Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Sonstiges
Jäger und Hund

witchqueen00 - 57
Anfänger
(offline)
Dabei seit 06.2007
11
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.11.2008 um 10:50 Uhr
|
|
Müssen Jäger gleich schießen, wenn ein Hund einem Wild hinterläuft und es nicht ersichtlich ist, ob er es überhaupt erwischt?
|
|
leeloo2003 - 48
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2003
34
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.11.2008 um 10:57 Uhr
|
|
Hallo,
AM besten einfach mal einen Jäger vor Ort fragen, denn die Gesetze sind Sache des Bundeslandes. In bayern besagt das Jagdgesetz dieses=
Zitat:
Art. 42 Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten(1)
Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,1. Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,2. wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.
Er darf also nicht wie wild auf den Hund schiessen, sondern nur wenn dieser Hund wirklich jagd. In Bayern dürfen Hunde auch insgesamt ohne Leine im Wald umherlaufen - es sei denn es ist Brut und Schonzeit.
In anderen Bundesländern sieht es anders aus.
Zitat:
Leinenpflicht im Wald besteht in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg (hier wird eine kurze Leine gefordert!), in Berlin (ständig außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten), in Nordrhein-
Westfalen (außerhalb von Wegen) und in Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01. März - 15. Juli sowie in Niedersachsen im Zeitraum vom 01. April - 15. Juli. Letztere zeitlich begrenzte Leinenpflicht gilt in diesen beiden Ländern auch in der freien
Feldflur.
Die strengsten Bestimmungen nach Jagdgesetz besitzen Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg. Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Hundführers befindet. Auch Mecklenburg-Vorpommern untersagt den Freilauf außerhalb des Einwirkungsbereiches. Tötungsrecht besteht, wenn der Hund Wild aufsucht oder verfolgt.
In den anderen Ländern (außer Sachsen - hier gibt es im Waldgesetz keine Festlegung über das Mitführen von Hunden im
Wald - und Bremen) kann aus dem Jagdgesetz nicht abgeleitet werden, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers sein muss solange er nicht wildert (= Wild nachstellen oder reißen) oder in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Wild aufsucht oder in Niedersachsen streunt.
|
|
seb-89 - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2006
1396
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.11.2008 um 12:34 Uhr
|
|
wenn ein hund dem wild nachgeht darf der jäger diesen hund schiesen, und ist 100% im recht, aber im normalfall sind die jäger so eingestellt das sie den hund nicht schiesen wenn es sich vermeiden lässt !
|
|
ozelotta - 62
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2008
854
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.11.2008 um 13:57 Uhr
|
|
Zitat von seb-89: wenn ein hund dem wild nachgeht darf der jäger diesen hund schiesen, und ist 100% im recht, aber im normalfall sind die jäger so eingestellt das sie den hund nicht schiesen wenn es sich vermeiden lässt !
"Ein Jäger wird sich immer zweimal überlegen, ob er einen Hund oder eine Katze erschießt, denn er muss das Tier entsorgen und das bedeutet Arbeit."
Klingt zwar etwas komisch, aber es ist die Aussage eines Jägers.
Mach erst d´Gosch uff, wenns Hira a isch!
|
|
aRthuR1990 - 35
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2005
153
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.11.2008 um 14:23 Uhr
|
|
Zitat von ozelotta: Zitat von seb-89: wenn ein hund dem wild nachgeht darf der jäger diesen hund schiesen, und ist 100% im recht, aber im normalfall sind die jäger so eingestellt das sie den hund nicht schiesen wenn es sich vermeiden lässt !
"Ein Jäger wird sich immer zweimal überlegen, ob er einen Hund oder eine Katze erschießt, denn er muss das Tier entsorgen und das bedeutet Arbeit."
Klingt zwar etwas komisch, aber es ist die Aussage eines Jägers.
wenn ichs richtig verstanden hab is der hund aber dem wild hinterher gerannt...bin zwar kein jäger und kenne mich da null aus, aber könnte doch sein dass er des tier in seinem wald schützen muss?
Deswegen denk ich auch dass wenn ein jäger schießt, dass er dann weiß wieso und nicht einfach so los ballert ^^
Thats it!
|
|
seb-89 - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2006
1396
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.11.2008 um 22:38 Uhr
|
|
Zitat von ozelotta: Zitat von seb-89: wenn ein hund dem wild nachgeht darf der jäger diesen hund schiesen, und ist 100% im recht, aber im normalfall sind die jäger so eingestellt das sie den hund nicht schiesen wenn es sich vermeiden lässt !
"Ein Jäger wird sich immer zweimal überlegen, ob er einen Hund oder eine Katze erschießt, denn er muss das Tier entsorgen und das bedeutet Arbeit."
Klingt zwar etwas komisch, aber es ist die Aussage eines Jägers.
ich weis zwar nicht wie andere jäger das handhaben, aber die wo ich kenn würden den hund an nächst besten waldstück der natur übergeben !!!
|
|
seb-89 - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2006
1396
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.11.2008 um 22:39 Uhr
|
|
Zitat von aRthuR1990: Zitat von ozelotta: Zitat von seb-89: wenn ein hund dem wild nachgeht darf der jäger diesen hund schiesen, und ist 100% im recht, aber im normalfall sind die jäger so eingestellt das sie den hund nicht schiesen wenn es sich vermeiden lässt !
"Ein Jäger wird sich immer zweimal überlegen, ob er einen Hund oder eine Katze erschießt, denn er muss das Tier entsorgen und das bedeutet Arbeit."
Klingt zwar etwas komisch, aber es ist die Aussage eines Jägers.
wenn ichs richtig verstanden hab is der hund aber dem wild hinterher gerannt...bin zwar kein jäger und kenne mich da null aus, aber könnte doch sein dass er des tier in seinem wald schützen muss?
Deswegen denk ich auch dass wenn ein jäger schießt, dass er dann weiß wieso und nicht einfach so los ballert ^^
der jäger ist dazu bemächtigt bzw. wird darum gebeten das wild zu schützen, er ist aber nicht verpflichtet es zu tun ( zumindest kann er nicht dafür verurteilt werden wenn er es nicht tut ) mfg seb
|
|
Forum / Sonstiges
|