Geschrieben am: 29.03.2009 um 21:50 Uhr
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Zitat von delki: Zitat von Amr_Moussa: Zitat von Timo_0o: HaLLo (:
darf man von amerkika nach deutschland ein iphone schicken ?
also legal natürlich ? ohne das es der zoll wegnimmt ?
wen er ein Wahrenwert von 420 euro nicht übschreitet und der beleg da drauf ist ja
420 Euro gilt nur für Gegenstände "am Mann" nicht in Paketen.
Aaaaaaaber kann natürlich Glück haben und der deutsche Zoll pennt und versteuert wird nichts mehr.... ;)
warte mal ich schicke euch mal den auszug vom zoll
Ich habe mal eine anfrage wegen Shisha tabak gemacht und habe das bekommen
Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte
Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines
Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak (z.B. Shisha-Tabak) oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem
Alkoholgehalt von 80 Volumprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier
Arzneimittel
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
Kraftstoffe
für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
andere Waren
bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html
Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise
erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Harder
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
"Was Allâh will geschieht, und was Allâh nicht will, geschieht nicht"
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