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Elterngeld

animator - 45
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
458 Beiträge

Geschrieben am: 21.04.2009 um 19:47 Uhr

Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Hab eine Frage zum Elterngeld bei der mir keiner helfen konnte:

Mein kleiner Sohn kam letzten Sommer zur welt ist nun 8 monate alt. Meine Frau hat 3Jahre Elternzeit genommen. Das Elterngeld wird 1 Jahr bezahlt. nun wollen wir "zügig" auch ein kleines Brüderlein/Schwesterlein. Wie ist das dann mit dem Elterngeld. Werden als Bezugsgrundlage die letzten 12 Monate berechnet..also nichts oder aus der Zeit in der sie noch gearbeitet hat? Weiß das jemand?

Freiheit schützt man nicht indem man sie abschafft!

princes90 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
881 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2009 um 19:56 Uhr

Zitat von animator:

Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Hab eine Frage zum Elterngeld bei der mir keiner helfen konnte:

Mein kleiner Sohn kam letzten Sommer zur welt ist nun 8 monate alt. Meine Frau hat 3Jahre Elternzeit genommen. Das Elterngeld wird 1 Jahr bezahlt. nun wollen wir "zügig" auch ein kleines Brüderlein/Schwesterlein. Wie ist das dann mit dem Elterngeld. Werden als Bezugsgrundlage die letzten 12 Monate berechnet..also nichts oder aus der Zeit in der sie noch gearbeitet hat? Weiß das jemand?



die letzten 12 monate

Jede Sekunde hat man die chance sich zu ändern....sein leben zu ändern....

yasi-83 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2008
2 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2009 um 20:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.04.2009 um 20:51 Uhr

Ja es werden die letzten 12 Monate berücksichtigt.
Es gibt jetzt allerdings wieder das Landeserziehungsgeld, das kann man dann je nach dem wieviel man verdient. Nach den 12-14 Monaten Elterngeld beantragen. Falls ihr es noch nicht wusstet!!!
sannypless - 45
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
878 Beiträge
Geschrieben am: 22.04.2009 um 06:44 Uhr

Zitat von yasi-83:

Ja es werden die letzten 12 Monate berücksichtigt.
Es gibt jetzt allerdings wieder das Landeserziehungsgeld, das kann man dann je nach dem wieviel man verdient. Nach den 12-14 Monaten Elterngeld beantragen. Falls ihr es noch nicht wusstet!!!



kann ich nur zustimmen,
es werden einkommensverhältnisse der Frau aus den letzten 12 Monaten berücksichtig. Wenn nicht gearbeitet worden ist habt ihr einen monatlichen Anspruch vom Sockelbetrag bei 300 und irgendwas.
Anderst schaut es natürlich aus wenn deine Frau selbstständig ist- bzw. war.


wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*

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