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Gefährdetenansprache?

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Sapphire - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
147 Beiträge

Geschrieben am: 08.01.2009 um 22:51 Uhr

Jau würd mich jetzt schon auch Interresieren was dabei rauskommt xD

Seit ich keine Firewall mehr hab bin ich Virenfrei

Blink-812 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
289 Beiträge

Geschrieben am: 08.01.2009 um 22:53 Uhr


ich auch xD

www.youtube.com/user/mindfuck81

creativity - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
28 Beiträge
Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:37 Uhr

autsch beamtenbeleidigung ist ein riskantes kaliber. würdsch lieber aufpassen :-D
drunkpunk - 38
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
13725 Beiträge

Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:38 Uhr

Zitat von creativity:

autsch beamtenbeleidigung ist ein riskantes kaliber. würdsch lieber aufpassen :-D


Nenn mir mal den § mit "beamtenbeledigung" O.o

Fuck me im famous. (ich Dieb)

Blink-812 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
289 Beiträge

Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:39 Uhr


ich werde von deutschen beamten und ämter seit lebensbeginn tragnsaliert, da hat auch niemand ne strafe bekommen.

www.youtube.com/user/mindfuck81

Sapphire - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
147 Beiträge

Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:39 Uhr

au das is ja gemein :-D

Seit ich keine Firewall mehr hab bin ich Virenfrei

creativity - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
28 Beiträge
Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:43 Uhr

Zitat von drunkpunk:

Zitat von creativity:

autsch beamtenbeleidigung ist ein riskantes kaliber. würdsch lieber aufpassen :-D


Nenn mir mal den § mit "beamtenbeledigung" O.o



In der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten empfindliche Strafen nach sich, meist Geldstrafen, die schnell Beträge von mehreren Tausend Euro erreichen können. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.

Vor der Großen Strafrechtsreform war das Antragsrecht des Vorgesetzten in § 196 StGB a. F. wie folgt geregelt:

„Wenn die Beleidigung gegen eine Behörde [oder] einen Beamten [...], während sie in der Ausübung ihres Berufes begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Beruf begangen ist, so haben außer den unmittelbar Beteiligten auch deren amtliche Vorgesetzte das Recht, den Strafantrag zu stellen.“

a la wikipedia.. ein gesetz gibts dafür glaub nciht, aber kann ganz schön in die hose gehen..

Blink-812 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
289 Beiträge

Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:45 Uhr

da passiert eh nichts .. ich unterschreibe den wisch und füge hinzu das ich nichts zurücknehme, das ich es genau so meine mir egal

www.youtube.com/user/mindfuck81

Blink-812 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
289 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2009 um 10:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.01.2009 um 10:27 Uhr

das ich es lassen soll, es würde doch eh nichts bringen, die haben genug zu tun, wollen nicht wegen sowas nochmal aktiv werden, musste nicht mal was unterschreiben

www.youtube.com/user/mindfuck81

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