Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

3L Ficken Flasche in ulm ?!

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
Gilera-Freak - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2007
99 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:03 Uhr

Hey Leute weiss einer von euch villt wo ich hier in ulm eine 3L ficken flasche herbekomme ?! brauche es dringend grüssle
SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:05 Uhr

soweit ich weiß kannste die nur bestellen.


ҳҳ TU STAR ҳҳ |

chilling-guy - 46
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2005
73 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:05 Uhr

afaik im einzelhandel garnicht, wenn dann auf bestellung bei bspw. getränke göbel ..... des weiteren gibt es auf der ficken homepage ne händler liste ;) tschek dis out ... grüße.
Amityville - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2006
476 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:05 Uhr

http://www.partyschnaps.com/shop.php?view=10000031
DARKWATCH - 43
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2008
12 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:06 Uhr

würde ich au gern wissen !!!!!!!!!!!! :daumenhoch2:
andre88 - 21
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
300 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:07 Uhr

Zitat von Gilera-Freak:

Hey Leute weiss einer von euch villt wo ich hier in ulm eine 3L ficken flasche herbekomme ?! brauche es dringend grüssle



Bekommst sie eig. eh noch nicht
xbreakdown - 33
Experte (offline)

Dabei seit 01.2008
1673 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:07 Uhr

Bei uns in Laupheim gibts an der Tanke die 5L-Flasche :-D
hab auch eine hier stehen^^ schau mal an deinen tanken...

Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen

chris90 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
2037 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:09 Uhr

iss eig zu teuer^^
kauf dir lieber 5 0,7liter flaschen und füll sie in ne leere 3Liter flasche um xD
erstens kannst dann schon 0,5liter beim umfülen trinken und zweitens sparst dir dann den versand uind hast dann nen halben liter quasi umsonst xD

.:so live your live:.

party-paddy - 32
Experte (offline)

Dabei seit 02.2008
1360 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:10 Uhr

wie wärs mit metro der hat so son "quatsch".:-D

http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060

Salamander13
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
153 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:10 Uhr

Zitat von SiXeRt:

soweit ich weiß kannste die nur bestellen.

:daumenhoch: ;-)
-Athlon64- - 33
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:10 Uhr

Zitat von Gilera-Freak:

Hey Leute weiss einer von euch villt wo ich hier in ulm eine 3L ficken flasche herbekomme ?! brauche es dringend grüssle


Ficken is doch erst ab 18 dachte ich ;-)

Gesetzliche Vorschriften
Bier, Wein und Sekt
An Jugendliche ab 16 Jahre darf
Bier, Wein und Sekt
in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit
– laut § 9 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) –
verkauft und das Trinken darf gestattet werden. Diese Altersgrenze
sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten
(meist Vater, Mutter, Vormund) begleitet
werden.
Einigen Getränken werden Geschmacksverstärker zugesetzt.
So gibt es z.B. Biere mit Tequila-Geschmack. Sie gelten als
Biere und dürfen ab 16 Jahre konsumiert werden.
Nur mit Wein angereicherte Mixgetränke fallen auch unter
diese Regelung (ab 16 Jahre).
Achtung: Alkoholfreies Bier kann bis zu Alc 0,5% Vol. und
Nähr-/Malzbier bis zu Alc 1,4% Vol. enthalten!
Hochprozentiges
Branntweinhaltige Getränke, z.B.
klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter,
Cocktails, Pfläumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und
Mixgetränke mit Branntwein
dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben
werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG.
„Alcopops“ erst ab 18 Jahre
Alle Getränke, die neben diversen Geschmacksstoffen – oft
geruchsneutrale – Anteile von Wodka, Whiskey, Rum oder
anderem hochprozentigen Alkohol enthalten, fallen unter das
absolute Abgabe- und Trinkverbot
für Minderjährige (unter 18 Jahren),
auch wenn der Alkoholanteil nur unwesentlich höher als bei
Bier und meist unter dem von Wein liegt!

Post's können spuren von Ironie enthalten.

Pitch_Black - 36
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1137 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:10 Uhr

Zitat von chris90:

iss eig zu teuer^^
kauf dir lieber 5 0,7liter flaschen und füll sie in ne leere 3Liter flasche um xD
erstens kannst dann schon 0,5liter beim umfülen trinken und zweitens sparst dir dann den versand uind hast dann nen halben liter quasi umsonst xD


hmm und die leere 3 L Flasche :D bastelst dir aus Zeitungs papier oder :D ???

1954 + 1974 + 1990 + 2010 = 7928

msquared - 36
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1991 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:12 Uhr

Zitat von -Athlon64-:

Zitat von Gilera-Freak:

Hey Leute weiss einer von euch villt wo ich hier in ulm eine 3L ficken flasche herbekomme ?! brauche es dringend grüssle


Ficken is doch erst ab 18 dachte ich ;-)

Gesetzliche Vorschriften
Bier, Wein und Sekt
An Jugendliche ab 16 Jahre darf
Bier, Wein und Sekt
in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit
– laut § 9 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) –
verkauft und das Trinken darf gestattet werden. Diese Altersgrenze
sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten
(meist Vater, Mutter, Vormund) begleitet
werden.
Einigen Getränken werden Geschmacksverstärker zugesetzt.
So gibt es z.B. Biere mit Tequila-Geschmack. Sie gelten als
Biere und dürfen ab 16 Jahre konsumiert werden.
Nur mit Wein angereicherte Mixgetränke fallen auch unter
diese Regelung (ab 16 Jahre).
Achtung: Alkoholfreies Bier kann bis zu Alc 0,5% Vol. und
Nähr-/Malzbier bis zu Alc 1,4% Vol. enthalten!
Hochprozentiges
Branntweinhaltige Getränke, z.B.
klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter,
Cocktails, Pfläumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und
Mixgetränke mit Branntwein
dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben
werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG.
„Alcopops“ erst ab 18 Jahre
Alle Getränke, die neben diversen Geschmacksstoffen – oft
geruchsneutrale – Anteile von Wodka, Whiskey, Rum oder
anderem hochprozentigen Alkohol enthalten, fallen unter das
absolute Abgabe- und Trinkverbot
für Minderjährige (unter 18 Jahren),
auch wenn der Alkoholanteil nur unwesentlich höher als bei
Bier und meist unter dem von Wein liegt!


Willkommen in der Realität

.. will be back, when the time's right !

catfa - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2004
6 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:13 Uhr

soll geburtstagsgeschenk werden
chris90 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
2037 Beiträge
Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:16 Uhr

Zitat von Pitch_Black:

Zitat von chris90:

iss eig zu teuer^^
kauf dir lieber 5 0,7liter flaschen und füll sie in ne leere 3Liter flasche um xD
erstens kannst dann schon 0,5liter beim umfülen trinken und zweitens sparst dir dann den versand uind hast dann nen halben liter quasi umsonst xD


hmm und die leere 3 L Flasche :D bastelst dir aus Zeitungs papier oder :D ???

nein, da gibts son wodka, ich kann den namen hier ned schreiben, iss russisch xD
naja, da gibts ne 3liter flasche von fast überall.....
weis ich weil wir den shice verschicken xD

.:so live your live:.

-Athlon64- - 33
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 02.05.2009 um 15:17 Uhr

Zitat von msquared:


Willkommen in der Realität

ich weiß ... -.-

man bekommts immer ... egal woher ..

Post's können spuren von Ironie enthalten.

  -1- -2- -3- vorwärts >>>
 

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -