NamelessOne - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 14:38 Uhr
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hi leute
hatte am fr. eine gerichtsverhandlung. war als kläger / zeuge vorgeladen.
nachdem ich die aussage getätigt hab war ich auch wieder "entlassen"
mich würde jetzt die urteilsverkündung interessieren. krieg ich das noch mitgeteil oder darf ich das nicht wissen?
noch was zu dem thema. wenn der angeklagte wegen 2 facher körperverletzung verurteil wurde, kann ich dann aufgrud des BGB ihn noch zusätzlich auf schmerzensgeld verklagen oder musste ich das gleich machen als ich ihn angezeigt hab??
danke im voraus
Palaber
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buddafly - 40
Champion
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 14:41 Uhr
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Zitat von NamelessOne: hi leute
hatte am fr. eine gerichtsverhandlung. war als kläger / zeuge vorgeladen.
nachdem ich die aussage getätigt hab war ich auch wieder "entlassen"
mich würde jetzt die urteilsverkündung interessieren. krieg ich das noch mitgeteil oder darf ich das nicht wissen?
noch was zu dem thema. wenn der angeklagte wegen 2 facher körperverletzung verurteil wurde, kann ich dann aufgrud des BGB ihn noch zusätzlich auf schmerzensgeld verklagen oder musste ich das gleich machen als ich ihn angezeigt hab??
danke im voraus
wenn du der kläger und gelichzeitig zeuge warst dan bekommst du natürlich das urteil mit.
is halt so.. :P
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andre88 - 21
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 14:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.04.2009 um 14:49 Uhr
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Zitat von buddafly: Zitat von NamelessOne: hi leute
hatte am fr. eine gerichtsverhandlung. war als kläger / zeuge vorgeladen.
nachdem ich die aussage getätigt hab war ich auch wieder "entlassen"
mich würde jetzt die urteilsverkündung interessieren. krieg ich das noch mitgeteil oder darf ich das nicht wissen?
noch was zu dem thema. wenn der angeklagte wegen 2 facher körperverletzung verurteil wurde, kann ich dann aufgrud des BGB ihn noch zusätzlich auf schmerzensgeld verklagen oder musste ich das gleich machen als ich ihn angezeigt hab??
danke im voraus
wenn du der kläger und gelichzeitig zeuge warst dan bekommst du natürlich das urteil mit.
genau,
das mit dem schmerzensgeld kann ich dir leider nicht beantworten, kannst ja mal bei nem rechtsanwalt (z.B. deinem rechtsanwalt anrufen und nachfragen)
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_NT_ - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 15:08 Uhr
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Zitat von andre88: Zitat von buddafly: Zitat von NamelessOne: hi leute
hatte am fr. eine gerichtsverhandlung. war als kläger / zeuge vorgeladen.
nachdem ich die aussage getätigt hab war ich auch wieder "entlassen"
mich würde jetzt die urteilsverkündung interessieren. krieg ich das noch mitgeteil oder darf ich das nicht wissen?
noch was zu dem thema. wenn der angeklagte wegen 2 facher körperverletzung verurteil wurde, kann ich dann aufgrud des BGB ihn noch zusätzlich auf schmerzensgeld verklagen oder musste ich das gleich machen als ich ihn angezeigt hab??
danke im voraus
wenn du der kläger und gelichzeitig zeuge warst dan bekommst du natürlich das urteil mit.
genau,
das mit dem schmerzensgeld kann ich dir leider nicht beantworten, kannst ja mal bei nem rechtsanwalt (z.B. deinem rechtsanwalt anrufen und nachfragen)
Bei nem Rechtsanwalt (z.B. deinem Rechtsanwalt)? oO
Welchen Rechtsanwalt soll er denn sonst anrufen, wenn er einen hat?
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ton-ton - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 15:47 Uhr
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Irgendeinen anderen?
Damit er sich ne neutrale antwort hollen kann?! -.-
EY! Verrückter Mongo!
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ReinerPetold - 36
Profi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 16:07 Uhr
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du hast als mann jemand wegen körperverletzung veklagt? wie pussy is das denn :p
Wer Reasonable Doubt und Illmatic nie gehört hat, hat im HipHop einfach nix verloren...
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_other_than_ - 34
Profi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 16:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.04.2009 um 16:13 Uhr
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Zitat von ReinerPetold: du hast als mann jemand wegen körperverletzung veklagt? wie pussy is das denn :p
was is daran bitte "pussy"?
wenn mich einer zusammenschlagen o.Ä. machen würde, würd ich den auch anzeigen
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_NT_ - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 16:16 Uhr
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Zitat von ton-ton: Irgendeinen anderen?
Damit er sich ne neutrale antwort hollen kann?! -.-
Is klar, ich bezahl nen haufen Asche bei meinem Anwalt um dann bei irgend einen mir unbekannten Anwalt ne Info zu holen, für die ich meinen Anwalt bezahle -.-
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ReinerPetold - 36
Profi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 16:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.04.2009 um 16:18 Uhr
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Zitat von _other_than_: was is daran bitte "pussy"?
wenn mich einer zusammenschlagen o.Ä. machen würde, würd ich den auch anzeigen
wenn man eine schlägerei verliert sollte man genug ehre haben nicht zur polizei zu rennen
Wer Reasonable Doubt und Illmatic nie gehört hat, hat im HipHop einfach nix verloren...
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Boergerende - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 16:50 Uhr
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als ich nebenkläger und anklägerin war, wurde das vor dem oberlandesgericht verhandelt..
das schmerzensgeld muss bis zum Plädoyer des Staatsanwaltes (so war es bei mir) angemeldet werden, das hat mein anwalt dann auch ganz kurzfristig gemacht, hatte natürlich alles vorbereitet, darauf war der verteidiger des pisspotts, der verklagt wurde nicht vorbereitet und so hab ich dann doch noch 1500 euro raus bekommen.... schade so wenig, naja... später hätte eine schmerzensgeldanzeige nichts mehr gebracht..... darf nur einmal wegen dem selben delikt angezeigt werden, soweit ich weiß.... deswegen gleich...
mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner
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xian
Profi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 16:59 Uhr
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Zitat von ReinerPetold: wenn man eine schlägerei verliert sollte man genug ehre haben nicht zur polizei zu rennen
Komische Vorstellung von Ehre.
Eine Zivilklage kann auch nach einer strafrechtlichen Verurteilung noch gemacht werden. Es ist nur praktischer (und billiger) das gleich mitlaufen zu lassen.
Wenn du Nebenkläger bist, bekommst du das Urteil auch mitgeteilt.
Du hast außerdem das Recht darauf, bei der Urteilsverkündung anwesend zu sein.
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Broti - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 17:00 Uhr
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was is n des fürn anwalt? normalerweise eröffnet dir n anwalt alle möglichkeiten von wegen schmerzensgeld und so... un der weiß auch, wann das gefordert werden muss... such dir nen gescheiten anwalt!
...
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_other_than_ - 34
Profi
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 17:27 Uhr
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Zitat von ReinerPetold:
wenn man eine schlägerei verliert sollte man genug ehre haben nicht zur polizei zu rennen
wer sagt denn was von ner schlägerei?
wieder mal so einer, der denkt, schmerzensgeld gibts nur wenn man eine aufs maul bekommen hat
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kruemel_xxl - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 17:34 Uhr
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Zitat von _other_than_: Zitat von ReinerPetold: du hast als mann jemand wegen körperverletzung veklagt? wie pussy is das denn :p
was is daran bitte "pussy"?
wenn mich einer zusammenschlagen o.Ä. machen würde, würd ich den auch anzeigen
seh ich ganz genauso.... wer sch... baut muß auch zu seinen fehlern stehen!
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McPommes - 51
Experte
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 17:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.04.2009 um 17:40 Uhr
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Zitat von ReinerPetold: wenn man eine schlägerei verliert sollte man genug ehre haben nicht zur polizei zu rennen
Dann weiß jetzt ja jeder Schläger, wen er gefahrlos verprügeln kann. Schön dass du dich zur Verfügung stellst, dann haben schon andre ihre Ruhe 
*** diese Fusszeile verschwendet 45 Bytes ***
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NamelessOne - 38
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.04.2009 um 19:32 Uhr
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also die story für die ganzen idioten hier mit ihren coments.
der typ hat mir in der disse eine zig. ins gesicht gedrückt. ich hab mich gewehrt und ihn eine verpasst. er flog raus. später stand er mit seinen kumels draußen und hat gewartet. (1v1 wollte er ned dass ich ihn in der disse angeboten hab)
draußen dann rennt er auf mich zu, trifft mich am kehlkopf. holt dann seinen schlagstock raus, holt aus. ich war nur schneller konnte ich überwältigen und entwaffnen. der schlagstock und der versuch einer gefährlichen körperverletzung mit 2 facher körperverletzung reich mich aus um diesen pennern anzuzeigen. wenns keiner macht, rennt er zu der nächsten schlägerei wieder mitm schlagstock hin. nur kann dann der jenige nicht so viel glück haben wie ich.
zum thema anwalt, ich habe meinen noch nicht eingeschalten gehabt. bei der verhandlung war ein staatsanwalt anwesend.
soweit ich weiß ist es besser erst nach der strafrechtlichen urteilsverkündung auf schmerzensgeld zu klagen weil wenn man den prozess verliert, verliert man auch den ziv. rechtlichen. dann kann man 2 prozesse zahlen. somit warte ich die urteilsverkündung ab, wurde der typ dann verurteilt, klage ich nochmal auf ziv. ebene.
hier werde ich auch meinen richtigen anwalt einschalten. nur sollte ich halt eben wissen wie das urteil war
Palaber
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