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--I-c-E-- - 31
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
521 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2009 um 09:54 Uhr

günstig is ein iphone aus deutschland bei ebay und ya keine fakes hatte beiide und mit dem fake kannst nichts machen auser musig hörn und telefonieren wenn des display halt bock zum reagieren hat aber jetzt hab ichs original und würds nie hergeben

► Lebe : und du wirst verletzt und gehasst... Stirb : und du wirst geliebt und vermisst... ◄

Amr_Moussa - 36
Experte (offline)

Dabei seit 08.2008
1547 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2009 um 21:50 Uhr

Zitat von delki:

Zitat von Amr_Moussa:

Zitat von Timo_0o:

HaLLo (:
darf man von amerkika nach deutschland ein iphone schicken ?
also legal natürlich ? ohne das es der zoll wegnimmt ?

wen er ein Wahrenwert von 420 euro nicht übschreitet und der beleg da drauf ist ja


420 Euro gilt nur für Gegenstände "am Mann" nicht in Paketen.


Aaaaaaaber kann natürlich Glück haben und der deutsche Zoll pennt und versteuert wird nichts mehr.... ;)

warte mal ich schicke euch mal den auszug vom zoll
Ich habe mal eine anfrage wegen Shisha tabak gemacht und habe das bekommen

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte
Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.


Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines
Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:


Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:


200 Zigaretten oder


100 Zigarillos oder


50 Zigarren oder


250 g Rauchtabak (z.B. Shisha-Tabak) oder


eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.



Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:


1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem
Alkoholgehalt von 80 Volumprozent oder mehr oder


2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumprozent oder


eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und


4 Liter nicht schäumende Weine und


16 Liter Bier



Arzneimittel


die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge



Kraftstoffe


für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter



andere Waren


bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro


Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro


Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro


Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html


Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise
erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet.




Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Harder

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr



"Was Allâh will geschieht, und was Allâh nicht will, geschieht nicht"

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