Geschrieben am: 22.07.2008 um 16:35 Uhr
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ja ud musst bis dahin 17 sein da erst ab dem 17ten lebensjahr der führerschein gültig ist, und ich weiss das es bei ausbildungen geht bei denen man nicht mit anderen verkehrsmitteln hinkommt(wegs zu früh anfangen usw.) bei nem ferienjob glaub ich eher nicht das die des genehmigen ^^ aber kannst ja dann schreiben wenn ne genehmigung bekommen hast
auf jeden fall ist die genehmigung von zuhause auf direkten weg zur arbeitsstelle begrenzt umweg usw. darf nicht gefahren werden
Ich nehme Nazi´s die Arbeitsplätze weg
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