Tuncay_1967 - 35
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.07.2009 um 16:09 Uhr
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also ich hatte diese woche ienen autounfall ich bin nicht schuld polizei und so war auch da nichts großes.. jetzt meine frage. mir steht doch jetzt zu einen leihwagen zu bekommen. aber ich hab mitbekommen dass mann auch die täglichen kosten eines leihwagens auch bekommt ohne ein auto zu leihen. stimmt dass? ich möchte mich nur ein bischen informieren bevor es nächste woche weitergeht nachm gutachten und so
Şerefli Olmak Zordur. Bu Yüzden Ülkede Trabzonspor'lular Azdır ..!!
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felix95 - 30
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:16 Uhr
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hää also du sollst einen Leihwagen bezahlen,
obwohl du kein hast 
oder dein Unfallgegner soll ihn bezahlen
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Tuncay_1967 - 35
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:17 Uhr
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Zitat von felix95: hää also du sollst einen Leihwagen bezahlen,
obwohl du kein hast
oder dein Unfallgegner soll ihn bezahlen
nee mir steht ein leihwagen zu muss natürlich mein gegner zahlen aber ich hab gehört es soll die möglichkeit geben die kosten eines leihwagens zu bekommen ohne ein auto zu holen^^
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dadaganxxta - 32
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:18 Uhr
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Zitat von felix95: hää also du sollst einen Leihwagen bezahlen,
obwohl du kein hast
oder dein Unfallgegner soll ihn bezahlen
du bist erst 14... kann mir´s schwer vorstellen dass du dich da so auskennst ?!
DU HAST DOOFE OHREN ....... !!
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dadaganxxta - 32
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:19 Uhr
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Zitat von Tuncay_1967: Zitat von felix95: hää also du sollst einen Leihwagen bezahlen,
obwohl du kein hast
oder dein Unfallgegner soll ihn bezahlen
nee mir steht ein leihwagen zu muss natürlich mein gegner zahlen aber ich hab gehört es soll die möglichkeit geben die kosten eines leihwagens zu bekommen ohne ein auto zu holen^^
achso du willst des geld abkasieren... ^^ versteh ich des richtig ?!
DU HAST DOOFE OHREN ....... !!
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felix95 - 30
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:20 Uhr
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Zitat von Tuncay_1967: Zitat von felix95: hää also du sollst einen Leihwagen bezahlen,
obwohl du kein hast
oder dein Unfallgegner soll ihn bezahlen
nee mir steht ein leihwagen zu muss natürlich mein gegner zahlen aber ich hab gehört es soll die möglichkeit geben die kosten eines leihwagens zu bekommen ohne ein auto zu holen^^
ne glaub ich weniger weil du des ja nicht benutzt und somit auch keine Kosten anfallen
ich bin mir aber nicht sicher
aber ich wüste auch nicht wo man so etwas fragen könnte 
vieleicht bei der Versicherung oder so
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felix95 - 30
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.07.2009 um 16:22 Uhr
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Zitat von dadaganxxta: Zitat von felix95: hää also du sollst einen Leihwagen bezahlen,
obwohl du kein hast
oder dein Unfallgegner soll ihn bezahlen
du bist erst 14... kann mir´s schwer vorstellen dass du dich da so auskennst ?!
ja weil mir ist auch sowas ähnliches passiert
weil so ein typ mir mein Benziner zu Schrott gefahren hat
edit: dann hol ich mir des geld auch für ein Leihwagen
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Tuncay_1967 - 35
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:25 Uhr
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Zitat von dadaganxxta: Zitat von Tuncay_1967: Zitat von felix95: hää also du sollst einen Leihwagen bezahlen,
obwohl du kein hast
oder dein Unfallgegner soll ihn bezahlen
nee mir steht ein leihwagen zu muss natürlich mein gegner zahlen aber ich hab gehört es soll die möglichkeit geben die kosten eines leihwagens zu bekommen ohne ein auto zu holen^^
achso du willst des geld abkasieren... ^^ versteh ich des richtig ?!
ja wenns möglich ist wieso nicht
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KingAran - 45
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:28 Uhr
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Zitat von Tuncay_1967: also ich hatte diese woche ienen autounfall ich bin nicht schuld polizei und so war auch da nichts großes.. jetzt meine frage. mir steht doch jetzt zu einen leihwagen zu bekommen. aber ich hab mitbekommen dass mann auch die täglichen kosten eines leihwagens auch bekommt ohne ein auto zu leihen. stimmt dass? ich möchte mich nur ein bischen informieren bevor es nächste woche weitergeht nachm gutachten und so
Hallo,
Folgende Ansprüche kannst du geltend machen:
a) Bei einem Totalschaden bekommst du den Zeitwert deines KFZ abzgl. des Restwertes. In deinem Gutachten stehen auch Abnehmer für das Schrottauto drin, die dir den Restwert bezahlen. Stimme mit der Versicherung ab ob du diese Abnehmer anrufst oder die gegnerische Versicherung. Die genauen Zahlen findest du in dem Gutachten. Die Rechnung des Gutachten gibst du bitte an die gegnerische Versicherung, wenn dieses nicht schon der Gutachter automatisch gemacht hat.
b) In dem Gutachten ist auch (meistens) der Nutzungsausfall aufgeführt. Das ist eine Tagespauschale und wird für die Anzahl der Tage gezahlt, in denen das Auto wieder repariert werden könnte. Der Nutzungsausfall richtet sich nach deinem Typ Auto und wird so bezahlt, als das du dir einen Leihwagen genommen hättest, der deinem Typ entspricht, aber auf keinen Fall höher. Bsp. du fährst einen Golf IV 1,6, dann kannst du dir eine Pauschale pro tag zahlen lassen für einen Golf IV 1,6. Willst du eine Pauschale für einen Audi A4 haben, tja natürlich nicht! Sollte die Pauschale nicht im Gutachten stehen, so rufe deine eigene KFZ Versicherung an, die haben die Zahlen. Du kannst nur eines entweder Nutzungsausfall geltend machen oder dir einen Leihwagen nehmen. Leihwagen werden eine Nr. kleiner bezahlt, also Golf IV 1,4.
c) Durch den Unfall beschädigte Sachen (Hose, Brille, CD, etc.) und die enstandenen Kosten. Bsp. Mein Mann mußte 60 km fahren um mich abzuhohlen,etc.
d) Aufwendungspauschale von 25€ für Telefon, etc.
Im Normalfall werden solche Sachen recht schnell und zügig abgewickelt. Wichtig ist, das alle Unterlagen der gegenerischen Versicherung vorliegen. Das heißt die Schadenschilderung des Verursachers, deine eigene Darstellung, deine Ansprüche (soweit geht mit Belege). Die besten Erfahrungen habe ich damit gemacht, das der Geschädigte bei der gegnerischen Versicherung (Sachbearbeiter) anruft und mit diesem direkt die Punkte abklärt, was die Versicherung noch brauch. Ein Anwalt wäre dann einzuschalten, wenn es bei der Haftungsfestellung oder Bewertung des Schaden zu Unstimmigkeiten kommt.
Mehr Käse = mehr Löcher. Mehr Löcher = weniger Käse. Mehr Käse = weniger Käse ?
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Tuncay_1967 - 35
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:32 Uhr
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ok mein a3 ist warscheinlich totalschaden achse gebrochen kotflügel stoßstange felge etc. dass heist ich könnte mir einen leihwagen in der klasse von meinen a3 holen oder auch eben die kosten da. zurzeit steht mein atuo bei vw und da wird mir mein schaden berechnet dann mus ich am montag zum gutachter und danach setzte ich mit der gegnerischen verischerung zusammen mal schauen was passiert
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bERbER - 40
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:32 Uhr
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am besten rufst du direkt bei der versicherung deines unfallgegners an und erkundigst dich. Pauschal stehen dir 38 EUR am tag für einen leihwagen zu, kann aber auch mehr sein, je nach dem wie hoch der wiederbeschaffungswert deines autos ist/war . und ja, das geld steht dir auch zu wenn du kein mietwagen brauchst !
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KingAran - 45
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 16:35 Uhr
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Zitat von Tuncay_1967: ok mein a3 ist warscheinlich totalschaden achse gebrochen kotflügel stoßstange felge etc. dass heist ich könnte mir einen leihwagen in der klasse von meinen a3 holen oder auch eben die kosten da. zurzeit steht mein atuo bei vw und da wird mir mein schaden berechnet dann mus ich am montag zum gutachter und danach setzte ich mit der gegnerischen verischerung zusammen mal schauen was passiert
und wieder einem geholfen...tolles kama
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Tuncay_1967 - 35
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 17:00 Uhr
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Zitat von Apoolo: Also die Versicherung bezahlt dir den Leihwagen ABER ACHTUNG sie zahlt erst dan wen die RECHNUNG von der Leihfirma bei ihnen eingegangen ist also VORSICHT sonst bist du nämlich dran wegs VERSICHERUNGSBETRUG!!!!!!!!!!!
ich muss am montag eh erstmal mit meiner versicherung reden. ich wollt mich nur maln bischen informieren
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Tuncay_1967 - 35
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 18:33 Uhr
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ich hab noch ne frage bezüglich der abwrackprämie und den 2.500 die von vw gegeben werden..
also bekommt mann die abwrackprämie auch wenn dess auto einen schaden hat wie z.B: achsbruch und wenn die lenkung einen schaden hat?
und zu den vw geschenk.. bekommt mann des auch wenn mann sich einen audi holen würde?
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sannypless - 45
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Geschrieben am: 30.07.2009 um 18:44 Uhr
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Zitat von felix95: hää also du sollst einen Leihwagen bezahlen,
obwohl du kein hast
oder dein Unfallgegner soll ihn bezahlen
nennt sich ausfallsentschädigung
war be mir auch so, hab ausfallentschädigung bekommen weil mein auto wegen dem verursacher in der werkstatt war,
im regelfall bekommt man je nach auto ca. 60-80 euro pro pauschale, kommt aer auf die versicherung drauf an,
und das sollte dringend im schadensfall geklärt werden
eigentmächtige handlung kann ins auge gehen
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
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