Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Alkoholfreies Bier und Autofahren

<<< zurück   -1- -2- -3- -4- -5- -6- -7- vorwärts >>>  
19DW90 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
43 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 19:24 Uhr

wieso muss ich bis 21 warten??

Aus der Defense heraus, entsteht ein Angriff!

CK88 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
808 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 19:34 Uhr

Zitat von 19DW90:

wieso muss ich bis 21 warten??

Weil bis 21 generell die 0 Promille Regel gilt ...

That's it ...

19DW90 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
43 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 19:37 Uhr

awa ich dachte immer innerhalb der probezeit

Aus der Defense heraus, entsteht ein Angriff!

JK91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
465 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 19:38 Uhr

Zitat von 19DW90:

awa ich dachte immer innerhalb der probezeit


Seit 01.08.2007 gilt ein neues Promillegesetz. Dieses beinhaltet eine Null-Promille-Grenze.

Diese gilt für folgende Verkehrsteilnehmer:

* Fahranfänger in der Probezeit
* Jugendliche unter 21 Jahren


bzzz ..

JK91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
465 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 19:38 Uhr

sonst könnten ja mofafahrer schon mit 17/18 mit alk im blut autofahren o.0

bzzz ..

19DW90 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
43 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 19:40 Uhr

da haste recht
aber ist doch voll der blödsinn.. mit 21 haste scho 4-5 jahre lang deinen lappen

Aus der Defense heraus, entsteht ein Angriff!

JK91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
465 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 19:43 Uhr

naja aber die meisten werden ihn ja mit 18 bekommen haben ..

also rund 3 jahre erfahrung .. und ich denk mal jeder ist schonmal in die situation gekommen das er mal gerne abends einen heben würde aber leider mit dem auto da ist ^^

und ich denk mal mit 21 ist man "richtig" erwachsen und kann danach einschätzen was man sich zutraut ..

bzzz ..

19DW90 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
43 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 19:45 Uhr

ja da haste recht!

Aus der Defense heraus, entsteht ein Angriff!

Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2009 um 20:27 Uhr

Zitat von 19DW90:

.. mit 21 haste scho 4-5 jahre lang deinen lappen


Joah klar, man besteht ja meistens so mit 16 1/2 die Führerscheinprüfung. [verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

Wobei ich persönlich finde, dass ab 20 auch gereicht hätte.

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

CK88 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
808 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2009 um 20:36 Uhr

Zitat von Martin__:

Wobei ich persönlich finde, dass ab 20 auch gereicht hätte.

Hab ich mir auch schon gedacht, aber die paar Monate ohne vollrausch Fahren packe ich auch noch :saeufer:

That's it ...

Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2009 um 00:01 Uhr

Zitat von CK88:


Hab ich mir auch schon gedacht, aber die paar Monate ohne vollrausch Fahren packe ich auch noch :saeufer:


Du hast da etwas Grundlegendes falsch verstanden ...

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

pshuber - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2008
47 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2009 um 19:16 Uhr

Zitat:

Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger?

Seit dem 01.08.2007 gilt der neue § 24 c StVG, wonach ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs

* im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt
* oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Die 1. Alternative verbietet eine absolute Zusichnahme alkoholischer Getränke. Auf eine Wirkung kommt es hier gerade nicht an. Ein Verstoß ist nicht durch Messung des Blutalkohols oder der Atemalkoholanalyse möglich, sondern auch durch Zeugenaussagen! Auch bei der 2. Alternative wird nicht auf einen Alkoholgrenzwert abgestellt. Lediglich die Fahrt muss unter Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten worden sein, d.h. der zu sich genommene Alkohol muss zu einer Veränderung der physischen und psychischen Funktionen führen, die zudem eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit möglich erscheinen lässt. Dies ist nach wissenschaftlichen Kenntnissen

* erst ab einem Wert von 0,2 ‰ Blutalkohol oder 0,1 mg/l Atemluftalkohol angenommen...


http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/fachanwalt-fuer-verkehrsrecht-sven-skana-bundesweite-vertretung--598172/blog/15/2166/absolutes-alkoholverbot-fuer-fahranfaenger

outoforder64
Experte (offline)

Dabei seit 11.2006
1564 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2009 um 19:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2009 um 19:54 Uhr

Zitat von Knaan1903:

Kann man ein Sixpack alkoholfreies Radler trinken und das auf ca auf 4h verteilt und dann auto fahren?! brauche schnelle hilfe! ^^


Du darfst fahren... über 4 Stunden hinweg hat das die schlechteste Blase abgebaut.

Dumme Menschen lachen gerne über noch dümmere Menschen.

Suppenkasper - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
191 Beiträge
Geschrieben am: 10.05.2009 um 19:57 Uhr

deine blase baut alkohol ab? was bist du denn für ein mutant?
Christian22 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
718 Beiträge

Geschrieben am: 11.05.2009 um 14:32 Uhr

Zitat von Suppenkasper:

deine blase baut alkohol ab? was bist du denn für ein mutant?



:-D

♥ i wanna love you ;-) ♥

<<< zurück
 
-1- -2- -3- -4- -5- -6- -7- vorwärts >>>
 

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -