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Zwei Staatsangehörigkeiten

  -1- -2- vorwärts >>>  
dilara_OR - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
72 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:45 Uhr

Also, ich hab da mal 'ne Frage:
Kann man in Deutschland nach wie vor zwei Staatsangehörigkeiten haben? Hab vorhin mit 'nem kumpel geredet, der hatte gemeint, die hätten das Gesetz geändert und man müsse eine Staatsangehörigkeit ablegen... und man würde eine Strafe bekommen wenn man sich nicht bei seinem Rathaus oder Konsulat melden würde.
Bei mir ist es so: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit von meiner Mutter und weil ich hier geboren bin, aber ich hab auch die türkische von meinem Vater geerbt, mein Vater ist nach wie vor türkischer Staatsbürger.
Wisst ihr was darüber? Was meint ihr?

steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.05.2009 um 18:47 Uhr

du musst eine davon ablegen ;) ist aber glaub türkisches recht oder so

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

botzes
Profi (offline)

Dabei seit 04.2008
430 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:50 Uhr

also so pauschal kannst du das nicht sagen! ist von land zu land verschieden.
tigeruschi - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2006
2 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:51 Uhr

nee die darfst du beide für immer behalten. ist das abstammungsprinzip.

man darf nur keine andere staatsangehörigkeit beantragen wenn man deutscher ist - dann verliert man die deutsche nämlich.
SweetGirl92 - 33
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1289 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.05.2009 um 18:54 Uhr

in deutschland kannst du dich, bis du, ich glaub, 23 jahre alt bist, entscheiden welche staatsbürgerschaft du haben möchtest. Du musst dich da auch melden, aber eigentlich solltest du da auch rechtzeitig so nen brief bekommen, wo das drin steht. genauer kann ichs dir nich sagen, aber in deutschland musst du dich auf jeden fall entscheiden.
so hab ich es in der schule mitbekommen

Lerne die Regeln, damit du weißt, wie du sie brichst ;-)

dilara_OR - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
72 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:54 Uhr

jetzt bin ich verwirrt :totlacher:

steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha

Son-Goten
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2006
43 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:57 Uhr

Also ich bin halb spanisch, halb deutsch und ich muss mich überhaupt nicht entscheiden, da ich ein mädchen bin. Ich ich darf alle beide staatsbürgeschaften haben für mein leben lang :-D
allerdings ist das bei jungs schwieriger, schließlich müssen die zur bundeswehr und deshalb müssen die sich dann für eine staatsbürgeschaft entscheiden, so wurde es mir gesagt.
eytschey - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2006
29 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:04 Uhr

du kannst und darfst beide behalten, da du wie gesagt beide "geerbt"hast

eine staatsbürgerschaft ablegen muss meines wissens nur derjenige, der die deutsche staatsbürgerschaft neu/jetzt beantragt.

dies trifft ja aber auf dich nicht zu.

ob das jetzt bei jungs so ist wegen bund, dass die eine ablegen müssen, wage ich zu bezweifeln, zum bund müssen sie wenn sie deutscher staatsbürger sind, egal ob auch noch staatsbürger eines anderen landes oder nicht


if you think there is no way to go somewhere a candle will be light for you

Yankee_Boy
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
43 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:06 Uhr

Ich hab die Brasilianische Staatsbürgerschaft
und eben auch die Deutsche

Doch ich muss entwerder nach Brasilien zum Bund
oder in Deutschland

SSV Ulm 1846!!!!!

dilara_OR - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
72 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:07 Uhr

Zitat von Son-Goten:

Also ich bin halb spanisch, halb deutsch und ich muss mich überhaupt nicht entscheiden, da ich ein mädchen bin. Ich ich darf alle beide staatsbürgeschaften haben für mein leben lang :-D
allerdings ist das bei jungs schwieriger, schließlich müssen die zur bundeswehr und deshalb müssen die sich dann für eine staatsbürgeschaft entscheiden, so wurde es mir gesagt.


wenn das so ist, dann muss sich eben mein kleiner bruder damit rumschlagen :totlacher:
ich hoff' mal, dass du recht hast ;-)
danke für eure beiträge, aber ich hoffe doch noch, dass mir irgendjemand 'ne quelle geben könnte, hab selber leider nichts gefunden,

steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha

eytschey - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2006
29 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:11 Uhr



Rechtlich ist es so: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.

Das StAG wurde übrigens während der 1. Regierung Schröder komplett überarbeitet und in seine heutige Form gebracht.


if you think there is no way to go somewhere a candle will be light for you

eytschey - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2006
29 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:14 Uhr

klick mich

ich denke besonders §29 ist hierbei relevant

if you think there is no way to go somewhere a candle will be light for you

botzes
Profi (offline)

Dabei seit 04.2008
430 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:14 Uhr

guck mal die beiden seiten an

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080611060811AAjblYG

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Erwerb_der_deutschen_Staatsangeh.C3.B6rigkeit_durch_gesetzlichen_Automatismus
dilara_OR - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
72 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:18 Uhr

Zitat von eytschey:

klick mich

ich denke besonders §29 ist hierbei relevant


zum glück bin ich vor dem 31.dezember 1999 geboren hehe
thx

steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha

schenkaa - 34
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
423 Beiträge
Geschrieben am: 28.05.2009 um 20:20 Uhr

Zitat von dilara_OR:

Also, ich hab da mal 'ne Frage:
Kann man in Deutschland nach wie vor zwei Staatsangehörigkeiten haben? Hab vorhin mit 'nem kumpel geredet, der hatte gemeint, die hätten das Gesetz geändert und man müsse eine Staatsangehörigkeit ablegen... und man würde eine Strafe bekommen wenn man sich nicht bei seinem Rathaus oder Konsulat melden würde.
Bei mir ist es so: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit von meiner Mutter und weil ich hier geboren bin, aber ich hab auch die türkische von meinem Vater geerbt, mein Vater ist nach wie vor türkischer Staatsbürger.
Wisst ihr was darüber? Was meint ihr?


das musst du beim türlischen konsulat nachfragen
von deutschladn aus darfst du eine zweite staatsangehörigkeit haben
dilara_OR - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
72 Beiträge

Geschrieben am: 28.05.2009 um 20:27 Uhr

Zitat von schenkaa:

Zitat von dilara_OR:

Also, ich hab da mal 'ne Frage:
Kann man in Deutschland nach wie vor zwei Staatsangehörigkeiten haben? Hab vorhin mit 'nem kumpel geredet, der hatte gemeint, die hätten das Gesetz geändert und man müsse eine Staatsangehörigkeit ablegen... und man würde eine Strafe bekommen wenn man sich nicht bei seinem Rathaus oder Konsulat melden würde.
Bei mir ist es so: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit von meiner Mutter und weil ich hier geboren bin, aber ich hab auch die türkische von meinem Vater geerbt, mein Vater ist nach wie vor türkischer Staatsbürger.
Wisst ihr was darüber? Was meint ihr?


das musst du beim türlischen konsulat nachfragen
von deutschladn aus darfst du eine zweite staatsangehörigkeit haben


ja toll.., dann kann ich da mit meinem krüppeltürkisch mit denen reden :-D

steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha

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