Nexia
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 10:09 Uhr
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Hallo zusammen...
habe morgen die theorie Prüfung für auto... normal kein problem
immer 0 fehler aber ich check das nicht wirklich mit den anhängern welche
ich fahren darf und für welche man BE braucht... Und leider kommt der scheiß ja bei
den zusatz fragen mit dran...hoffe es kann mir einer vernünftig erklären...hab wohl nich aufgepasst wo das dran kam
danke schon mal
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werschaf
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 10:25 Uhr
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du darfst bis max. 750kg mit klasse B fahren - für alles darüber brauchst du BE
genau informieren kannst dich nochmal auf www.verkehrsportal.de
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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x3_DeLiLaH - 19
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 10:26 Uhr
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Also soweit ich weis für den ganz normalen B darfst du nur eine Anhängelast von 750kg haben. Für alles drüber brauchst du dann BE....
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Nexia
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 10:34 Uhr
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Zitat von x3_DeLiLaH: Also soweit ich weis für den ganz normalen B darfst du nur eine Anhängelast von 750kg haben. Für alles drüber brauchst du dann BE....
ne leider nicht wenn es so einfach wäre... is irgendwas mit leergewicht nicht überschreiten und zusammen max 3,5 t... irgendwie so... bis 750kg ist auf jedenfall B das weis ich aber sonst gibts irgendwas extra...
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werschaf
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 10:43 Uhr
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im grunde genommen hast du dir die antwort selbst gegeben
entweder dein anhänger darf nicht schwerer als 750kg sein oder das gespann (zugfahrzeug + anhänger) darf 3500kg nicht überschreiten.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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x3_DeLiLaH - 19
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 10:50 Uhr
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Zitat von Nexia: Zitat von x3_DeLiLaH: Also soweit ich weis für den ganz normalen B darfst du nur eine Anhängelast von 750kg haben. Für alles drüber brauchst du dann BE....
ne leider nicht wenn es so einfach wäre... is irgendwas mit leergewicht nicht überschreiten und zusammen max 3,5 t... irgendwie so... bis 750kg ist auf jedenfall B das weis ich aber sonst gibts irgendwas extra...
aso du meinst die eine frage da im fragebogen ...
oh man die hat ich immer nur per zufall richtig .....
kannst du ma die frage schreiben so wie die im bogen dirn is ???
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mini-driver - 40
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 10:50 Uhr
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also dein hänger darf das zulässige leergewicht deines zugfahrzeuges (auto) nicht überschreiten. aber das gesamtgewicht darf auch 3,5t nicht überschreiten.
ausnahme ist du hast ein 3,5t fahrzeug und dann darfst du noch zusätzlich einen 750 kg anhänger dran hängen.
let´s drive a real mini
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Nexia
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 10:52 Uhr
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Zitat von x3_DeLiLaH: Zitat von Nexia: Zitat von x3_DeLiLaH: Also soweit ich weis für den ganz normalen B darfst du nur eine Anhängelast von 750kg haben. Für alles drüber brauchst du dann BE....
ne leider nicht wenn es so einfach wäre... is irgendwas mit leergewicht nicht überschreiten und zusammen max 3,5 t... irgendwie so... bis 750kg ist auf jedenfall B das weis ich aber sonst gibts irgendwas extra...
aso du meinst die eine frage da im fragebogen ...
oh man die hat ich immer nur per zufall richtig .....
kannst du ma die frage schreiben so wie die im bogen dirn is ???
hab ich leider nicht zur hand... ist echt etwas verwirrend mit zulässige gesammtmasse, anhängerlast, leermasse, 3500kg, 750 kg ach so ein mist muss doch keiner wissen ahb eh keine anhänger kupplung
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MF6190 - 35
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 11:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.11.2008 um 11:33 Uhr
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Man hats mir mal so erklärt:
Man hat vor sich die Aufgabe, nun geht man folgende Prüfungen durch:
1. Prüfung: Zulässiges Gesamtgewicht (zG) Anhänger gleich 750kg oder leichter?
Ja, -> Klasse B
Nein, -> Prüfung 2
2. Prüfung: zG Anhänger kleiner wie Leermasse Zugfahrzeug?
Ja, -> Prüfung 3
Nein, -> BE
3. Prüfung: Gewicht Zugkombination (zG Zugfahrzeug + zG Anhänger) kleiner oder gleich 3,50 Tonnen?
Ja, -> Klasse B
Nein, -> Klasse BE
Uns Bauern gehört die Zukunft!
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Frohike - 40
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 11:35 Uhr
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Schonmal daran gedacht, einfach in der Fahrerlaubnisverordnung nachzusehen? 
§6 FeV:
Klasse B:
[...] (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); [...]
Nicht klicken: http://tinyurl.com/camxkj/
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Nexia
Anfänger
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 11:42 Uhr
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Zitat von MF6190: Man hats mir mal so erklärt:
Man hat vor sich die Aufgabe, nun geht man folgende Prüfungen durch:
1. Prüfung: Zulässiges Gesamtgewicht (zG) Anhänger gleich 750kg oder leichter?
Ja, -> Klasse B
Nein, -> Prüfung 2
2. Prüfung: zG Anhänger kleiner wie Leermasse Zugfahrzeug?
Ja, -> Prüfung 3
Nein, -> BE
3. Prüfung: Gewicht Zugkombination (zG Zugfahrzeug + zG Anhänger) kleiner oder gleich 3,50 Tonnen?
Ja, -> Klasse B
Nein, -> Klasse BE
so ists cool... werd ich mir jetzt mal einprägen! Danke euch!
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Didgman - 40
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 12:48 Uhr
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so 750 kg darf man mit den normalen b ohne anhängerschein immer fahren auch wenn man über 3.5 tonnen insgesammt kommt. Man darf auch schwerere anhänger wie 750kg hin hängen ohne den BE wenn der gesamtzug 3.5 tonnen nicht überschreitet aber das zgg des hängers das leergewicht des zugfahrzeuges nicht überschreitet...
Alles klar? 
Nutze Deine Macht wie ein paar Zügel, nicht wie eine Peitsche
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SIDO-MASKE-X - 34
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 13:03 Uhr
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kam bei mir in der theoretischen gar nicht dran 
musste nichtmal irgendwas mit bremsweg ausrechnen ^^
also ich weis das noch so:
man darf 750 kg anhängelast dran machen solange man nicht die 3,5 t zulässige gesamtmasse überschreitet irgendwie so war das doch
ach wirklich`?...wenn de meinsch...dann meinsch hald ^^
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Centurier - 61
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 13:17 Uhr
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Da gibts doch auch schon einen Thread.....
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dieaerzte13
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Geschrieben am: 10.11.2008 um 14:51 Uhr
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Zitat von x3_DeLiLaH: Also soweit ich weis für den ganz normalen B darfst du nur eine Anhängelast von 750kg haben. Für alles drüber brauchst du dann BE.... richtig zu ergänzung, du darfst mit dem anhänger zusammen aber auch nicht über 3,5 t kommen d.h. wenn dein auto schon 3 tonntn wiegt und du nen 750kg anhänger rannmachen willst geht das auch nicht.
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pshuber - 36
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Geschrieben am: 11.11.2008 um 16:03 Uhr
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> richtig zu ergänzung, du darfst mit dem anhänger zusammen aber
> auch nicht über 3,5 t kommen d.h. wenn dein auto schon 3 tonntn
> wiegt und du nen 750kg anhänger rannmachen willst geht das auch nicht.
Wieso? In der Fahrerlaubnisverordnung steht doch
> auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
> nicht mehr als 750 kg ODER mit einer zulässigen Gesamtmasse
> bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die
> zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Man bemerke, dass dort ein "ODER" und kein "UND" stehe.
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