Beautiful_18
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:15 Uhr
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Hallo,
welche Arbeitsgesetze gelten für die Zeitarbeiten?
Ich musste von der Berufsschule ein Projekt zur Zeitarbeit machen.
Jetzt will mein Lehrer noch wissen welche Gesetze für die Zeitarbeit gelten ob es da besondere Regelungen gibt ?
Im Internet hab ich nicht wirklich das gefunden was ich suche.
Vielleicht kann jemand von euch mir weiterhelfen?
Danke
Lg Beautiful_18
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Spectator - 37
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:26 Uhr
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Zeitarbeitsfirmen handeln gegen jede Moral und verdrehen eh alle Gesetze wie es ihnen gerade passt. Von daher halte ich es für unnötig eine rechtliche (nicht vorhandene) Grundlage zu entschlüsseln. Es müssten erstmal wirksame Gesetze gemacht werden (mindestlohn).
http://www.youtube.com /user/TheBlindSpectator
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Vani1985 - 39
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:31 Uhr
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Zitat von Beautiful_18: Hallo,
welche Arbeitsgesetze gelten für die Zeitarbeiten?
Ich musste von der Berufsschule ein Projekt zur Zeitarbeit machen.
Jetzt will mein Lehrer noch wissen welche Gesetze für die Zeitarbeit gelten ob es da besondere Regelungen gibt ?
Im Internet hab ich nicht wirklich das gefunden was ich suche.
Vielleicht kann jemand von euch mir weiterhelfen?
Danke
Lg Beautiful_18
Ruf halt mal bei einer an.... und frag nach
☠☠☠
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--KAN2-- - 39
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:33 Uhr
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Zitat von Spectator: Zeitarbeitsfirmen handeln gegen jede Moral und verdrehen eh alle Gesetze wie es ihnen gerade passt. Von daher halte ich es für unnötig eine rechtliche (nicht vorhandene) Grundlage zu entschlüsseln. Es müssten erstmal wirksame Gesetze gemacht werden (mindestlohn).
halbwissen ist nie das beste!!! Jede Zeitarbeitsfirma muss sich gesetzlich an bestimmte bestimmungen (Arbeitstage, Urlaub, Lohn, etc) halten. Falls du eine kennen solltest die das nicht tut dann kannst dich gerne beschweren bzw. anzeige erstatten! Ein Mindestlohn ist auch je nach Arbeitsgebiet vorgeschrieben!!!
--- www.druffies.de ---- www.youtube.com/7913Sounds
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.05.2009 um 12:35 Uhr
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Vielleicht hilft dir die Seite des Bundesverbands Zeitarbeit weiter:
BZA
Allerdings solltest du wissen, dass nicht alle Firmen in diesem Verband sind. Soweit ich weiß nur die, die den BZA-Tarif anwenden.
When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm
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Spectator - 37
Experte
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:43 Uhr
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Zitat von --KAN2--: Zitat von Spectator: Zeitarbeitsfirmen handeln gegen jede Moral und verdrehen eh alle Gesetze wie es ihnen gerade passt. Von daher halte ich es für unnötig eine rechtliche (nicht vorhandene) Grundlage zu entschlüsseln. Es müssten erstmal wirksame Gesetze gemacht werden (mindestlohn).
halbwissen ist nie das beste!!! Jede Zeitarbeitsfirma muss sich gesetzlich an bestimmte bestimmungen (Arbeitstage, Urlaub, Lohn, etc) halten. Falls du eine kennen solltest die das nicht tut dann kannst dich gerne beschweren bzw. anzeige erstatten! Ein Mindestlohn ist auch je nach Arbeitsgebiet vorgeschrieben!!!
Wow wer hätte gedacht das auch ne Zeitarbeitsfirma kein rechtsfreier raum ist -,- wenn du dir meinen Post nochmal durchliest wirst du feststellen das ich nicht behauptet habe das sie Gesetzlos handeln. Wenn man aber von allen Dingen nur das mindeste gibt und die Arbeiter bis zum maximum ausbeutet ist das durchaus fragwürdig. Wusstest du das Sklaven früher auch Lohn bekamen? Nur eben halt das mindeste.
http://www.youtube.com /user/TheBlindSpectator
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traumstern11 - 60
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:49 Uhr
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Die IGZ gibts auch noch............aber im Tarifvertrag steht fast das gleiche drin.
Einige Zeitfirmen halten sich darn manche nicht!
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andre88 - 21
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:51 Uhr
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Hey,
Ich kann dir nur empfehlen bei einer Zeitarbeitsfirma (oder wie man das nennt) nachzufragen.
Ich hab mal ein Projekt gemacht über Allergien und dann hab ich nen Arzt gefragt (nicht weil ich zu faul war um nachzulesen, das was ich auch gemacht habe, nur um mich zu erkundigen ob das auch richtig ist, weil ich viele verschiedene antworten gefunden habe zu einer frage.
, viel glück
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facepalm_ - 38
Champion
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 12:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.05.2009 um 12:52 Uhr
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Zitat von Spectator: Zitat von --KAN2--: Zitat von Spectator: Zeitarbeitsfirmen handeln gegen jede Moral und verdrehen eh alle Gesetze wie es ihnen gerade passt. Von daher halte ich es für unnötig eine rechtliche (nicht vorhandene) Grundlage zu entschlüsseln. Es müssten erstmal wirksame Gesetze gemacht werden (mindestlohn).
halbwissen ist nie das beste!!! Jede Zeitarbeitsfirma muss sich gesetzlich an bestimmte bestimmungen (Arbeitstage, Urlaub, Lohn, etc) halten. Falls du eine kennen solltest die das nicht tut dann kannst dich gerne beschweren bzw. anzeige erstatten! Ein Mindestlohn ist auch je nach Arbeitsgebiet vorgeschrieben!!!
Wow wer hätte gedacht das auch ne Zeitarbeitsfirma kein rechtsfreier raum ist -,- wenn du dir meinen Post nochmal durchliest wirst du feststellen das ich nicht behauptet habe das sie Gesetzlos handeln. Wenn man aber von allen Dingen nur das mindeste gibt und die Arbeiter bis zum maximum ausbeutet ist das durchaus fragwürdig. Wusstest du das Sklaven früher auch Lohn bekamen? Nur eben halt das mindeste.
Sind aber nicht alle. Bekannte wie Randstad oder Manpower die nach dem BZA-Tarif bezahlen beginnen bei 7,38 Euro die Stunde. Und das ist der Mindestlohn. Der Rest ist nach oben hin offen. Bei Gehaltsstufe 3 gibts dann schon 9 Euro irgendwas die Stunde.
Natürlich gibts auch schwarze Schafe die ihre Kunden mit unter 6 Euro die Stunde ausbeuten. Sowas ist ne riesen Sauerei. Unser Staat muss endlich handeln und dem Lohn-Dumping ein Ende setzen. Davon kann doch keine Sau leben. Aber das ist wieder eine andere Geschichte...
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user_deleted - 46
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 13:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.05.2009 um 13:12 Uhr
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Es gelten grundsätzlich natürlich die üblichen Arbeitsgesetze (Urlaub, Arbeitszeit, Krankheit usw.), ergänzt vom branchenspezifischen Arbeitnemerüberlassungsgesetz (AÜG), das Fragen der Überlassung usw. klärt, und den (derzeit noch) drei bestehnden Tarifwerken von IGZ, BZA und AMP.
Für weitere Fragen kannst mich kontaktieren, war in dem Bereich tätig ..bis zur Krise
Peggy nix da.
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steffir19 - 38
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Geschrieben am: 19.05.2009 um 13:52 Uhr
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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG gilt.
Hab da gerade eine Seminararbeit drüber geschrieben
Blubb
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