Sapphire - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 01.2008
147
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2009 um 22:51 Uhr
|
|
Jau würd mich jetzt schon auch Interresieren was dabei rauskommt xD
Seit ich keine Firewall mehr hab bin ich Virenfrei
|
|
Blink-812 - 44
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
289
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2009 um 22:53 Uhr
|
|
ich auch xD
www.youtube.com/user/mindfuck81
|
|
creativity - 41
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 09.2008
28
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:37 Uhr
|
|
autsch beamtenbeleidigung ist ein riskantes kaliber. würdsch lieber aufpassen
|
|
drunkpunk - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 05.2005
13725
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:38 Uhr
|
|
Zitat von creativity: autsch beamtenbeleidigung ist ein riskantes kaliber. würdsch lieber aufpassen 
Nenn mir mal den § mit "beamtenbeledigung" O.o
Fuck me im famous. (ich Dieb)
|
|
Blink-812 - 44
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
289
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:39 Uhr
|
|
ich werde von deutschen beamten und ämter seit lebensbeginn tragnsaliert, da hat auch niemand ne strafe bekommen.
www.youtube.com/user/mindfuck81
|
|
Sapphire - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 01.2008
147
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:39 Uhr
|
|
au das is ja gemein
Seit ich keine Firewall mehr hab bin ich Virenfrei
|
|
creativity - 41
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 09.2008
28
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:43 Uhr
|
|
Zitat von drunkpunk: Zitat von creativity: autsch beamtenbeleidigung ist ein riskantes kaliber. würdsch lieber aufpassen 
Nenn mir mal den § mit "beamtenbeledigung" O.o
In der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten empfindliche Strafen nach sich, meist Geldstrafen, die schnell Beträge von mehreren Tausend Euro erreichen können. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.
Vor der Großen Strafrechtsreform war das Antragsrecht des Vorgesetzten in § 196 StGB a. F. wie folgt geregelt:
„Wenn die Beleidigung gegen eine Behörde [oder] einen Beamten [...], während sie in der Ausübung ihres Berufes begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Beruf begangen ist, so haben außer den unmittelbar Beteiligten auch deren amtliche Vorgesetzte das Recht, den Strafantrag zu stellen.“
a la wikipedia.. ein gesetz gibts dafür glaub nciht, aber kann ganz schön in die hose gehen..
|
|
Blink-812 - 44
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
289
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2009 um 23:45 Uhr
|
|
da passiert eh nichts .. ich unterschreibe den wisch und füge hinzu das ich nichts zurücknehme, das ich es genau so meine mir egal
www.youtube.com/user/mindfuck81
|
|
Blink-812 - 44
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2008
289
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.01.2009 um 10:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.01.2009 um 10:27 Uhr
|
|
das ich es lassen soll, es würde doch eh nichts bringen, die haben genug zu tun, wollen nicht wegen sowas nochmal aktiv werden, musste nicht mal was unterschreiben
www.youtube.com/user/mindfuck81
|
|