Tjom$on - 39
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2002
323
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 11:30 Uhr
|
|
Hallo,
ich hab den normalen Autoführerschein, wie sind die Krieterin um mit einem Hänger zu fahren.
Also irgendwie war das so mit 3,5 T nicht überschreiten oder so ? Gibt es maximalabmessungen für nen Hänger?
|
|
cheesemaker - 43
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
2563
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 11:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.07.2008 um 11:39 Uhr
|
|
Als Maximalabmessungen gelten die allg. Bestimmungen der StVO bezgl. Länge, Breite und Höhe von Fahrzeugen.
Der begrenzenden Faktor wird für dich die Masse sein. 3,5 to. zul. Gesamtgewicht hat man schneller zusammen als einem lieb sein kann und dann gibts noch Beschränkungen bzgl. des Verhältnisses zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.
Außerdem darf mit dem B meines Wissens nur ein ungebremster Hänger gefahren werden, was Hänger über (meines Wissens) 750 kg zul. Gesamtmasse bereits ausschließt.
Hab mal kurz Google bemüht
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
|
|
drschwob - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 11.2005
867
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 11:36 Uhr
|
|
soweit ich weiß bis 750kg oder das zulässige gesamtgewicht des anhängers ist kleiner als das leergewichts des autos aber zusammen nicht mehr als 3,5t
Gottes beste Gabe das ist und bleibt der Schwabe
|
|
pfandflasche - 36
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 04.2005
60
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 11:36 Uhr
|
|
Wenn ich mich recht entsinne jeden Anhänger bis zul. Gesamtlast 750kg, sofern das Gespann dadurch nicht schwerer als 3,5t wird (Leermasse des Autos + zul. Gesamtlast des Hängers < 3,5t).
Außerdem darfst du auch Hänger ziehen, die eine zul. Gesamtlast > 750kg haben, sofern das Leergewicht des Autos größer ist, als die zul. Gesamtlast des Hängers UND sofern das Gespann wieder ein Gewicht < 3,5t hat.
Dieser Text ist hier zu Ende - Sie können das Lesen nun einstellen.
|
|
BeZed - 34
Experte
(offline)
Dabei seit 01.2006
1218
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:19 Uhr
|
|
ich hab die gleiche frage gestern mein fahrlehrer gefragt
hier die antwort
leermasse auto > maximalmasse anhänger
max masse auto + max masse anhänger < 3,5 t
und wenn der anhänger nur 750 kilo wiegt darfst au ziehen egal wie schwer des auto is
Die Freiheit ist eine neue Religion, die Religion unserer Zeit (Heinrich Heine)
|
|
seb-89 - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2006
1396
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:24 Uhr
|
|
also, du darfst grundsätzlich einen anhänger mit einem zulässigen gesamtgewicht von 750 kg anhängen, auch wenn du ein zugfahrzeug mit einem zulässigen gesamtgewicht von 3500 kg hast. des weiteren darf das zulässige gesamtgewicht des anhänger´s nicht schwerer als das tatsächliche leergewicht des zugfahrzeugs sein.
z.b. du hast ein auto das 1250 kg wiegt (es zählt das was im fahrzeugbrief steht)
also darfst du einen anhänger anhängen der ein zulässiges gesamtgewicht von 1200 kg hat. es ist meines wissen egal ob der anhäger gebremst ist oder nicht ! des weiteren solltest du noch beachten für was dein auto zugelassen ist (zulässige anhängerlast, und mit wieviel gewicht die anhängerkupplung belastet werden darf bei unserem astra sind es nur 80 kilo !!!! )
mfg seb
|
|
seb-89 - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2006
1396
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:31 Uhr
|
|
und zu deinen maximalabmessungen: höhe 4 m, breite 2.55 m und länge 18.75 m
|
|
AGROSTAR - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2007
842
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:33 Uhr
|
|
Es geht doch nichts über einen CE Führerschein....
|
|
Tjom$on - 39
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2002
323
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:33 Uhr
|
|
Ok, hat mir geholfen, ich brauche dann den BE schein. Aber dann lass ich mein Vater das machen, habe nämlich herausgefunden, dass die alter 3Klasse B, BE, C1, C1E + die strd M,L beinhaltet.
|
|
seb-89 - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2006
1396
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 12:33 Uhr
|
|
Zitat von AGROSTAR: Es geht doch nichts über einen CE Führerschein....
richtig !!!
|
|
alex_54 - 34
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2005
2053
Beiträge
|
Geschrieben am: 24.07.2008 um 13:10 Uhr
|
|
Zitat von pfandflasche: Wenn ich mich recht entsinne jeden Anhänger bis zul. Gesamtlast 750kg, sofern das Gespann dadurch nicht schwerer als 3,5t wird (Leermasse des Autos + zul. Gesamtlast des Hängers < 3,5t).
Außerdem darfst du auch Hänger ziehen, die eine zul. Gesamtlast > 750kg haben, sofern das Leergewicht des Autos größer ist, als die zul. Gesamtlast des Hängers UND sofern das Gespann wieder ein Gewicht < 3,5t hat. ja das ist richtig
(¯`·.¸¸.· ´ FREESKI `·.¸¸.·´ ¯)
|
|