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o2 Vertragsverlängerung Kündigung

1-Am-Legend - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2008
97 Beiträge
Geschrieben am: 29.09.2008 um 17:30 Uhr

Guten Tag

hab da ne kurze frage Ich wollte meine VertragsVerlängeurng bei o2 kündigen ist jetzt schon 2 wochen her und hab weder nachricht oder sonst was gekriegt dann hab ich heute dort angerufen und was da nun ist dann haben die gesagt das ich miene vertragsverlängerung nicht kündigen kann.Stimmt das???

Andere frage
dann hab ich gefragt was mit dem handy jetzt ist dann hat sie gemeint das man das irgendwann zurück kriegt :S ist jemand schon mal das gleiche passiert?
septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 29.09.2008 um 17:35 Uhr

Du hast also erst deinen Vertrag verlängert und es dir dann anders überlegt und möchtest diese Verlängerung vorzeitig kündigen?
Wenn du mit denen einen Vertrag geschlossen hast, dann gilt für diesen Vertrag auch in aller Regel eine Mindestvertragslaufzeit - und an die musst du dich halten. Das hast du so mit Abschluss des Vertrags unterschrieben.

Wenn du einen Vertrag kündigen möchtest kannst du das jederzeit tun - du musst halt dafür Kündigungsfristen und die Mindestvertragslaufzeiten beachten.
1-Am-Legend - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2008
97 Beiträge
Geschrieben am: 29.09.2008 um 17:37 Uhr

Zitat von septicus:

Du hast also erst deinen Vertrag verlängert und es dir dann anders überlegt und möchtest diese Verlängerung vorzeitig kündigen?
Wenn du mit denen einen Vertrag geschlossen hast, dann gilt für diesen Vertrag auch in aller Regel eine Mindestvertragslaufzeit - und an die musst du dich halten. Das hast du so mit Abschluss des Vertrags unterschrieben.

Wenn du einen Vertrag kündigen möchtest kannst du das jederzeit tun - du musst halt dafür Kündigungsfristen und die Mindestvertragslaufzeiten beachten.


Hmm ok

Aber handy hatte ich schon eingeschickt hätte ich gerne wieder weißt vllt. wann man das back kriegt?
kimtrains - 37
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1476 Beiträge

Geschrieben am: 29.09.2008 um 17:48 Uhr

Du kannst eine Vertrangsverlängerung nach Abschluss mit einer Frist von zwei Wochen wiedersprechen.

Wenn die Vertragsverlängerung eben länger her ist, gilt die ab dort angelaufene Mindeslaufzeit.
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