bibbi - 44
Anfänger
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 19:52 Uhr
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habe einen Vollzeitjob und möchte nebenher noch etwas dazuverdienen.
hätte auch etwas gefunden, aber da meine der Arbeitgeber des Nebenjobs, er müsse mich anmelden!
jetzt weiß ich nicht wie das abläuft, was muss ich da mache?
entstehen mir abzüge??
Könnt ihr mir helfen?
LG Bibbi
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zappo - 34
Experte
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 19:56 Uhr
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Zitat von bibbi: habe einen Vollzeitjob und möchte nebenher noch etwas dazuverdienen.
hätte auch etwas gefunden, aber da meine der Arbeitgeber des Nebenjobs, er müsse mich anmelden!
jetzt weiß ich nicht wie das abläuft, was muss ich da mache?
entstehen mir abzüge??
Könnt ihr mir helfen?
LG Bibbi
hast du erwartet, dort schwarz zu arbeiten? du musst halt steuern zahlen für das geld, wie gehabt.. ob das nachteile für dich hat kann dir vllt der arbeitgeber des neuen jobs sagen.
abra kadabra.... *$\%§/!"@~#=%&%§* 9;
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KathyMcCoy - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 20:00 Uhr
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als erstes musst du mal deinen hauptarbeitgeber fragen, ob er etwas dagegen hat. Wenn er das nicht
will, dartste auch nebenher nirgendwo arbeiten.
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HardestHeart - 48
Profi
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Dabei seit 10.2007
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 20:01 Uhr
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Ist doch bestimmt nur nen Minijob-also 400€Basis oder???
Kommst Du drüber bist Steuerpflichtig,d.h,mußt zahlen
Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort,Schrift und Bild FREI zu äußern und zu verbreiten!!!
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TMTYD - 42
Fortgeschrittener
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Dabei seit 09.2005
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 20:05 Uhr
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hallo ?
was für steuern den ? auf nen 400€ job lol
er muss dich halt anmelden wegs krankenkasse etc mehr nicht braucht halt dein sozialversicherungsnr und so.
Und deinem Arbeit geber musst es nicht sagen, ist ein rechts irrtum
lebe deine träum und geniesse den tag, i miss my daughter
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KING_BOBES - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 20:15 Uhr
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Zitat von TMTYD: hallo ?
was für steuern den ? auf nen 400€ job lol
er muss dich halt anmelden wegs krankenkasse etc mehr nicht braucht halt dein sozialversicherungsnr und so.
Und deinem Arbeit geber musst es nicht sagen, ist ein rechts irrtum
wenn es nicht im vertrag steht muss man es dem arbeitgeber nicht sagen, aber wenn es drin steht dann schon.
ABER man darf NICHT in der gleichen branche arbeiten wie dein *großer* job
lg
mein leben endet so wie es begonnen hat,schreiend in einer blutlache ;-)
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bibbi - 44
Anfänger
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Dabei seit 07.2003
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 20:22 Uhr
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Vielen Dank, ihr habt mir alle sehr viel weiter geholfen!!!!Bin ich wirklich froh drum!!!!
LG Bibbi
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PUATD - 35
Profi
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Dabei seit 06.2007
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 21:03 Uhr
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Zitat von Ben86: Selbstverständlich musst du Steuern dafür zahlen! 400€ Jobs sind nur steuerfrei, wenn man sonst keinen Job hat!! Die 400€ sind die Obergrenze die du aus allen deinen Jobs verdienen darfst, ohne selbst Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen!
Wäre ja auch ziemlich unfair, wenn es anders laufen würde. Dann würde ja jeder schauen, dass er sich 10 Jobs auf 400€ Basis holt statt einem Vollzeit-Job...
so ein quatsch.. meine mum arbeitet auch ganz normal und dann noch eben auf 400€ basis und zahlt dafür auch keine steuern..-.-
wir leben alle unter dem gleichen himmel.. doch jeder hat seinen eigenen horizont...°°°
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nunchaku - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 21:10 Uhr
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Arbeitgeber dürfen ein Wörtchen mitreden, wenn ihre Beschäftigten nebenbei noch anderswo arbeiten wollen. "Die meisten Arbeitsverträge haben einen Passus, dass Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen", berichtet Martina Perreng, Juristin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Nur ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag sei unwirksam.
In kritischen Fällen sollte ein Arbeitnehmer seinen Chef selbst dann informieren, wenn er dazu vertraglich nicht verpflichtet ist, rät Michael Stein, Rechtsanwalt aus Lehrte (Niedersachsen). "Wer das Gefühl hat, das könnte das Arbeitsverhältnis belasten, sollte sich lieber absichern."
Jobben auf der Kirchweih ist immer erlaubt
Erlauben muss ein Arbeitgeber alles, was die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. "Wenn die Sekretärin abends eine Stunde im Blumengeschäft aushilft oder am Sonnabend in der Disco als Bedienung arbeitet, ist das unproblematisch", sagt Perreng. Einmalige Tätigkeiten etwa als Aushilfe beim Volksfest seien überhaupt nicht genehmigungspflichtig. "Verweigert der Arbeitgeber in solchen Fällen die Erlaubnis, kann der Arbeitnehmer sie im Zweifel einklagen."
Den Chef dürfen am Nebenjob nur Tätigkeit, Zeitaufwand und Arbeitgeber interessieren. "Wie viel die Nebentätigkeit einbringt, ist Sache des Arbeitnehmers, es gibt keine Verdienstgrenzen", sagt Stein. Auswirkungen hat die Verdiensthöhe im Nebenjob lediglich auf Steuern und Sozialabgaben. "Bis 400 Euro kann ein Arbeitnehmer mit einem Minijob abgabenfrei dazuverdienen", erklärt Claudia Müller von der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft in Essen. Die Abgaben übernehme der Arbeitgeber vollständig.
Quelle
Wer Bananen füttert, darf sich nicht wundern, wenn er nur Affen um sich hat
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Ben86 - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 17.10.2008 um 21:49 Uhr
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Zitat von PUATD: Zitat von Ben86: Selbstverständlich musst du Steuern dafür zahlen! 400€ Jobs sind nur steuerfrei, wenn man sonst keinen Job hat!! Die 400€ sind die Obergrenze die du aus allen deinen Jobs verdienen darfst, ohne selbst Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen!
Wäre ja auch ziemlich unfair, wenn es anders laufen würde. Dann würde ja jeder schauen, dass er sich 10 Jobs auf 400€ Basis holt statt einem Vollzeit-Job...
so ein quatsch.. meine mum arbeitet auch ganz normal und dann noch eben auf 400€ basis und zahlt dafür auch keine steuern..-.-
sie hat recht. da lag ich falsch. erst der zweite minijob ist problematisch.
schau mal hier rein, da sollte man alles finden:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/5__hauptberufUndMinijob/navNode.html?__nnn=true
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