Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Wird ALG 1 während einer Kur bezahlt??

mauszahn3 - 50
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2009
5 Beiträge
Geschrieben am: 17.03.2009 um 21:10 Uhr

Hallo! Bin neu hier. Bitte hilft mir bei meinem Problem. Danke im voraus.
Bekomme seit Januar 09 ALG 1. Wegen gesundheitlichen Problemen wurde mir und meinen Kindern eine KUR zugesprochen die ich im Juli antreten werde. Zur Zeit befinde ich mich in einer berüflichen Orientierungs-maßnahme im bfz. Mein Arbeitsamt möchte mich ab Anfang der Kur bis Ende der Kur abmelden und mir kein Geld bezahlen. Geht das???
Soviel ich weiß, läuft das über eine Krankmeldung, oder?
Was muß ich jetzt tun?????
hasimausi252 - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
331 Beiträge

Geschrieben am: 17.03.2009 um 21:14 Uhr

nein tut es nicht sie dürfen dir das streichen da du das geld was du von denne bekommst nicht für den zweck brauchst sprich wohnung nahrung ect....

wenn ich sterbe begrabt mich mit dem gesicht nach unten, damit die welt mich mal am A... lecken kann

Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 17.03.2009 um 21:19 Uhr

also ich würde mich da schlau machen.... den, das alg eins wird als ersatz für den lohn bezahlt (bekommt man auch nur wenn man gearbeitet hat)...also nicht zum zahlen der ausgaben... wofür der empfänger das benutzt bleib ihm überlassen.deswegen dürften die dir dass net streichen... weil der arbeitgeber muss ja auch weiterzahlen wenn du krank bist.

alg 2 also dass bekannte harz 4 wird zur existenz sicherung gezahlt,deshalb wrd es auch nach den lebenhaltunskosten errechnet, wie dass da in einer kur ist weiß ich ist..



Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

mauszahn3 - 50
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2009
5 Beiträge
Geschrieben am: 17.03.2009 um 21:24 Uhr

Toll, dass Du dich gemeldest hast. Aber ich glaube Du hast mich einbißchen falsch verstanden.
Nach den 3 Jahren Erziehungsurlaub bin ich jetzt arbeitslos.
Somit habe ich Ansrpruch auf ALG 1.
Jetzt wurde mir eine KUR bewillig, durch Krankheit.
(Anwendungen für mich und meine Tochter).
Jetzt möchte mich das Arbeitsamt in der Zeit der Kur abmelden.
Von wem bekomme ich die Vortzahlung???
Arbeitsamt oder Krankenkasse od. Rentenversicherung
Zicke83 - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
136 Beiträge

Geschrieben am: 17.03.2009 um 21:55 Uhr

schau mal, hab ich gerade im netz gefunden......

Zuständig für den Unterhalt eines Arbeitslosen (ALG 1) während einer Mutter-Kind-Kur ist die Krankenkasse !

Wie habe ich das herausgefunden ? Nachdem das Kurheim diese Vermutung geäußert hatte, habe ich einfach bei der örtlichen AOK angerufen, denn ich habe mir ganz naiv gedacht, dass die es wissen müssen. Schließlich sind dort die meisten Arbeitslosen versichert. Dort bestätigte man mir, dass die Krankenkasse leistungspflichtig sei. Das Krankengeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

Ich habe dann zum 3. Mal mit meiner BKK telefoniert (gestern wurde mir 2 mal gesagt, dass die BKK nicht leistungspflichtig sei) und habe hartnäckig behauptet, dass das so wäre - und schwupps erhielt ich einen Rückruf, in dem man mir diese Ansicht bestätigte. Der Sachbearbeiter wird mir noch heute ein Antragsformular zuschicken. Das kann ich allerdings erst einreichen, wenn ich den Leistungsbescheid der Arbeitsagentur habe, aus dem der nicht bezahlte Zeitraum ersichtlich ist - also erst nach meiner Kur.


mauszahn3 - 50
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2009
5 Beiträge
Geschrieben am: 17.03.2009 um 22:55 Uhr

Super, Danke für deine Bemühungen!
Ich werde jetzt auch nocheinmal bei meiner Krankenkasse nachfragen.
Das kann ja nicht sein, daß man bei einer KUR-Bewilligung weg. Krankheit, auch noch benachteiligt wird. Nochmals vielen vielen Dank.
werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 17.03.2009 um 23:06 Uhr

rein prinzipiell muss in unserem sozialsystem die lohnfortzahlung wegen krankheit greifen, dazu zählt auch ein kuraufenthalt, da selbiger ärztlich verordnet, vom leistungsträger geprüft und bewilligt worden ist. dies lässt die notwendigkeit erkennen da die leistungsträger schon lange nicht mehr so spendabel wie noch vor jahren sind. einfach die krankenkasse nochmal freundlich aber bestimmt anfragen und sich nicht nach dem ersten nein abspeisen lassen - viel erfolg.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

  [Antwort schreiben]

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -