Rauschkugl - 37
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 14:09 Uhr
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Zitat von wifebeater: Zitat von -Zimtzicke-: Zitat von wifebeater:
angenommen ich mach mit 18 einen unfall trotz meinen fahrkünsten und bin dann querschnittsgelähmt
was machen meine eltern dann?
wieso kannst du es nicht einfach akzeptieren,das du mit 17 nur in begleitung fahren darfst?!ändern kannst doch sowieso nichts daran!
lol ich akzeptier es doch ich fand den beitrag nur einfach sinnlos mit dem querschnittsgelähmt
mein gott, mit 18 bist volljährig und selber für dich verantwortlich da kanns dem staat egal sein was mit dir passiert bei nem unfall...
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klugi - 34
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 14:09 Uhr
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vielleicht hat ihn der fahrlehrer nicht früher gelassen...
und der zur vollständigkeit, ab 18 darfst dann 3 monate mit dem rosa zettel noch fahren und musst dann in der zeit deinen richtigen führerschein abholen
Ulms flüssiges Gold = beschde
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Rauschkugl - 37
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 14:10 Uhr
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Zitat von wifebeater: ok dann neue frage
was ist wenn ich noch 16 bin aber die theorie prüfung und die praktische prüfung bestanden hab darf ich dann schon roller fahren?
nein darfst du nicht solange du nicht was in der hand hast wo draufsteht dass du fahren darfst.
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Str33t_PlaYa
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 14:26 Uhr
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Zitat von wifebeater: das ist doch sooo ein quatsch alsob die person neben dir so viel machen kann wenn man den führerschein hat wird man ja wohl alleine fahren können -.-
bin 13 und sogar ich weiß dass mans einfach nich darf früher wars mit 18 jetz mit 17 aber ohne begleitperson die den führerschein schon HAT gehts nich ^^
Für Rechtsschreibfehler etc. ist die Tastatur verantwortlich.
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Matzi21 - 40
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 14:40 Uhr
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Zitat von wifebeater: das ist doch sooo ein quatsch alsob die person neben dir so viel machen kann wenn man den führerschein hat wird man ja wohl alleine fahren können -.-
dümmer gehts ja nicht oder? dir sollte man gleich den führerschein abnehmen!!!
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Tarrek-KIZ - 33
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 14:44 Uhr
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Zitat von NBA-Man: Zitat von wifebeater: ok dann neue frage
was ist wenn ich noch 16 bin aber die theorie prüfung und die praktische prüfung bestanden hab darf ich dann schon roller fahren?
ich glaube nicht, weil du ja offiziel noch keinen führerschein hast
stimmt du darfst dann noch nix fahren bis du 17 bist!
Haben Ihre Eltern je lebenden Nachwuchs gehabt? -"SIR, JA SIR!" Ich wette das tut Ihnen leid!
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infrequently - 34
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 15:39 Uhr
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Zitat von wifebeater: das ist doch sooo ein quatsch alsob die person neben dir so viel machen kann wenn man den führerschein hat wird man ja wohl alleine fahren können -.-
sei froh, dass du überhaupt fahren darfst! außerdem bringt es was wenn jemand nebendran sitzt, glaub mir ich weiß das aus eigener erfahrung.
Nur das geprüfte Leben ist es wert gelebt zu werden. Sokrates
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wifebeater - 32
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 16:29 Uhr
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Zitat von Str33t_PlaYa: Zitat von wifebeater: das ist doch sooo ein quatsch alsob die person neben dir so viel machen kann wenn man den führerschein hat wird man ja wohl alleine fahren können -.-
bin 13 und sogar ich weiß dass mans einfach nich darf früher wars mit 18 jetz mit 17 aber ohne begleitperson die den führerschein schon HAT gehts nich ^^
hahahahahaha ich weis doch das mans nicht darf les doch bitte erst mal die frage durch
mode aus ulm ==> www.electrostarz.com
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buuren_armin - 34
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Geschrieben am: 30.03.2009 um 19:27 Uhr
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Zitat von wifebeater: Hey man darf ja nur in begleitung von einem fahren den man beim führerschein beantragen angegeben hat nun meine frage was passiert wenn man alleine fährt und die polizei dich erwischt?
mfg wifebeater
dann darfst du 5 jahre keinen führerschein mehr machen
Ich würds mir gut überlegeN!
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-_Jannikoo_- - 33
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Geschrieben am: 10.11.2009 um 17:04 Uhr
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wa sis eig wenn ich b 17 bescheinigung hab und dann 18 werde wie lang darf ich dann mit der bescheinigung alleione fahren oder wie sieht des allgemein aus ????
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G-60 - 35
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Geschrieben am: 10.11.2009 um 19:52 Uhr
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Zitat von -Zimtzicke-: Zitat von wifebeater:
angenommen ich mach mit 18 einen unfall trotz meinen fahrkünsten und bin dann querschnittsgelähmt
was machen meine eltern dann?
wieso kannst du es nicht einfach akzeptieren,das du mit 17 nur in begleitung fahren darfst?!ändern kannst doch sowieso nichts daran!
Doch ich hab mit 17 allein zur Arbeit fahren dürfen mit einer Sondergenehmigung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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iTzMee_ - 30
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Geschrieben am: 10.11.2009 um 20:37 Uhr
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17 is gut!
kann man schon vorher fahren
leider ja nur mit einem/ einer der/ die ihn schon min. 1 jahr hat!
schon wieder nen beitrag :D
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Boonsy - 33
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Geschrieben am: 10.11.2009 um 20:40 Uhr
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Zitat von iTzMee_: 17 is gut!
kann man schon vorher fahren
leider ja nur mit einem/ einer der/ die ihn schon min. 1 jahr hat!
da gibts noch mehr "Beschränkungen":
die Person muss doch über 30 sein? oder wars über 25?
und die Person muss den Führerschein 5 Jahre haben, wenn ich richtig informiert bin?
http://www.sysprofile.de/id183480
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_MachiatoO_ - 33
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Geschrieben am: 11.11.2009 um 22:23 Uhr
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-Eingetragener Beifahrer über 25,
-5 mindestens führerschein
-3 Jahre Unfallfrei !
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zn00b - 34
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Geschrieben am: 11.11.2009 um 22:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.11.2009 um 22:34 Uhr
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Zitat von wifebeater: ok dann neue frage
was ist wenn ich noch 16 bin aber die theorie prüfung und die praktische prüfung bestanden hab darf ich dann schon roller fahren?
soweit ich weiß darfst du die prüfung frühestens n halbes jahr vor deinem 17ten geburtstag machen...und wenn du sie bestehst hast ja auch nen rollerführerschein...den musst aber dann vorher beantragen damit da nen "richtigen" führerschein hast...und mit 18 kriegst dann nen neuen bei dem auto auch mit draufsteht
Dusel gewinnt immer gegen Können
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