dilara_OR - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:45 Uhr
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Also, ich hab da mal 'ne Frage:
Kann man in Deutschland nach wie vor zwei Staatsangehörigkeiten haben? Hab vorhin mit 'nem kumpel geredet, der hatte gemeint, die hätten das Gesetz geändert und man müsse eine Staatsangehörigkeit ablegen... und man würde eine Strafe bekommen wenn man sich nicht bei seinem Rathaus oder Konsulat melden würde.
Bei mir ist es so: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit von meiner Mutter und weil ich hier geboren bin, aber ich hab auch die türkische von meinem Vater geerbt, mein Vater ist nach wie vor türkischer Staatsbürger.
Wisst ihr was darüber? Was meint ihr?
steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.05.2009 um 18:47 Uhr
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du musst eine davon ablegen ;) ist aber glaub türkisches recht oder so
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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botzes
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:50 Uhr
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also so pauschal kannst du das nicht sagen! ist von land zu land verschieden.
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tigeruschi - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:51 Uhr
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nee die darfst du beide für immer behalten. ist das abstammungsprinzip.
man darf nur keine andere staatsangehörigkeit beantragen wenn man deutscher ist - dann verliert man die deutsche nämlich.
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SweetGirl92 - 33
Experte
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.05.2009 um 18:54 Uhr
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in deutschland kannst du dich, bis du, ich glaub, 23 jahre alt bist, entscheiden welche staatsbürgerschaft du haben möchtest. Du musst dich da auch melden, aber eigentlich solltest du da auch rechtzeitig so nen brief bekommen, wo das drin steht. genauer kann ichs dir nich sagen, aber in deutschland musst du dich auf jeden fall entscheiden.
so hab ich es in der schule mitbekommen
Lerne die Regeln, damit du weißt, wie du sie brichst ;-)
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dilara_OR - 36
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:54 Uhr
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jetzt bin ich verwirrt
steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha
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Son-Goten
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 18:57 Uhr
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Also ich bin halb spanisch, halb deutsch und ich muss mich überhaupt nicht entscheiden, da ich ein mädchen bin. Ich ich darf alle beide staatsbürgeschaften haben für mein leben lang 
allerdings ist das bei jungs schwieriger, schließlich müssen die zur bundeswehr und deshalb müssen die sich dann für eine staatsbürgeschaft entscheiden, so wurde es mir gesagt.
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eytschey - 35
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:04 Uhr
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du kannst und darfst beide behalten, da du wie gesagt beide "geerbt"hast
eine staatsbürgerschaft ablegen muss meines wissens nur derjenige, der die deutsche staatsbürgerschaft neu/jetzt beantragt.
dies trifft ja aber auf dich nicht zu.
ob das jetzt bei jungs so ist wegen bund, dass die eine ablegen müssen, wage ich zu bezweifeln, zum bund müssen sie wenn sie deutscher staatsbürger sind, egal ob auch noch staatsbürger eines anderen landes oder nicht
if you think there is no way to go somewhere a candle will be light for you
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Yankee_Boy
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:06 Uhr
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Ich hab die Brasilianische Staatsbürgerschaft
und eben auch die Deutsche
Doch ich muss entwerder nach Brasilien zum Bund
oder in Deutschland
SSV Ulm 1846!!!!!
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dilara_OR - 36
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:07 Uhr
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Zitat von Son-Goten: Also ich bin halb spanisch, halb deutsch und ich muss mich überhaupt nicht entscheiden, da ich ein mädchen bin. Ich ich darf alle beide staatsbürgeschaften haben für mein leben lang 
allerdings ist das bei jungs schwieriger, schließlich müssen die zur bundeswehr und deshalb müssen die sich dann für eine staatsbürgeschaft entscheiden, so wurde es mir gesagt.
wenn das so ist, dann muss sich eben mein kleiner bruder damit rumschlagen
ich hoff' mal, dass du recht hast
danke für eure beiträge, aber ich hoffe doch noch, dass mir irgendjemand 'ne quelle geben könnte, hab selber leider nichts gefunden,
steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha
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eytschey - 35
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:11 Uhr
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Rechtlich ist es so: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.
Das StAG wurde übrigens während der 1. Regierung Schröder komplett überarbeitet und in seine heutige Form gebracht.
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eytschey - 35
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:14 Uhr
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klick mich
ich denke besonders §29 ist hierbei relevant
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botzes
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:14 Uhr
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guck mal die beiden seiten an
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080611060811AAjblYG
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit#Erwerb_der_deutschen_Staatsangeh.C3.B6rigkeit_durch_gesetzlichen_Automatismus
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dilara_OR - 36
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 19:18 Uhr
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zum glück bin ich vor dem 31.dezember 1999 geboren hehe
thx
steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha
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schenkaa - 34
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 20:20 Uhr
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Zitat von dilara_OR: Also, ich hab da mal 'ne Frage:
Kann man in Deutschland nach wie vor zwei Staatsangehörigkeiten haben? Hab vorhin mit 'nem kumpel geredet, der hatte gemeint, die hätten das Gesetz geändert und man müsse eine Staatsangehörigkeit ablegen... und man würde eine Strafe bekommen wenn man sich nicht bei seinem Rathaus oder Konsulat melden würde.
Bei mir ist es so: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit von meiner Mutter und weil ich hier geboren bin, aber ich hab auch die türkische von meinem Vater geerbt, mein Vater ist nach wie vor türkischer Staatsbürger.
Wisst ihr was darüber? Was meint ihr?
das musst du beim türlischen konsulat nachfragen
von deutschladn aus darfst du eine zweite staatsangehörigkeit haben
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dilara_OR - 36
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Geschrieben am: 28.05.2009 um 20:27 Uhr
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Zitat von schenkaa: Zitat von dilara_OR: Also, ich hab da mal 'ne Frage:
Kann man in Deutschland nach wie vor zwei Staatsangehörigkeiten haben? Hab vorhin mit 'nem kumpel geredet, der hatte gemeint, die hätten das Gesetz geändert und man müsse eine Staatsangehörigkeit ablegen... und man würde eine Strafe bekommen wenn man sich nicht bei seinem Rathaus oder Konsulat melden würde.
Bei mir ist es so: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit von meiner Mutter und weil ich hier geboren bin, aber ich hab auch die türkische von meinem Vater geerbt, mein Vater ist nach wie vor türkischer Staatsbürger.
Wisst ihr was darüber? Was meint ihr?
das musst du beim türlischen konsulat nachfragen
von deutschladn aus darfst du eine zweite staatsangehörigkeit haben
ja toll.., dann kann ich da mit meinem krüppeltürkisch mit denen reden
steckt nicht in allen von uns ein kleiner Darcon der einfach nur geliebt werden möchte?? haha
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