Geschrieben am: 03.05.2009 um 14:49 Uhr
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Zitat von MagicDonsen: Ja das kann schon sein. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden als Einmalbezug - sagen wir - anderen Regeln unterworfen. Bei der Nachzahlung wirst du vermutlich mit der gesamten Erhöhung in der Monatstabelle für Einzelveranlagte gelandet sein. Klar, dass in der Ausbildung 13€ besser auf dem Konto wären, aber wenn es dich beruhigt, dann kannst du dir den Betrag am Jahresende durch die Steuererklärung wieder zurückholen. Würde ich dann aber an edeiner Stelle selbst erledigen (Mantelbogen + Anlage N) und nicht zum Steuerberater und/oder Lohnsteuerhilfeverein gehen. Da die in der Regel mehr als 13€ verlangen 
Die Steuererklärung mach ich schon selbst, das pack ich gerade noch so 
Mir gings jetzt auch nicht darum, dass ich bezahlen muss, sondern warum. Aber das mit der Gesamterhöhung klingt logisch, hab ich mir schon fast gedacht 
Danke, hier kann dann geschlossen werden!
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