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Einkommen + Kindergeld

Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 16.10.2008 um 19:16 Uhr

Vorweg, sry Leute, ich bin grad ziemlich in Hektik, hab bei Google gesucht, aber auf die schnelle nich das passende gefunden (vielleicht auch einfach zu doof grad -_-)
ich werden den Thread, sobald ich eine Antwort hab, bzw. mir jemand nen brauchbaren Link zur Verfügung steht, löschen.

Also:
So, der Nettobetrag den ich nicht überschreiten darf, beträgt 7680 euro im Jahr.
Muss ich nun ab Anfang meiner Ausbildung die Beträge zusammenzählen, oder ab Anfang des Jahres 2008 ?

Es is mir grad wichtig, weil ich nächste Woche eine Sonderzahlung von meiner Firma bekommen würde, die nicht grad wenig is...d.h. durch diese Sonderzahlung könnte ich, je nachdem wie man´s rechnet, über diesen gewissen Betrag hinaus kommen und meine Eltern müssen im Januar das komplette Kindergeld zurückzahlen.

Wäre nett, wenn hilfreiche Kommentare kommen würden.

mfg Albi

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

Asterie - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2007
95 Beiträge
Geschrieben am: 16.10.2008 um 19:19 Uhr

Du darfst den Betrag in einem Jahr verdienen. Vom 1. Januar bis 31. Dezember
Lenroc - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2005
37 Beiträge

Geschrieben am: 16.10.2008 um 19:19 Uhr

Du darfst einfach in einem Jahr ... also Januar bis Dezember nicht mehr als diesen Nettobetrag verdienen ... sonst gibts kein Kindergeld mehr ;-)

+++NO COMMENT+++

Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 16.10.2008 um 19:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.10.2008 um 19:32 Uhr

Danke ;-)
Btw. der Thread darf offen bleiben, für Leute die ebenfalls Fragen dazu haben.
(Hab jemand von TU gefragt)

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 10.03.2009 um 18:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.03.2009 um 18:04 Uhr

Hab da auch mal eine Frage bezügliche Einkommensgrenze.

Weiß jemand, was man als "Verlustausgleich" von dieser Einkommensgrenze abziehen kann? Die einen reden von Beiträgen zu freiwilligen Rentenversicherungen, dann kommt mal "Miete ja / nein" in's Spiel, Fahrtkosten kann man anscheinend auch abziehen. Ich blick ehrlichgesagt nicht mehr durch. Auch die Seite von der BA gibt nicht wirklich Informationen raus.

Gibt's hier vielleicht Experten, die sich damit auskennen?
Meine genaue Frage: Was zählt zu den positiven Einkünften, was zu den Negativen?
-sebbi- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
2645 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2009 um 20:00 Uhr

Up, vielleicht hat ja jemand ne Antwort auf meine Frage,.
LASERBOY - 67
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
245 Beiträge

Geschrieben am: 17.08.2009 um 21:14 Uhr

Eine Frage noch von mir: weiß jemand, wann das Kindergeld überwiesen wird? Am Anfang oder Mitte oder am Ende des Monats? Und von wem wird es überwiesen? Vom Staat oder von irgend einem Amt?
fussballmaus - 28
Profi (offline)

Dabei seit 12.2004
587 Beiträge

Geschrieben am: 03.09.2009 um 11:31 Uhr

also ich hab gelesen, dass man den nettobetrag von 7680 oder so nicht überschreiten darf aber auch nicht den monatsdurchschnittlichen betrag von 400 euro.

wenn ich jetzt aber noch oktober november und dezember jeden monat ca 1000 euro verdiene, bekomm ich dann trotzdem kindergeld , weil wenn man das aufs jahr verteilt ist es ja weniger als die 400 euro oder bekomm ich das ganze jahr kindergeld aber in den 3 monaten wo ich die 1000 euro verdiene nicht?

ist mir nicht so ganz klar, wär toll wenn mir da jemand helfen kann.

danke schonmal, grüßchen.

blubb

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 03.09.2009 um 11:37 Uhr

Üblicherweise bezieht sich das aufs Kalenderjahr. Wie es verteilt ist, ist dabei egal.

400 x 12 = 4800... Wenn dem also so wäre, dann würde die 7680 Euro Grenze keinen Sinn mehr machen, weil man ja sowieso bei 4800 gedecktelt wäre.
animator - 45
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
458 Beiträge

Geschrieben am: 03.09.2009 um 11:40 Uhr

Zitat von LASERBOY:

Eine Frage noch von mir: weiß jemand, wann das Kindergeld überwiesen wird? Am Anfang oder Mitte oder am Ende des Monats? Und von wem wird es überwiesen? Vom Staat oder von irgend einem Amt?


Das kommt immer am Anfang des Monats so um den 3. rum

Ausgezahlt wird das Geld wenn du hier in der Nähe Wohnst von der Familienkasse in Ulm.


Freiheit schützt man nicht indem man sie abschafft!

brizi - 38
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
434 Beiträge

Geschrieben am: 03.09.2009 um 11:45 Uhr

Zitat von fussballmaus:

also ich hab gelesen, dass man den nettobetrag von 7680 oder so nicht überschreiten darf aber auch nicht den monatsdurchschnittlichen betrag von 400 euro.

wenn ich jetzt aber noch oktober november und dezember jeden monat ca 1000 euro verdiene, bekomm ich dann trotzdem kindergeld , weil wenn man das aufs jahr verteilt ist es ja weniger als die 400 euro oder bekomm ich das ganze jahr kindergeld aber in den 3 monaten wo ich die 1000 euro verdiene nicht?

ist mir nicht so ganz klar, wär toll wenn mir da jemand helfen kann.

danke schonmal, grüßchen.


ich denk mal bei deim problem gehts eher um die steuern.
wenn du dir einen 400 euro job holst ist das zwar sozialversicherungs pflichtig aber steuerfrei. dort dürfte dein bruttomonatslohn nur 2 mal im jahr über 400 euro liegen.
du könntest also n paar monate nen normalen, besser bezahlten job annehmen und danach einen 400 euro job. oder andersrum ^^ wobei man sich da halt ausrechnen muss ob man das kindergeld sausen lässt und richtig arbeitet

Das beste Argument gegen die Demokratie, ist ein 5-minütiges Gespräch mit einem x-beliebigen Wähler

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 30.06.2010 um 21:14 Uhr

Hat jemand von Euch für sich selbst einen Antrag auf Kindergeld einmal gestellt?

In allen Formularen finden wir nur den Antrag von Mutter/Vater und das Geld wird praktisch den Eltern überwiesen.

Irgendwie ist das nicht so einfach wenn das Kind volljährig ist, aber trotzdem ein Recht auf Kindergeld hat und nicht mehr im Hause der Eltern lebt.

Hat damit jemand Erfahrung und uns ein paar Tipps?

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 01.07.2010 um 09:15 Uhr

Nein, Kindergeld geht nicht an das Kind, die Eltern haben einen Anspruch darauf, daher vielleicht die Verwirrung ^^

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

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