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sondergenehmigung für fahren ohne begleitperson

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_ganymed_
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2167 Beiträge
Geschrieben am: 21.07.2008 um 15:36 Uhr

Zitat von fotogucker:

ich denke das muss schon ne wichtigere strecke als zum ferienjob sein...

eben. nicht aus bequemlichkeit heraus agieren. aber für die fahrt zur ausbiuldungsstelle kann eine sondergenehmigung erteilt werden, dann muss aber auf allen anderen strecken mit begleitung fahren.
KidRaptor - 37
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
7042 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2008 um 15:38 Uhr

für ne ferienarbeit kriegst das nie genehmigt
Jemo - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
744 Beiträge

Geschrieben am: 22.07.2008 um 16:35 Uhr

ja ud musst bis dahin 17 sein da erst ab dem 17ten lebensjahr der führerschein gültig ist, und ich weiss das es bei ausbildungen geht bei denen man nicht mit anderen verkehrsmitteln hinkommt(wegs zu früh anfangen usw.) bei nem ferienjob glaub ich eher nicht das die des genehmigen ^^ aber kannst ja dann schreiben wenn ne genehmigung bekommen hast

auf jeden fall ist die genehmigung von zuhause auf direkten weg zur arbeitsstelle begrenzt umweg usw. darf nicht gefahren werden

Ich nehme Nazi´s die Arbeitsplätze weg

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