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Amoklauf 11_03_2009

dype_forakt
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 09:44 Uhr
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Zitat von dani12: Zitat von Spectator: Zitat von dani12:
Mir würde spontan das recht auf freie entfaltung einfallen.
was hat freie entfaltung mit rechtfertigung von waffenbesitz zu tun? .. dann musste theoretisch auch der konsum von drogen gestattet sein oder?
drogen nehmen dir die volle entscheidungsfähigkeit, was ein grund ist, warum sie verboten sind.
wenn man mit waffen richtig und verantwortungsbewusst umgeht, passiert niemand was...is bei drogen auch nich so, weil du heroin kaum verantwortungsbewusst nehmen kannst
würd ich nicht behaupten!
es passieren bei uns im lande genug todesfälle bei denen der täter eine waffenbesitzkarte oder gar einen waffenschein hatte. für beides muß ich eine prüfung ablegen!!!
dennoch kommt es zu eifersuchtstaten ect. anderes beispiel. erfurt, der typ war auch in nem waffen-, sportschützenverein u es hat ihn auch nicht davon abgehalten 16 unschuldige menschen zu töten.
das andere, ich würde drogen nicht immer auf heroin beschränken!
es gibt bei jeder sucht unterschiede!!!
De gjør meg en tjeneste. Hvis de dreper seg selv!!!
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Spectator - 36
Experte
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 12:06 Uhr
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Zitat von dype_forakt: Zitat von Spectator: Zitat von dani12:
was rechtfertigt deiner meinung nach, dass jmd in deutschland ne waffe in seinem haús hat? ..
Mir würde spontan das recht auf freie entfaltung einfallen.
prima!! und du hast bald die gleichen verhältnisse wie in amerika.
ein penner knallt den anderen ab weil er ihm nicht passt.
----> das ist die lösung!!!!
Ich sag nur wies ist, und nicht ob die Gesetze sinn ergeben. Es ist eben ne tatsache das es im Grundgesetz steht das jeder Mensch sich frei entfalten darf auf die Art und weiße wie er will solange es nicht die rechte von jemand anderst einschränkt. Da gehört Waffenbesitz eben dazu.
http://www.youtube.com /user/TheBlindSpectator
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Marodeur - 34
Champion
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.03.2009 um 13:18 Uhr
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Zitat von neuulmer77: Zitat von -_M_-:
ähm...ne?
jeder 2. hat ne softair...aber richtig waffen darf man erst ab 21 besitzen
wie kommst du da drauf das man erst ab 21 eine scharfe waffe besitzen darf???
1. falsch zitiert, weil ich ned -_M_- heiß
2:
§ 14 WaffG
Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)
Unterabschnitt 3 (Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen)
(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
1.
das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
2.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition unter Beachtungdes Absatzes 2 wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
1.
von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
2.
zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.
(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einemSchießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetesMitglied nachgehen, wird abweichend von§ 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristeteErlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufensowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen fürPatronenmunition und von mehrschüssigenKurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung(Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings
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madbad2007
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:32 Uhr
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Zitat von teacher-1: Zitat von madbad2007: Kiddy Kram Waffengesetzt verschärfen lol das ich nich lache ballerspiele verbieten alles müll
Mehr an den Kindern Arbeiten mehr ausflüge machen
Mobbing verhindern das fängt in der Schule schon lang das nervt mich besonderst an einigen Kaffee saufenden überforderten lehrer die wegschauen oder einfach mehr Lehrer einstellt Ansprechpartner den Kinder stellen und das weiber teilweise die schuld haben is dochh auch jklar es gibt zu viel oberflächlichkeit in diesem Land!!!
Äh - was? Was ist denn das für ein Geschreibsel? Könntest Du vielleicht die Güte haben Dich so zu artikulieren, dass man Dich auch verstehen kann, wenn Du schon meine Berufsgruppe vollkommen undifferenziert auf die plump vertrauliche Tour anmachst? 
Wow wow wow mein ex lehrer lol ja ihr seit daran schuldt das solche leute amok laufen Bej Bvj 70% Von denen sind doch alle so opfer die ihr leben nich regeln können und dan amok rennen lol
Lieber stehend sterben als kniend leben! Dein Neid ist meine Anerkennung, dein Hass mein Sieg......
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Murphy25 - 35
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:32 Uhr
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Die schieben alles immer auf ballerspiele
er hat kurz vor seiner tat css gespielt uhi
das spielen milionen von menschen und da sringt einer aus der reihe weil er phychische probleme hatte und schonmal in der klapse war
schlimm wars ohne frage aber das auf nen spiel zu argumentieren ist schwachsin , müssen ja was zum argumentieren brauchen
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seder - 37
Profi
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:34 Uhr
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§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
To alcohol! Source of - and solution to - all of life's problems!
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madbad2007
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:35 Uhr
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Zitat von Murphy25: Die schieben alles immer auf ballerspiele
er hat kurz vor seiner tat css gespielt uhi
das spielen milionen von menschen und da sringt einer aus der reihe weil er phychische probleme hatte und schonmal in der klapse war
schlimm wars ohne frage aber das auf nen spiel zu argumentieren ist schwachsin , müssen ja was zum argumentieren brauchen
Das sehe ich genauso.
Das Soziale Umfelt spieltt da wohl ne grössere Rolle
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neuulmer77 - 47
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:37 Uhr
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Zitat von seder: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
und den grünen schein bekommst du ab 18. für sportschützen gilt der gelbe schein
lieber HARTZ4 als S04
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seder - 37
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:45 Uhr
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Zitat von neuulmer77: Zitat von seder: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
und den grünen schein bekommst du ab 18. für sportschützen gilt der gelbe schein
nicht schein, waffenbesitzkarte, da ist ein großer unterschied
To alcohol! Source of - and solution to - all of life's problems!
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neuulmer77 - 47
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:46 Uhr
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Zitat von seder: Zitat von neuulmer77: Zitat von seder: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
und den grünen schein bekommst du ab 18. für sportschützen gilt der gelbe schein
nicht schein, waffenbesitzkarte, da ist ein großer unterschied 
dann eben karte aber es bleibt das gleiche
lieber HARTZ4 als S04
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Poebbel - 35
Champion
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:49 Uhr
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Nein. Waffenschein erlaubt das Führen von Waffen, eine Waffenbesitzkarte den Besitz. Das ist ein elementarer Unterschied.
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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Xarian - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:50 Uhr
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ich geb meine mist jetzt auch mal dazu:
11.03 war ein geiler Tag. Fand ich ne super Sache und sehr gelungen.
Mein Geburtstag <---
Wissen ist Macht !!! Ihr wisst nichts ??? ---> Pech !!!
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WarhawkTG - 45
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:51 Uhr
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Zitat von neuulmer77: Zitat von Marodeur:
1. falsch zitiert, weil ich ned -_M_- heiß
2. Zitat Polizei:
"Fragen und Antworten zum Waffenrecht
Wer darf eine Waffe besitzen?
Ob strengere Waffengesetze mehr Sicherheit bringen könnten, ist umstritten. Mehrere Vorschriften waren bereits nach dem Amoklauf von Erfurt 2002 verschärft worden. tagesschau.de gibt einen Überblick über Regelungen des Waffenrechts.
Wer darf Waffen besitzen?
Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, bei Sportschützen liegt es bei 21 Jahren. Der Umgang mit Waffen oder Munition ist je nach Art verboten oder bedarf - insbesondere bei Schusswaffen - einer Erlaubnis. Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz ist die behördlich ausgestellte Waffenbesitzkarte, für die Zuverlässigkeit, Sachkunde, körperliche Eignung und ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden müssen. Dieses Bedürfnis liegt zum Beispiel bei Jägern, Sportschützen, Bewachungspersonal oder Waffensammlern vor. Junge Erwachsene unter 25 Jahren müssen außerdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, um eine Waffenbesitzkarte zu bekommen. Diese Regelung wurde als Konsequenz aus dem Amoklauf von Erfurt 2002 eingeführt.
Wer darf eine Waffe bei sich tragen?
Zum Führen von Schusswaffen ist ein nur befristet erteilter Waffenschein nötig, der nicht mit der Waffenbesitzkarte zu verwechseln ist. Der Schein wird üblicherweise nur für Berufsgruppen wie Polizisten, Personenschützer oder Förster ausgestellt.
Was gilt für Sportschützen?
Auch sie brauchen eine Waffenbesitzkarte. Um ihr Bedürfnis für den Waffenbesitz zu belegen, benötigen Bewerber ein Befürwortungsschreiben ihres Schützenvereins. Der Inhaber darf seine Waffe zu Hause aufbewahren, zum Schießstand transportieren und dort benutzen. Zur Selbstverteidigung oder anderen Zwecken außerhalb des Vereinsgeländes darf die Waffe nicht verwendet werden. Hierfür ist ein Waffenschein notwendig."
laut §4 des waffengesetztes:
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1.
das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
Was streitet ihr euch eigentlich drum ob das jetzt mit 18 oder 21 möglich ist. Das Thema ist doch der Amoklauf und der Schütze war ein 17-jähriger, wenn die Gesetze gegriffen hätten, dürfte er wohl keine Schusswaffe gehabt haben, also meiner Meinung nach völlig irrelevanter Einwurf von euch.
Und genau das ist auch der Grund warum meiner Meinung nach weder eine Indizierung/Verbot von Ego-Shootern, noch eine Verschärfung des Waffengesetzes etwas bringt oder ändert. Das eigentliche Problem ist doch vielmehr in unserer Gesellschaft und dem Umgang untereinander zu suchen, aber das will der Großteil der Bevölkerung weder hören noch sehen weil man dann vor der eigenen Türe auch kehren müsste. Wenn ich hier schon so Kommentare lese wie "über den Typen lachen wir in der Schule, ist doch ein Depp" dann wundert mich sowieso nix mehr. Zum einen kann der Verfasser soll eines Textes froh sein, nicht selbst unter den Opfern zu sein, zum anderen - da geh ich mal von mir aus - wenn einer meint sich über mich lustig machen zu müssen und Argumente nicht helfen, also spätestens beim 3. mal kriegt er dafür eine in die Schnauze. Andere sind da halt etwas zimperlicher, fressen es jahrelang in sich rein und dann wundert sich der Rest plötzlich wenn das alles mal überkocht und der Typ explodiert? LOL. Was also soll es unter einem psychischen Aspekt betrachtet bringen, wenn Gesetze verschärft und Spiele verboten werden? Zum einen müssten alle Waffen dieser Welt vernichtet werden um die Möglichkeit einer illegalen Beschaffung auszuschliessen, ebenfalls müssten auch alle anderen Länder mitziehen in Punkto "Killerspiele" sonst brauch ich mir so ein Spiel bei Bedarf bloss aus dem Internet ziehen/kaufen. Außerdem wird jeder gute Psychologe bestätigen, daß es in der Regel mehrerer Sitzungen bedarf um zu entscheiden ob jemand potentiell gefährlich ist oder nicht. Wunderbar wenn eine MPU angeordnet wird für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte, aber die MPU geht ne Stunde und da soll der Psychologe entscheiden ob man einen am Helm hat? Höchstens bei ganz offensichtlichen Psychopathen. Außerdem schließt das Psychoprofil eines Waffenbesitzers ja noch lange nicht aus, daß er die Waffe mal versehentlich rumliegen lässt oder weiter gibt. Letztlich läufts doch drauf raus, der Bürger will sich sicher fühlen, die Politiker müssen handeln. Die ganze Gesellschaft umkrempeln geht nicht, also muss ein Pseudovorschlag her, der dem Bürger das Gefühl von Sicherheit vermittelt und da werden automatisch die am einfachsten zu ergreifenden Massnahmen rangezogen. Ob's was ändert juckt doch keinen, hauptsache ist mal ne Weile Ruhe bis der nächste durchdreht. Komisch, Filme zensieren oder abschaffen tut auch keiner und Amokläufe gab's schon weit vor den Computer 3D-Landschaften. Oh ich vergass... Gewalt in Filmen ist ja nur gespielt, alles unterliegt der FSK und ganz nebenbei bringt die Filmindustrie dem Staat ein paar Milliönchen ins Säckel... wäre ja ne Schande den Geldhahn abzudrehn.
uʍop əpỊsdn pəuɹnʇ ´pəddỊlɟ ʇoნ əɟỊl ʎɯ ʍoɥ ʇnoqɐ llɐ ʎɹoʇs ɐ sỊ sỊɥʇ ʍoN
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-_M_- - 30
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 13:55 Uhr
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Zitat von neuulmer77: Zitat von -_M_-:
ähm...ne?
jeder 2. hat ne softair...aber richtig waffen darf man erst ab 21 besitzen
wie kommst du da drauf das man erst ab 21 eine scharfe waffe besitzen darf???
Mich würd mal interessieren, welcher penner des mit waffen bei meinem Eintrag dazugeschrieben hat, das war ich NICHT !!
ich hab nur gesagt, das ich das behaupte ... nicht das da jetzt über mich hergefallen wird ... okey ?!
ich vermute, das des der neuulmer da dazu geschrieben hat ... penner ...
Der Mensch hat die Atombombe erfunden.Keine Maus der Welt käme auf die Idee eine Mausefalle zu bauen
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soccerstyle - 32
Profi
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Dabei seit 04.2008
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Geschrieben am: 17.03.2009 um 14:47 Uhr
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Zitat von -_M_-: Zitat von neuulmer77: Zitat von -_M_-:
ähm...ne?
jeder 2. hat ne softair...aber richtig waffen darf man erst ab 21 besitzen
wie kommst du da drauf das man erst ab 21 eine scharfe waffe besitzen darf???
Mich würd mal interessieren, welcher penner des mit waffen bei meinem Eintrag dazugeschrieben hat, das war ich NICHT !!
ich hab nur gesagt, das ich das behaupte ... nicht das da jetzt über mich hergefallen wird ... okey ?!
ich vermute, das des der neuulmer da dazu geschrieben hat ... penner ...
wer auch immer, das war..derjenige weiß es und sollte auch wissen, dass er sich in diesem moment starfbar gemacht hat
nur so als tipp, lasst sowas besser ist nicht so gut, wenns rauskommt
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