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Arbeitsamt/Wohngeld

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Beautiful_18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
125 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 21:54 Uhr

Hallo,
ich hab da mal eine Frage und zwar bin ich mit meinem Freund in ein anderes Bundesland in eine eigene Wohnung gezogen.
Ich bin noch in der Ausbildung und mein Freund ist im moment noch arbeitslos.
Jetzt wollte ich mal nachfragen ob mir evtl. Wohngeld oder irgendwas in der art zu steht??
Mein Freund bezieht kein Arbeitslosengeld und ich könnte mit meinem Lohn gerade so die miete zahlen...
Worauf kommt es denn an ob mir das Arbeitsamt was dazu gibt in welcher Form auch immer?
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus 8-).
Wäre cool wenn ihr euch dumme kommentare spart ;-)

Danke schon mal im voraus..
Lg Beautiful_18
Timon123 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
170 Beiträge
Geschrieben am: 01.07.2009 um 21:59 Uhr

Man kann Wohngeld bezihen., ich würde mal ins Arbeitsamt laufen und mal nach den Forumaren fargen...



Ich darf falsch schreiben

buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:00 Uhr

Jeh nach dem wie viel du verdienst..
einfacher wäre es natürlich wenn dein freund sich arbeitslos meldet..

is halt so.. :P

jumping_jack - 52
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2007
75 Beiträge
Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:00 Uhr

wohngeld steht dir sicher zu.... in welcher höhe weiß ich nicht. dein freund müsste sozialhilfe und wohngeld bekommen.
engel1987
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2009
10 Beiträge
Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:00 Uhr

hallo! :winker:
also so viel ich weiß, steht dir kein geld vom amt zu. was du beantragen kannst ist Bafög, glaub im landratsamt. und dein freund kann es nen antrag auf arbeitslosengeld stellen!
hoff ich konnt dir damit etwas helfen!

aber mal was anderes auch nicht böse gemeint! warum zieht ihr zusammen wenn ihr wisst, dass das geld nicht reicht?
Mami_o2o312 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
868 Beiträge
Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:01 Uhr

Da steht euch klar Wohngeld zu... das müsst ihr in der Regel bei der ARGE oder dem Landratsamt beantragen...
Da musst Du eben alles angeben...wie groß eure Wohnung ist, was die kostet mit Nebenkosten... sprich den Mietvertrag musst Du einreichen... Mmhh...deinen Gehaltsnachweis, was Du verdienst... & den ganzen Papierkram eben..
Also ne Freundin von mir... wohnt in Frankfurt... sie ist arbeitslos und ihr Freund noch in der Ausbildung... die bekommen/haben Anspruch auf Wohngeld...!
Jup..und dein Freund sollte sich arbeitslos melden, sonst verzögert sich das ganze nur und am Ende bekommt ihr gar nichts!
Einfach alles einreichen...was gefordert wird und den Antrag stellen... & abwarten... was zurückkommt... mehr wie ein Ablehnungsbescheid kann nicht kommen!
NikNukem - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2003
163 Beiträge
Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:04 Uhr

Bekommst du auf jedenfall. Das wird aus Miete und Einkommen berechnet und die Größe der Wohnung, glaub. Genaue Angaben bekomsmt du nur beim Arbeitsamt. Hingehen beraten lassen und dann klappt das!

Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit.

Beautiful_18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
125 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:17 Uhr

Zitat von engel1987:

hallo! :winker:
also so viel ich weiß, steht dir kein geld vom amt zu. was du beantragen kannst ist Bafög, glaub im landratsamt. und dein freund kann es nen antrag auf arbeitslosengeld stellen!
hoff ich konnt dir damit etwas helfen!

aber mal was anderes auch nicht böse gemeint! warum zieht ihr zusammen wenn ihr wisst, dass das geld nicht reicht?


die erste zeit bis mein freund jetzt nen job hat hilft meine mam miir bisschen und ich bekomme noch kindergeld da ich ja noch in der ausbildung bin!!!
Beautiful_18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
125 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:21 Uhr

Da kamen ja jetzt geteilte meinungen aber lieb das ihr so schnell geantwortet habt.
Wie oben shcon geschrieben helfen unsere eltern uns bis mein freund einen job hat.
achso ja ich wollte nicht unbedingt umziehen war wegen meiner ausbildung das ich die zu ende machen wollte bzw kann ist aber eine längere geschichte ;-I

also sollte ich dann wegen dem wohngeld zum arbeitsamt oder zum landratsamt?8-)
Mami_o2o312 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
868 Beiträge
Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.07.2009 um 22:25 Uhr

Zitat von Beautiful_18:

Da kamen ja jetzt geteilte meinungen aber lieb das ihr so schnell geantwortet habt.
Wie oben shcon geschrieben helfen unsere eltern uns bis mein freund einen job hat.
achso ja ich wollte nicht unbedingt umziehen war wegen meiner ausbildung das ich die zu ende machen wollte bzw kann ist aber eine längere geschichte ;-I

also sollte ich dann wegen dem wohngeld zum arbeitsamt oder zum landratsamt?8-)
Also in Bayern muss man das defenitiv auf dem Landratsamt beantragen!
Da gibts eine Wohngeldstelle...so nennt sich das!
SweetDevil77 - 47
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
284 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:29 Uhr


einen wohngeldantrag kannst du bei der stadtverwaltung bzw gemeindeverwaltung (rathaus) holen.
so hab ich das gemacht und dann bei der wohngeldstelle im landratsamt mit allen geforderten unterlagen abgegeben. 3 wochen später hatte ich wohngeld :-)


Nimm das Leben wie ein Spiel, dann kannst du Gewinnen!!!

Ov3rdos3 - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2008
19 Beiträge
Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:30 Uhr

also ich kann dir nur sagen wies bei mri war....

ich bin auch hier her gezogen und hab meine ausbildung weitergemacht und hatte eigentlich auch gesdacht das ich vom arbeitsamt einen kleinen zuschuss bekomm und hab bab (berufsausbildungshilfe) angefordert, aber nix da, andre verdienen mehr im monat und bekommen den zuschuss, aber hab aufgehört mich auszuregen..:-D

ich muss mit meiner ausbildungsvergütung die nicht grad sehr viel ist ne wohnung, auto...etc bezahlen

eigentlich spielen bei den anträgen solange du noch in der ausbildung bist deinen eltern ihr einkommen eine rolle, also wenn se zuviel verdienen bekommste auch nix

würd aber auf jedenfall son antrag losschicken viel spaß bei dem papierkram..hehe
waschdl - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
205 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:31 Uhr

www.bmvbs.de/.../Wohngeld-2008-Ratschlaege-und-Hinweise.pdf
bin nicht der held im verlinken!!!

www.bassheadz.org

8SOAD8 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2007
74 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:32 Uhr

1. Hätte dein Freund Anspruch auf Alg I oder Alg II? (Alg = Arbeitslosengeld) ;-)
2. Wohngeld steht Auszubildenden in der Regel nicht zu. Kannst aber Mietzuschuss beantragen, ist nicht viel aber immerhin etwas.
3. Anstelle Wohngeld kannst beim Arbeitsamt BAB = Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Aber da meldest dich (euch) am besten bei der örtlichen Agentur für Arbeit

Gruß Mann vom Fach :-D

 Hier könnte Ihre Werbung stehen 

Scenatico - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
232 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 22:46 Uhr

Zur Gewährung von Wohngeld muss der Lebensunterhalt des Haushalts gesichert sein, das heißt nach Abzug von Miete muss noch der Regelsatz der Sozialhilfe zum Leben übrig bleiben was bei euch ja nicht der Fall ist wenn du grad so die Miete zahlen kannst, somit würde Wohngeld wegfallen.
Beantrag erstmal BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe ) beim Arbeitsamt, dein Freund sollte sich Arbeitslos melden, wenn er zuletzt kein Jahr gearbeitet hat bekommt er ALG II und ist somit vom Wohngeld ausgeschlossen, sollte er ALG I bekommen könnt ihr einen Antrag auf Wohngeld stellen, da mit ALG I deinem Einkommen und eventuell BAB der Lebensunterhalt gesichert wäre.

Wer bis zum Hals in der Scheisse steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen

Danji112 - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2007
28 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2009 um 23:06 Uhr

Zitat von Scenatico:

Zur Gewährung von Wohngeld muss der Lebensunterhalt des Haushalts gesichert sein, das heißt nach Abzug von Miete muss noch der Regelsatz der Sozialhilfe zum Leben übrig bleiben was bei euch ja nicht der Fall ist wenn du grad so die Miete zahlen kannst, somit würde Wohngeld wegfallen.
Beantrag erstmal BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe ) beim Arbeitsamt, dein Freund sollte sich Arbeitslos melden, wenn er zuletzt kein Jahr gearbeitet hat bekommt er ALG II und ist somit vom Wohngeld ausgeschlossen, sollte er ALG I bekommen könnt ihr einen Antrag auf Wohngeld stellen, da mit ALG I deinem Einkommen und eventuell BAB der Lebensunterhalt gesichert wäre.


....die Berechnungsgrundlage zur Gewährung von Wohngeld ist das Einkommen der letzen 12 (!) Monate....die Grenze liegt bei ca. 900 €....

Diesel an die Macht.... *insider*

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