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Beim Schulgottesdienst Anwesenheitspflicht??

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
Str33t_PlaYa
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2008
378 Beiträge
Geschrieben am: 29.07.2009 um 09:09 Uhr

Hey, ich wollte mal fragen ob es da ne Anwesenheitspflicht bei Schulgottesdiensten gibt ...

Danke ;-)

Für Rechtsschreibfehler etc. ist die Tastatur verantwortlich.

wuschel19770 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
899 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 09:15 Uhr

Ne das gibt es nicht da nicht jeder in der Kirche ist
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 29.07.2009 um 09:20 Uhr

Aber u.U. musst du ne "Ersatz-veranstaltung" z.b. MAthe Aufgaben lösen ^^ besuchen

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

wuschel19770 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
899 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 09:22 Uhr

Zitat von hipi:

Aber u.U. musst du ne "Ersatz-veranstaltung" z.b. MAthe Aufgaben lösen ^^ besuchen

Das gibt es aber sehr selten da die Lehrer sich alle in der Kirche rumtreiben
LooveUu - 29
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2009
27 Beiträge
Geschrieben am: 29.07.2009 um 09:25 Uhr

ich glaub in der Schule sein is dann Plicht..
GladiusDei - 45
Champion (offline)

Dabei seit 09.2006
2202 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 09:32 Uhr

Hängt sicher auch von der Schule ab; am KdS kam man zu meiner Zeit kaum drumrum...

"THERE IS NO JUSTICE- THERE IS ONLY ME!"

AlanSmithee - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
180 Beiträge
Geschrieben am: 29.07.2009 um 09:46 Uhr

bei uns pennen 90% der schüler und lehrer noch, wenn gottesdienst in der ersten stunde ist. -> bei uns gibts also keine anwesenheitspflicht


Phil_pscht - 32
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
651 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 10:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.07.2009 um 10:07 Uhr

Zitat von Str33t_PlaYa:

Hey, ich wollte mal fragen ob es da ne Anwesenheitspflicht bei Schulgottesdiensten gibt ...

Danke ;-)


Gesten hat jemand dasselbe gefragt...ine einem anderen Thread.

Es kam raus, dass du aus "moralisch-ethnischen" Gründen nicht gezwungen werden darfst, in die Kirche zu gehen.

Edit: Wie es ist, wenn der Gottesdiens nciht in einer Kirche stattfindet, weiß ich nciht. Es wird aber schätzungsweise gleich sein.
Amr_Moussa - 36
Experte (offline)

Dabei seit 08.2008
1547 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 10:17 Uhr

Zitat von Str33t_PlaYa:

Hey, ich wollte mal fragen ob es da ne Anwesenheitspflicht bei Schulgottesdiensten gibt ...

Danke ;-)

ich kann mich garnicht errinern das wir damals in der schule in einem gottesdienst wahren aber ich bin auch seit 4 jahren nicht mehr in der schule ^^

"Was Allâh will geschieht, und was Allâh nicht will, geschieht nicht"

WritersPawn - 36
Champion (offline)

Dabei seit 11.2007
3834 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 10:20 Uhr

Zitat von Phil_pscht:

Zitat von Str33t_PlaYa:

Hey, ich wollte mal fragen ob es da ne Anwesenheitspflicht bei Schulgottesdiensten gibt ...

Danke ;-)


Gesten hat jemand dasselbe gefragt...ine einem anderen Thread.

Es kam raus, dass du aus "moralisch-ethnischen" Gründen nicht gezwungen werden darfst, in die Kirche zu gehen.


seit wann handeln lehrer moralisch-ethnisch korrekt? oO


01010110 01101111 01101100 01101100 01101001 01100100 01101001 01101111 01110100 00101110

SaSH_LPH - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
140 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 10:37 Uhr

Art. 136 (4) Weimarer Verfassung (über Art. 140 GG Teil des Grundgesetzes):
"Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."


Ich denke damit dürfte die Frage eindeutig beantwortet sein ;-)

Die Macht von der Elbe!! Nur der HSV!!!

von---dutch - 32
Profi (offline)

Dabei seit 09.2005
634 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 10:48 Uhr

Zitat von SaSH_LPH:

Art. 136 (4) Weimarer Verfassung (über Art. 140 GG Teil des Grundgesetzes):
"Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."


Ich denke damit dürfte die Frage eindeutig beantwortet sein ;-)


bedenke schulische veranstaltungen tragen anwesendheitspflicht^^
aber hey ganz ehrlich... wenn du deinem lehrer sagst du bis satanist isser leise... hat n kumpel abgezogen... okay hat war n einrag bekommen wegen beleidigung oda so aber er musste nemme ind kirche :D

Wenn's ned Rockt isses für n Arsch! =P

SaSH_LPH - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
140 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 11:04 Uhr

Zitat von von---dutch:

Zitat von SaSH_LPH:

Art. 136 (4) Weimarer Verfassung (über Art. 140 GG Teil des Grundgesetzes):
"Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."


Ich denke damit dürfte die Frage eindeutig beantwortet sein ;-)


bedenke schulische veranstaltungen tragen anwesendheitspflicht
aber hey ganz ehrlich... wenn du deinem lehrer sagst du bis satanist isser leise... hat n kumpel abgezogen... okay hat war n einrag bekommen wegen beleidigung oda so aber er musste nemme ind kirche :D


so da es hier ma wieder jemand gibt er müsste alles besser wissen ;-)
hab ich hier noch ma den ausführlichen auszug aus dem gesetzestext:

1. Die Teilnahme an Schulgottesdiensten ist freiwillig,

und zwar unabhängig davon, ob ein Schüler einer Konfession angehört oder am Religionsunterricht teilnimmt. "Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen ... gezwungen werden." sagt der ins Grundgesetz übernommene Art. 136 Satz 4 der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Weiter Art.141 WRV: "Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist."

Wir bitten, dies zu beachten, und weisen darauf hin, dass Schülern, die am Schulgottesdienst nicht teilnehmen, keine ersatzweisen Verpflichtungen auferlegt werden können. Wir ersuchen Sie insbesondere, Eltern und Schüler rechtzeitig zu informieren, dass die Teilnahme freiwillig ist, und organisatorisch sicherzustellen, dass ein Fernbleiben während der Zeit des Gottesdienstes ohne weitere Umstände möglich ist.

Die Macht von der Elbe!! Nur der HSV!!!

ReinerPetold - 36
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
729 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 11:14 Uhr

dir als "playa" sollte das doch eigentlich am arsch vorbeigehn oder?

Wer Reasonable Doubt und Illmatic nie gehört hat, hat im HipHop einfach nix verloren...

SaSH_LPH - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
140 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 11:15 Uhr

Zitat von ReinerPetold:

dir als "playa" sollte das doch eigentlich am arsch vorbeigehn oder?


:-D stimmt das habe ich noch gar nicht bedacht

Die Macht von der Elbe!! Nur der HSV!!!

BMW5_ - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
171 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 11:18 Uhr

Zitat von Str33t_PlaYa:

Hey, ich wollte mal fragen ob es da ne Anwesenheitspflicht bei Schulgottesdiensten gibt ...

Danke ;-)



da war ich heute morgen :-D
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