Ceezil - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:01 Uhr
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Hi
nehmen wir mal an ich lasse jemand mit meinem Auto fahren der kein Führerschein hat und ich bin dabei. Dann verlier ich doch meinen Lappen wenn wir erwischt werden oder. Also ich meine ja
Danke
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Aeragon - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:03 Uhr
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Jap du verlierst ihn und ne saftige geldbuse ist aucvh fällig und pass auf das als afhren schon zählt wenn er aufm fahersitz sitzt und der zündschlüssel steckt
Allein das Zögern ist human
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Ceezil - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:05 Uhr
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brauchst mir net sagen. ich weiß das ja das war ja nur ein beispiel mit mir. ne freundin meint das es net so is
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LixLax - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:06 Uhr
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du musst nichtmal dabei sein und dein lappen ist weg ......
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Aeragon - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:08 Uhr
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Zitat von LixLax: du musst nichtmal dabei sein und dein lappen ist weg ......
Dann sgaste der hat einfach deine schüssel genommen dann biste nur wegen verletzung der aufsichtspflicht dran => geldbuse
Allein das Zögern ist human
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sarah_braun
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:09 Uhr
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und was ist wenn man nur auf nem parkplatz fährt???
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:54 Uhr
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Zitat von sarah_braun: und was ist wenn man nur auf nem parkplatz fährt???
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis in öffentlichem Straßenraum (dazu gehören auch Parkplätze) ist nicht gestattet.
Dagegen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einem abgesperrtem privaten Gelände mit Einverständnis des Geländeeigentümers nicht untersagt.
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drunkpunk - 38
Champion
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:55 Uhr
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Oder der Verkehrsübungsplatz in Neu Ulm Ludwigsfeld 
Biste für ca. 10€ Die Stunde sogar mit nem Kreisverkehr konfrontiert und im Notfall versichert.
Ist das sicherste
Fuck me im famous. (ich Dieb)
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_50_Opel_ - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:55 Uhr
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Zitat von septicus: Zitat von sarah_braun: und was ist wenn man nur auf nem parkplatz fährt???
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis in öffentlichem Straßenraum (dazu gehören auch Parkplätze) ist nicht gestattet.
Dagegen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einem abgesperrtem privaten Gelände mit Einverständnis des Geländeeigentümers nicht untersagt.
Ich sag nur, man sollte sich nicht erwischen lassen, weil ich fahr auch schon eine Weile, wenn mans kann fällts eh nich auf!!!!
Manta forever =)
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SE_k800i - 36
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.07.2008 um 20:56 Uhr
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Zitat von sarah_braun: und was ist wenn man nur auf nem parkplatz fährt???
Dann sind beide trotzdem fällig. Soweit ich weiss ist es legal auf seinem eigenen Grundstück mit dem Auto auch minderjährige fahren zu lassen, wobei es nicht viele Leute gibt bei denen man auf der Einfahrt viel Platz zum Fahren hat.
Ich kenn aber viele die andere schon mal auf nem Feldweg haben fahren lassen, muß jeder selbst wissen ob er das macht oder nicht.
Ansonsten -> Verkehrsübungsplatz
={ Heiner Brand
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NeMiRoFf - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 20:56 Uhr
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Zitat von sarah_braun: und was ist wenn man nur auf nem parkplatz fährt???
Ich glaube das hängt davon ab was du für Polizisten erwischst. Manche sagen dann ja komm lasst den scheiß und manche machen dann ziemlichen Theater. Privatgrundstück ist glaube ich ok. Das heißt wenn du zum Bauer fährst und fragst ob du auf seinem Hoff üben kannst ist das in Ordnung. Glaube aber das der Platz für Öffentliche Verkehrsmittel nicht zugägnlich sein darf!
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markus-1993 - 31
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 21:24 Uhr
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Zitat von Ceezil: Hi
nehmen wir mal an ich lasse jemand mit meinem Auto fahren der kein Führerschein hat und ich bin dabei. Dann verlier ich doch meinen Lappen wenn wir erwischt werden oder. Also ich meine ja
Danke
fahr dohc selber
wer das liest ist blöd =)
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markus-1993 - 31
Experte
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 21:25 Uhr
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Zitat von NeMiRoFf: Zitat von sarah_braun: und was ist wenn man nur auf nem parkplatz fährt???
Ich glaube das hängt davon ab was du für Polizisten erwischst. Manche sagen dann ja komm lasst den scheiß und manche machen dann ziemlichen Theater. Privatgrundstück ist glaube ich ok. Das heißt wenn du zum Bauer fährst und fragst ob du auf seinem Hoff üben kannst ist das in Ordnung. Glaube aber das der Platz für Öffentliche Verkehrsmittel nicht zugägnlich sein darf!
jo i fahr auch viel... und daher weis ich auch das ich auf unserem privatgruddstück farhen darf und mir da nieman detwas anhaben darf....
sobald ich aber aufd ie straße gehemuss ich aufpassen das mich niemand sieht^^
wer das liest ist blöd =)
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Element-36 - 35
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 22:58 Uhr
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moa hoffentlich erwischen sie euch.. is ja ne Zumutung.. wenn Kinder Autofahren..
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Jonnni91 - 33
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 23:10 Uhr
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Mal ne Frage...
Wenn man auf m Roller hinten drauf sitzt, der Fahrer aber besoffen ist. Bekommt der, der hintendrauf sitzt dann auch den Lappen weggenommen?
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markus-1993 - 31
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Geschrieben am: 27.07.2008 um 23:12 Uhr
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Zitat von Element-36: moa hoffentlich erwischen sie euch.. is ja ne Zumutung.. wenn Kinder Autofahren..
nicht auto shclepper...
aber nur bist 200 ps
wer das liest ist blöd =)
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