Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 20:07 Uhr
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Hallo,
werde ja bei selbständigen eingesztellt.
Die Lohnbuchabrechnung macht ein Steuerberater bei dem ich heute war.
Er reglet ja die ganze Abrechnung. Jeden Monat bekommt Arbeitgeber eine Abrechnung vom Steuerberater wo er nur noch unterschreiben muss und dann ab zur Bank damit und die Bank macht den Rest.
Die Krankenkasse holt sich den Betrag aber direkt vom Arbeitgeber. Haben da einen Breif bekommen den man ausfüllen muss wegen lastschrift. Nun die Frage. Woher weiß die Krankenkasse wiveil der Arbeitnehmer verdient und die Krankenkasse einzeihen darf?
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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n3fr3t - 42
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 20:42 Uhr
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Durch den Steuerberater.
Brutto x Beitragssatz deiner Krankenkasse / 2 + 0,9 = Monatsbeitrag
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 20:56 Uhr
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ok. der steuerberater macht ja alles. Wir müssen mit dem Zettel den wir vom Steuerberater mit der Abrechnung bekommen nur zur bank und die bank macht den rest. Hab ich doch richtig so verstanden?
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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n3fr3t - 42
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 21:38 Uhr
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ne... der Steuerberater erstellt die Abrechnung & der Arbeitgeber überweißt die Versicherungsbeiträge, Steuern & Lohn direkt von sich aus... also nichts mit Bank hin und her...
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 21:42 Uhr
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also mein steuerberater hat gesagt es kommt ein zettel von ihm erstellt und der arbeitgeber muss dami zur bank damit die bank das dann überweist .
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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n3fr3t - 42
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 21:50 Uhr
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genau.. wenns ne kleinere Firma ist...
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 21:53 Uhr
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Zitat von n3fr3t: genau.. wenns ne kleinere Firma ist...
ja ist ne kleine. bin der einzige angestellte. firma besteht aus 3 leuten. also hab ich das richtig so verstanden. milt dem unterschriebenen Zettel dann zur Bank, nd die überweißt mir dann den Lohn und die Sozialabgaben an die passernden stelleb?!
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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n3fr3t - 42
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 21:55 Uhr
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jo... außer er hat kein Geld drauf =)
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Ursache - 54
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 21:57 Uhr
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Es läuft folgendermaßen ab:
Der Arbeitgeber sagt dem Steuerberater, wieviel der Arbeitnehmer brutto verdient. Der Steuerberater errechnet dann, wieviel der Arbeitnehmer ausbezahlt bekommt (Lohnsteuer und Sozialversicherunge (Krankenvers. etc.) ist bereits abgezogen). Dieser Wert wird auf einem Datenträger (Zettel) ausgewiesen. Diesen Zettel unterschreibt der Arbeitgeber und bringt ihn zur Bank, sodaß der Arbeitnehmer sein Geld bekommt. (Ist nichts anderes als eine Überweisung.)
Der Steuerberater meldet mit einem Beitragsnachweis die Sozialversicherungswerte (Krankenvers.) und die Krankenkasse wird diesen Betrag (Arbeitnehmer zahlt einen Teil, der Arbeitgeber auch - der muss folglich nicht nur das brutto Gehalt zahlen, sondern auch noch zusätzlichen Teil der Sozialversicherungsabgeben) beim Arbeitgeber abbuchen oder vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. Am Ende des Jahres - bzw. spätestens nach der Lohnabrechnung März des darauffolgenden Jahres - wird das brutto Gehalt des kompletten Jahres (Kalenderjahr) der Krankenkasse gemeldet. Auch der Arbeitnehmer muss diese Meldung erhalten!
Alles klar???
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n3fr3t - 42
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 21:59 Uhr
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danke =)
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 21:59 Uhr
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ok also nur mit dem zettel zur Bank.
Die Krankasse holt das Geld Direkt. Woher weiß die dann was sie abziehen müssen, wenn das nicht der Steuerberater macht?
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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Ursache - 54
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:02 Uhr
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Wenn der Arbeitnehmer gemeldet ist und kein Beitragsnachweis bei der Krankenkasse eingereicht wird, schätzt die Krankenkasse!
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:07 Uhr
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Zitat von Ursache: Es läuft folgendermaßen ab:
Der Arbeitgeber sagt dem Steuerberater, wieviel der Arbeitnehmer brutto verdient. Der Steuerberater errechnet dann, wieviel der Arbeitnehmer ausbezahlt bekommt (Lohnsteuer und Sozialversicherunge (Krankenvers. etc.) ist bereits abgezogen). Dieser Wert wird auf einem Datenträger (Zettel) ausgewiesen. Diesen Zettel unterschreibt der Arbeitgeber und bringt ihn zur Bank, sodaß der Arbeitnehmer sein Geld bekommt. (Ist nichts anderes als eine Überweisung.)
Der Steuerberater meldet mit einem Beitragsnachweis die Sozialversicherungswerte (Krankenvers.) und die Krankenkasse wird diesen Betrag (Arbeitnehmer zahlt einen Teil, der Arbeitgeber auch - der muss folglich nicht nur das brutto Gehalt zahlen, sondern auch noch zusätzlichen Teil der Sozialversicherungsabgeben) beim Arbeitgeber abbuchen oder vom Arbeitgeber überwiesen bekommen. Am Ende des Jahres - bzw. spätestens nach der Lohnabrechnung März des darauffolgenden Jahres - wird das brutto Gehalt des kompletten Jahres (Kalenderjahr) der Krankenkasse gemeldet. Auch der Arbeitnehmer muss diese Meldung erhalten!
Alles klar???
naja fast ok. Was muss der Arbeitgeber dann noch zum Brutto gehalt dazu bezahlen? Also wenn bsp. Arbeitnehmer 700 Euro Netto bekommt da sind ca. 885 Euro Brutto. Was kommt dann zum Brutto noch ca dazu?
Und die Überweisung besteht dann quasie aus dem Lohn des Arbeitnehmers das Ihm überweisen wird und auch die Sozialabgaben weren dann von der Bank überweisen?
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Ursache - 54
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:09 Uhr
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Du kannst grob rechnen, dass der Arbeitgeber etwa den gleichen Sozialversicherungsbeitrag zahlen muss, wie Dir von der Gehaltsabrechnung in Abzug gebracht wird.
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Ursache - 54
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:10 Uhr
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Die Krankenkasse bucht entweder ab oder der Abeitgeber überweist sie! Das kommt ganz darauf an, wie der Arbeitgeber das mit der Krankenkasse vereinbart hat!
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Ginkgo85 - 40
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Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:12 Uhr
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also kommen zu den 185 euro nochmals 185 euro drauf?
Muss der dann das überweisen oder geht das dann anhand des Steruerberaters Überweisung weg?
Rechtschreibfehler gefunden ? Selbst schuld. Was suchst du auch danach ?! ;-)
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