Geschrieben am: 29.09.2008 um 17:37 Uhr
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Zitat von septicus: Du hast also erst deinen Vertrag verlängert und es dir dann anders überlegt und möchtest diese Verlängerung vorzeitig kündigen?
Wenn du mit denen einen Vertrag geschlossen hast, dann gilt für diesen Vertrag auch in aller Regel eine Mindestvertragslaufzeit - und an die musst du dich halten. Das hast du so mit Abschluss des Vertrags unterschrieben.
Wenn du einen Vertrag kündigen möchtest kannst du das jederzeit tun - du musst halt dafür Kündigungsfristen und die Mindestvertragslaufzeiten beachten.
Hmm ok
Aber handy hatte ich schon eingeschickt hätte ich gerne wieder weißt vllt. wann man das back kriegt?
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