Geschrieben am: 20.07.2009 um 19:37 Uhr
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Zitat von ozelotta: [...] Somit hast du auch keinerlei Rechte an einem Bild, auf dem du und andere Personen oder Gegenstände drauf sind und es kann ohne deine Zustimmung vom Fotografen veröffentlicht werden.
Auch das ist nicht ganz richtig. Was die Rechte am eigenen Bild betrifft, gilt ganz klar §22 KunstUrhG und die Schranken des §23 KunstUrhG. In der Regel wird eine konkludente Einwilligung zur Veroeffentlichung angenommen, wenn die abgebildeten Personen fuer einen TU-Fotografen posieren und damit ja auch wissen duerften, dass diese Bilder hier veroeffentlicht werden.
Was die Weiterverbreitung angeht, gelten unsere Nutzungsbedingungen -- die Verbreitungsrechte liegen bei uns bzw. bei den Fotografen und _eigentlich_ duerften sie nirgendwo anders hochgeladen oder anderweitig verbreitet werden. Ich spreche in diesem Fall ausdruecklich nicht im Namen von Team-Ulm.de, aber solange der URL-Schriftzug auf dem Bild sichtbar ist, sollte das in der Praxis geduldet werden -- alles andere wuerde mich jetzt spontan erst einmal wundern
Nicht klicken: http://tinyurl.com/camxkj/
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