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Auto mit Anhänger, was dar fich fahren ?

Tjom$on - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2002
323 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2008 um 11:30 Uhr

Hallo,

ich hab den normalen Autoführerschein, wie sind die Krieterin um mit einem Hänger zu fahren.

Also irgendwie war das so mit 3,5 T nicht überschreiten oder so ? Gibt es maximalabmessungen für nen Hänger?
cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2008 um 11:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.07.2008 um 11:39 Uhr

Als Maximalabmessungen gelten die allg. Bestimmungen der StVO bezgl. Länge, Breite und Höhe von Fahrzeugen.

Der begrenzenden Faktor wird für dich die Masse sein. 3,5 to. zul. Gesamtgewicht hat man schneller zusammen als einem lieb sein kann und dann gibts noch Beschränkungen bzgl. des Verhältnisses zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.

Außerdem darf mit dem B meines Wissens nur ein ungebremster Hänger gefahren werden, was Hänger über (meines Wissens) 750 kg zul. Gesamtmasse bereits ausschließt.

Hab mal kurz Google bemüht

"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

drschwob - 35
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
867 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2008 um 11:36 Uhr

soweit ich weiß bis 750kg oder das zulässige gesamtgewicht des anhängers ist kleiner als das leergewichts des autos aber zusammen nicht mehr als 3,5t

Gottes beste Gabe das ist und bleibt der Schwabe

pfandflasche - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2005
60 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2008 um 11:36 Uhr

Wenn ich mich recht entsinne jeden Anhänger bis zul. Gesamtlast 750kg, sofern das Gespann dadurch nicht schwerer als 3,5t wird (Leermasse des Autos + zul. Gesamtlast des Hängers < 3,5t).
Außerdem darfst du auch Hänger ziehen, die eine zul. Gesamtlast > 750kg haben, sofern das Leergewicht des Autos größer ist, als die zul. Gesamtlast des Hängers UND sofern das Gespann wieder ein Gewicht < 3,5t hat.

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BeZed - 34
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1218 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:19 Uhr

ich hab die gleiche frage gestern mein fahrlehrer gefragt

hier die antwort

leermasse auto > maximalmasse anhänger

max masse auto + max masse anhänger < 3,5 t

und wenn der anhänger nur 750 kilo wiegt darfst au ziehen egal wie schwer des auto is

Die Freiheit ist eine neue Religion, die Religion unserer Zeit (Heinrich Heine)

seb-89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1396 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:24 Uhr

also, du darfst grundsätzlich einen anhänger mit einem zulässigen gesamtgewicht von 750 kg anhängen, auch wenn du ein zugfahrzeug mit einem zulässigen gesamtgewicht von 3500 kg hast. des weiteren darf das zulässige gesamtgewicht des anhänger´s nicht schwerer als das tatsächliche leergewicht des zugfahrzeugs sein.
z.b. du hast ein auto das 1250 kg wiegt (es zählt das was im fahrzeugbrief steht)
also darfst du einen anhänger anhängen der ein zulässiges gesamtgewicht von 1200 kg hat. es ist meines wissen egal ob der anhäger gebremst ist oder nicht ! des weiteren solltest du noch beachten für was dein auto zugelassen ist (zulässige anhängerlast, und mit wieviel gewicht die anhängerkupplung belastet werden darf bei unserem astra sind es nur 80 kilo !!!! )
mfg seb
seb-89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1396 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:31 Uhr

und zu deinen maximalabmessungen: höhe 4 m, breite 2.55 m und länge 18.75 m
AGROSTAR - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
842 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:33 Uhr

Es geht doch nichts über einen CE Führerschein.... :koenig:
Tjom$on - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2002
323 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:33 Uhr

Ok, hat mir geholfen, ich brauche dann den BE schein. Aber dann lass ich mein Vater das machen, habe nämlich herausgefunden, dass die alter 3Klasse B, BE, C1, C1E + die strd M,L beinhaltet.


seb-89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1396 Beiträge
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:33 Uhr

Zitat von AGROSTAR:

Es geht doch nichts über einen CE Führerschein.... :koenig:


richtig !!!
alex_54 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
2053 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2008 um 13:10 Uhr

Zitat von pfandflasche:

Wenn ich mich recht entsinne jeden Anhänger bis zul. Gesamtlast 750kg, sofern das Gespann dadurch nicht schwerer als 3,5t wird (Leermasse des Autos + zul. Gesamtlast des Hängers < 3,5t).
Außerdem darfst du auch Hänger ziehen, die eine zul. Gesamtlast > 750kg haben, sofern das Leergewicht des Autos größer ist, als die zul. Gesamtlast des Hängers UND sofern das Gespann wieder ein Gewicht < 3,5t hat.
ja das ist richtig

(¯`·.¸¸.· ´ FREESKI `·.¸¸.·´ ¯)

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