahrzeugbrief nach da steht das drin..

aber kein bu**e sagt was dagegen.. zumindest haben se uns immer nur verwarnt als wir noch rumgeschlichen sind :-D
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