Geschrieben am: 31.12.2008 um 16:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.12.2008 um 16:14 Uhr
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Keine Ahnung wo dies hingehört, wenns hier falsch ist bitte verschieben.
Zitat: Nun klagen die Internet-Provider, dass sie noch immer keine technische Richtlinie zur Umsetzung der Bestimmungen hätten. "Wir wissen zwar, was wir speichern sollen, aber nicht, wie wir das tun sollen", sagt der Sprecher des Internet-Anbieters 1&1, Andreas Maurer. "Wir werden die gesetzlichen Anforderungen umsetzen, obwohl die technischen Rahmenbedingungen dafür fehlen."
Die "Technische Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation", kurz TR TKÜ genannt, enthält in der aktuellen Ausgabe der Bundesnetzagentur vom Februar 2008 noch keine Vorgaben, auf welche Weise die geforderten Daten gespeichert werden sollen.
Dazu gehören ab 1. Januar nach dem Gesetzeswortlaut bei den "Diensten der elektronischen Post" auch "die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht" sowie "die Zeitpunkte der ... Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit". Hinzu kommen die IP-Adressen jedes Internet-Nutzers, die Anschlusskennung des Providers und Zeiten der Internet-Nutzung, einschließlich der Verbindungsdaten von Internet-Telefonaten.
Bereits seit einem Jahr müssen die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und Mobilfunk für die Dauer von sechs Monaten aufgehoben werden. Bei einem begründeten Verdacht schwerer Straftaten müssen die Daten dann den Strafverfolgungsbehörden vorgelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einer Entscheidung zu einem Eilantrag gegen das Gesetz so vorgeschrieben.
Was haltet ihr davon?
Quelle: Spiegel Online
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