PhilMxD - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2008
652
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.01.2009 um 14:52 Uhr
|
|
Ist es nicht so das er nicht mal mit 13 in TU angemeldet seien darf????
oder irre ich mich da
Für Rechtschreibfehler ist die Tastatur verantwortlich, nicht ich !!!
|
|
PhilMxD - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2008
652
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.01.2009 um 14:55 Uhr
|
|
Zitat von 7seals: Zitat von PhilMxD: Ist es nicht so das er nicht mal mit 13 in TU angemeldet seien darf????
oder irre ich mich da
ja richtig aber wenn sein vater zugestimmt hat schon
aber der weiss bestimmt nicht mal dass der angemeldet ist .-D
denk ich mir 
aber das mit der bankkarte ist glaub ich, nur ne art visitenkarte
Für Rechtschreibfehler ist die Tastatur verantwortlich, nicht ich !!!
|
|
HugoHiasl
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2006
531
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.01.2009 um 15:01 Uhr
|
|
Also bezahlen könntest Du damit, wenn es den Schriftzug Maestro vorne auf der Karte hat.
Und zur beschränkten Geschäftsfähigkeit. sofern es sich um eine Art Taschengeldkonto handelt, auf dem nur Beträge einbezahlt werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen zur freien Verfügung gestellt werden, sind Käufe, die er damit abwickelt üblicherweise von Anfang an wirksam.
Das ganze ist in § 110 BGB geregelt und als sogenannter Taschengeldparagraph bekannt. Kauft er sich davon aber Sachen, die nicht üblicherweise mit dem Taschengeld bezahlbar sind, so ist der Vertrag schwebend unwirksam und kann durch Zustimmung oder Ablehnung des Erziehungsberechtigten im Nachhinein bestätigt werden oder er wird im anderen Fall nichtig, d.h. er hatte niemals Bestand.
|
|
Double_T
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 09.2006
392
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.01.2009 um 15:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.01.2009 um 15:07 Uhr
|
|
Zitat von HugoHiasl: Also bezahlen könntest Du damit, wenn es den Schriftzug Maestro vorne auf der Karte hat.
Und zur beschränkten Geschäftsfähigkeit. sofern es sich um eine Art Taschengeldkonto handelt, auf dem nur Beträge einbezahlt werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen zur freien Verfügung gestellt werden, sind Käufe, die er damit abwickelt üblicherweise von Anfang an wirksam.
Das ganze ist in § 110 BGB geregelt und als sogenannter Taschengeldparagraph bekannt. Kauft er sich davon aber Sachen, die nicht üblicherweise mit dem Taschengeld bezahlbar sind, so ist der Vertrag schwebend unwirksam und kann durch Zustimmung oder Ablehnung des Erziehungsberechtigten im Nachhinein bestätigt werden oder er wird im anderen Fall nichtig, d.h. er hatte niemals Bestand.
haaalloooo 
die "kundenkarte" ist ne einfachere version der bankkarte.... damit kann man nur geld abheben im gebiet der bank auf dem er sein konto hat. zudem hat die karte nur magnetstreifen und keinen chip, und auch kein "maestro". mit dem ding kann man gar nix ausser kontoauszug rauslassen und geld abheben. ^^
ich hatte selber mal so eine von der sparkasse neu-ulm. konnte auch nur da dann geld abheben.
|
|
Markus2 - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 11.2006
924
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.01.2009 um 15:58 Uhr
|
|
Erstmal gibt es zwei möglichkeiten mit der Karte zu zahlen:
1. Mit dem Chip vorne drauf, den man ersta aufladen muss.
Da das mit dem Chip komplett auf Guthabenbasis verläuft,
sehe ich keinen Grund, warum das Verboten sein sollte.
Das nennt sich soweit ich weiß Geldkarte.
2. Mit dem Magnetstreifen (weiß grad nicht wie das dann heißt),
und soweit ich weiß, war das bei meinem Bruder auch kein Problem,
und der ist auch noch keine 14 Jahre alt.
Ich würde sagen: Probier's einfach mal aus.
Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.
|
|
Double_T
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 09.2006
392
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.01.2009 um 16:01 Uhr
|
|
Zitat von Markus2: Erstmal gibt es zwei möglichkeiten mit der Karte zu zahlen:
1. Mit dem Chip vorne drauf, den man ersta aufladen muss.
Da das mit dem Chip komplett auf Guthabenbasis verläuft,
sehe ich keinen Grund, warum das Verboten sein sollte.
Das nennt sich soweit ich weiß Geldkarte.
2. Mit dem Magnetstreifen (weiß grad nicht wie das dann heißt),
und soweit ich weiß, war das bei meinem Bruder auch kein Problem,
und der ist auch noch keine 14 Jahre alt.
Ich würde sagen: Probier's einfach mal aus.
okay dann soll ers halt probieren...^^ trotzdem bleibt die kundenkarte eine eingeschränkte karte. hab ich ja alles schon 3x geschrieben.. naja das mit dem durchlesen der threads klappt ja nie so gut...^^
|
|
Markus2 - 32
Profi
(offline)
Dabei seit 11.2006
924
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.01.2009 um 16:07 Uhr
|
|
Zitat von Double_T:
okay dann soll ers halt probieren...^^ trotzdem bleibt die kundenkarte eine eingeschränkte karte. hab ich ja alles schon 3x geschrieben.. naja das mit dem durchlesen der threads klappt ja nie so gut...^^
Ich hatte deine Posts durchaus gelesen.
Aber da ich damals als ich meine Karte bekommen habe auch gedacht hatte,
ich könne damit nicht im Laden zahlen, es dann aber doch ging, habe ich mir erlabt,
obigen Post zu schreiben.
Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.
|
|
SaSH_LPH - 39
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
140
Beiträge
|
Geschrieben am: 30.07.2009 um 09:53 Uhr
|
|
Zitat von boahk: Hallo ich wollte fragen mein Vater hat mir eine Bank auf gemacht und da drauf steht Kundenkarte kann ich mit dem im Lade auch bezahlen also mit der Karte
Wooow braucht dein Vater vielleicht noch nen ziehsohn wenn er so betucht ist das er dir gleich ne ganze Bank eröffnet hat
Die Macht von der Elbe!! Nur der HSV!!!
|
|