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Führerscheinverlust bei Geschwindigkeitsüberschreitung

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DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 13:51 Uhr

Mhm.. ich bin net 42+ und hab auch keine Mofa Prüfbescheinigung.

Ich wollte das nur vorab wissen, noch hoff ich, dass ich kein Fahrverbot bekomm, aber ich befürchte es ziemlich stark.

1 Monat ist halt doof wegen Arbeit, aber irgendwie kriegt man das immer hin.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

DieEiine - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
174 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 14:00 Uhr

Du kannst es dann wiederrufen und anstatt Führerscheineinzug eine Geldstrafe zahlen. Weil du es ja brauchst, weil du damit ja zur Arbeit fährst. Musst nur ne Wiederrufung einlegen.
Dukat85 - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2009
22 Beiträge
Geschrieben am: 05.04.2009 um 14:03 Uhr

du kannst glaub ich auchd en zeitraum angeben wo du den lappen abgeben willst, also kannst es ja n stückweit in urlaub legen
DonEscobar
Champion (offline)

Dabei seit 08.2006
3533 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 14:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.04.2009 um 14:27 Uhr

Zitat von Jacksen:

doch normal schon, wenn du einen führerschein egal wegen was verlierst sind alle weg..... wär ja sonst unlogisch^^


hat mein lehrer auch gesagt ich hab aber wo gehört, das man die mofa-bescheinigung nicht weg nehmen kann... sagen die poliziesten ja selber.. das sit kein führerschein das sit eine prüfbescheinigung.. also dürfte man doch noch mit einem mofa fahren z.b. zur arbeit ?!

@Tidus619
ne ich glaub es war doch bei dem jahrgang 1956 und daruter, das die keine bescheinigung brauchen oder bloß statt 25, 30 km/h fahren dürfen und beim roller doch glaub auch 5 km/h mehr... i.wie so war es doch ?

Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.

JackH - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
402 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 14:33 Uhr

Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV).

[A][BE][C1E][CE][D1E][DE][MSLT]

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.04.2009 um 22:06 Uhr

Zitat von Dukat85:

du kannst glaub ich auchd en zeitraum angeben wo du den lappen abgeben willst, also kannst es ja n stückweit in urlaub legen


Ja, das stimmt, war bei meinem Vater auch so.
So werd ichs dann auch machen bzw. vielleicht auch erstmal raus finden, wie hoch die alternative Geldstrafe wäre

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

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