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Geldzurückziehen!

  -1- -2- vorwärts >>>  
Furk1__ - 18
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
28 Beiträge
Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:06 Uhr

hallo,
also wir haben ein kleines problem
unzwar wurde das geld falsch überwiesen.
am 23,09,08 und wurde eben jetzt bemerkt
können wir das Geld jetzt noch zurück fordern?

bitte um schnelle hilfe
Taurinmoench - 39
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
682 Beiträge
Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.10.2008 um 15:12 Uhr

bei ner überweisung: no chance^^

kannst höchstens den kontobesitzer dem dus fälschlicherweise überwiesen hast nett fragen ob ers dir vllt wieder zurücküberweist^^

Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!

el_volko - 33
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1389 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:11 Uhr

Zitat von Furk1__:

hallo,
also wir haben ein kleines problem
unzwar wurde das geld falsch überwiesen.
am 23,09,08 und wurde eben jetzt bemerkt
können wir das Geld jetzt noch zurück fordern?

bitte um schnelle hilfe

wie falsch?
zuviel? an den falschen?

My phone is a music station listen to the fucking sound => http://youtu.be/mBGB2MFgV98

Furk1__ - 18
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
28 Beiträge
Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:12 Uhr

sicher?

Was das BGB dazu sagt:
Bürgerliches Gesetzbuch § 812
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

hab gegoogelt und da war ein ähnlicher fall
einem Mann wurde eben eine summe gutgeschrieben sag ich mal
aber die Firma kann das geld wieder verlangen

also dürfte das doch kein problem sein oder?
KuraiSeraph - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
63 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:12 Uhr

da würd ich zu eurer bank gehen und nach fragen
ob das noch geht ... aber ich dnke mal schon
FreiTod - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
169 Beiträge
Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:12 Uhr

hmm ich würd versuchen den kontoinhaber ausfindig zu machen und ihn zu bitten das zurück zu überweisen...

hmm is n weng scheiße bei überweisungen...

// My brain has an Error! Hardcore, Speedcore, Terror!

Furk1__ - 18
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2008
28 Beiträge
Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:12 Uhr

Zitat von el_volko:

Zitat von Furk1__:

hallo,
also wir haben ein kleines problem
unzwar wurde das geld falsch überwiesen.
am 23,09,08 und wurde eben jetzt bemerkt
können wir das Geld jetzt noch zurück fordern?

bitte um schnelle hilfe

wie falsch?
zuviel? an den falschen?


an den falschen
el_volko - 33
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1389 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:16 Uhr

Zitat von Furk1__:

Zitat von el_volko:

Zitat von Furk1__:

hallo,
also wir haben ein kleines problem
unzwar wurde das geld falsch überwiesen.
am 23,09,08 und wurde eben jetzt bemerkt
können wir das Geld jetzt noch zurück fordern?

bitte um schnelle hilfe

wie falsch?
zuviel? an den falschen?


an den falschen

warst du schon bei deiner bank?

My phone is a music station listen to the fucking sound => http://youtu.be/mBGB2MFgV98

Michi-lph - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2008
205 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:18 Uhr

Zitat von Furk1__:

sicher?

Was das BGB dazu sagt:
Bürgerliches Gesetzbuch § 812
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

hab gegoogelt und da war ein ähnlicher fall
einem Mann wurde eben eine summe gutgeschrieben sag ich mal
aber die Firma kann das geld wieder verlangen

also dürfte das doch kein problem sein oder?


hast du damit deine frage nicht schon selbst beantwortet? ^^
_-_ttp_-_ - 32
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1618 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:30 Uhr

inerhalb 2 wochen glaub ich

www.youtube.com/ttp08

_spezializtz
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2008
306 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 15:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.10.2008 um 16:03 Uhr

Zitat von Furk1__:

hallo,
also wir haben ein kleines problem
unzwar wurde das geld falsch überwiesen.
am 23,09,08 und wurde eben jetzt bemerkt
können wir das Geld jetzt noch zurück fordern?

bitte um schnelle hilfe


am 23.09. also ist des ja schon ewig weg von deim konto und ihm gutgeschrieben...geh am MO mal zu deiner bank ^^

du hast keinerlei rechte des geld zurückzuholen....dein pech
jedoch hast du die einzige möglichkeit den empfänger "anzuzeigen" da er geld angenommen hat was ihm nicht gehört


rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 16:02 Uhr

^^wie du auf 2 wochen kommst hätte ich gerne mal erklärt. seit es das fernabsatzgesetz gibt denkt jeder er kann alles was er anstellt innerhalb von 2 wochen rückgängig machen...

wenn die überweisung bereits bereits bei der zielbank eingetroffen ist gehts glaub nichtmehr. ich weiss es aber nicht mehr genau. frag doch einfach mal am schalter.

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

DoenerMaen - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2681 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 16:13 Uhr

Zitat von Furk1__:

hallo,
also wir haben ein kleines problem
unzwar wurde das geld falsch überwiesen.
am 23,09,08 und wurde eben jetzt bemerkt
können wir das Geld jetzt noch zurück fordern?

bitte um schnelle hilfe

Bist du schizophren oder wen meinst du mit "wir"?
EVA-00
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
334 Beiträge
Geschrieben am: 11.10.2008 um 17:44 Uhr

Zitat von DoenerMaen:

Zitat von Furk1__:

hallo,
also wir haben ein kleines problem
unzwar wurde das geld falsch überwiesen.
am 23,09,08 und wurde eben jetzt bemerkt
können wir das Geld jetzt noch zurück fordern?

bitte um schnelle hilfe

Bist du schizophren oder wen meinst du mit "wir"?


... :-D

~*~MiRrOr~*~

seb-89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1396 Beiträge
Geschrieben am: 11.10.2008 um 17:58 Uhr

ganz einfach rechtsgeschäfte die durch einen irtum zustande gekommen sind sind von anfang an ungültig, sprich du kannst das geld wieder bekommen !
möglichkeit eins:
du redest mit dem wo du es überwiesen hast ob er es dir bitte wieder zurück überweisen kann ( es sollte halt für ihn ein trinkgeld heraus springen, weil es ja dein verschulden war )
möglichkeit zwei:
du läst es dir von deiner bank wieder holen ( weis jetzt aber nicht ob das auch geht wenn du die überweisung herausgeschrieben hast ! ? )
möglichkeit drei:
wenn möglichkeit eins und zwei nicht fruchten, ist das ein fall für den rechtsanwalt, wobei die frage offen bleibt ob sich das lohnt ! ?

mfg seb
rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 11.10.2008 um 18:06 Uhr

ne überweisung ist ein vertrag und der kann nicht einseitig aufgelöst werden. ich bin kein bänker, aber mein kumpel. so habe ich das in erinnerung. das einzige was gehen würde ist eben wenn die zielbank das noch nicht gebucht hat. sobald das geld auf seinem konto ist kannst du ihn nur noch nett bitten es zurückzuüberweisen.

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

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