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Mediamarkt

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Jonsen - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1565 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:20 Uhr

ist jetzt nicht bös gemeint, aber eigentlich seit ihr selber schuld....
man sollte sich schon davor informieren... also würde ich mich da jetzt nich unnötig drüber aufrege, sondern gesteht euern fehler ein...

die mitarbeiter vom mediamarkt sind aber allgemein etwas unfreundlich... find ich.

Achtung! Dieser Post könnte Ironie oder Sarkasmus enthalten.

bo2001 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2003
367 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:22 Uhr

Zitat von Jonsen:

ist jetzt nicht bös gemeint, aber eigentlich seit ihr selber schuld....
man sollte sich schon davor informieren... also würde ich mich da jetzt nich unnötig drüber aufrege, sondern gesteht euern fehler ein...

die mitarbeiter vom mediamarkt sind aber allgemein etwas unfreundlich... find ich.


das problem ist, das jeder meint dieses 14-tägige widerrufsrecht ist immer gültig ... man denkt man muss sich nicht informieren, man weis es ja ... und so passiert sowas eben ...
Fahrty - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
202 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:22 Uhr

Zitat von sexyCica:

ich hab mal ne frage...

meine mum hat sich beim mediamarkt ein neues handy gekauft.. kassenzettel und so alles behalten..

dann stellt sie fest: das handy hat nicht die italienische sprache, die ihr angenehmer waere da sie besser italienisch spricht..

kurzer hand geh ich mit ihr zum mediamarkt und sage, dass ich das handy gegen ein anderes tauschen will oder einfach zurueckgeben moechte.

daraufhin sagt der eine mir, das das nicht moeglich ist, da die schon schlechte erfahrungen hatten, das sie kaputte handys zuruckgenommen hatten und was weiss ich.. aber das handy haben wir am tag vorher gekauft!

geht das, dass mediamarkt gegen das BGB spricht?? denn ich habe doch ein rueckgaberecht! muss ja nichtmal den grund nennen!

wieso duerfen die das, oder wieso machen die das, und niemand unternimmt was o.O



also ich hab mir jetzt nicht alle beiträge angeschaut: aber zu deiner frage:

also wenn was im laden kaufst (siehst, mitnimmst) hast kein rückgaberecht oder sowas.. gekauft wie gesehn... des ist nur wenns im internet gekauft hättest ungesehn dann hättest die möglichkeit 2 wochen des ding zurückzugeben.. bei nem handy vertrag wo deine mum des handy mit vertrag gekauft hat und an des handy gebunden war ist des mit rückgabe so ne sache, wenn der verkäufer ihr versprochen haben sollte das die Italienische menueführung (spache) drin ist und sie es jetzt nicht ist könntes es ohne probs zurückgeben... anders wirst du dir da sicher schwer tun und wenn der Mediamarkt(was eh n scheiss laden ist) des nicht auf kulanz macht hast glaub leider pech..

boom boom boom

sexyCica - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
527 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:22 Uhr

Zitat von Jonsen:

ist jetzt nicht bös gemeint, aber eigentlich seit ihr selber schuld....
man sollte sich schon davor informieren... also würde ich mich da jetzt nich unnötig drüber aufrege, sondern gesteht euern fehler ein...

die mitarbeiter vom mediamarkt sind aber allgemein etwas unfreundlich... find ich.


ich sag ja nichts.. meine mum ist ja selber schuld weiss ich..

nur mich wundert es das ich da kein rueckgaberecht habe!!
bo2001 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2003
367 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:24 Uhr

hier nochmal was gut erklärendes ... leider ohne quelle

Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.
Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden.
Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der Umtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen.
Fahrty - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
202 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:25 Uhr

nochmal ich: in deinem fall wärs echt besser des handy wär kaputt dann müssten se dirs austauschen (gegen des gleiche) erst beim 2ten mal kaputt darst du dir aussuchen ob du wandelst (geld zurück) (gutschein) (anderes handy) oder ob du es nochmal neu repariert haben willst...


nächstes mal lieber vor dem kauf (sprache) oder andere wichtige sachen checken :-)

grüssle..

boom boom boom

Fahrty - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
202 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:26 Uhr

Zitat von sexyCica:

Zitat von Jonsen:

ist jetzt nicht bös gemeint, aber eigentlich seit ihr selber schuld....
man sollte sich schon davor informieren... also würde ich mich da jetzt nich unnötig drüber aufrege, sondern gesteht euern fehler ein...

die mitarbeiter vom mediamarkt sind aber allgemein etwas unfreundlich... find ich.


ich sag ja nichts.. meine mum ist ja selber schuld weiss ich..

nur mich wundert es das ich da kein rueckgaberecht habe!!


HAST NUR BEI ONLINE KAUF!

wo kämen wir denn da hin! dann könntest dir ja alles kaufen was es so gibt und es ne woche später wieder zurückbringen und jeder laden hätt nur noch "gebrauchte" ware zu verkaufen!

boom boom boom

Fahrty - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
202 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:27 Uhr

Zitat von bo2001:

hier nochmal was gut erklärendes ... leider ohne quelle

Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.
Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden.
Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der Umtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen.



genau so siehts aus :-)

boom boom boom

AudioMobil - 47
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 11.2003
2685 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.07.2008 um 16:51 Uhr

Wieso blubbert hier eigentlich jeder Zweite etwas von "die müssen das zurücknehmen" ohne überhaupt ansatzweise zu wissen, von was sie überhaupt reden. Fakt ist: MÜSSEN tun die Leute vom MM in diesem Fall garnichts, außer ihr habt euch *VOR* dem Kauf vergewissert, daß das Handy auch die italienische Sprache unterstützt bzw. euch dies vom Verkäufer zugesichert wurde. Einfach davon ausgehen, daß es so ist und nachher im Laden einen Aufstand machen ist weder fair noch rechtlich in irgendeiner Weise gedeckt. Es kann sein, daß der eine oder andere Verkäufer bzw. Laden auf Kulanz bereit wäre das Handy gegen ein anderes zu tauschen aber verpflichtet sind sie ganz sicher nicht dazu. Ich wüßte nicht, wie ich reagieren würde, wenn bei mir im Laden z.B. jemand ein Navi kauft und das Gerät einen Tag später zurückgeben möchte, weil es kein Suaheli spricht...und er am Tag des Kaufs wohlgemerkt nicht danach gefragt hat!

Generell muss man auf sowas gefasst sein, wenn man in der Servicewüste MediaMarkt nach dem Kauf ein Problem hat und schnelle, unkomplizierte Hilfe erwartet. Ist ja auch verständlich, daß keiner der Verkäufer sowas auf eigene Faust zurücknimmt und evtl. seinen Job riskiert...

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Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:52 Uhr

Zitat von sexyCica:

ich hab mal ne frage...

meine mum hat sich beim mediamarkt ein neues handy gekauft.. kassenzettel und so alles behalten..

dann stellt sie fest: das handy hat nicht die italienische sprache, die ihr angenehmer waere da sie besser italienisch spricht..

kurzer hand geh ich mit ihr zum mediamarkt und sage, dass ich das handy gegen ein anderes tauschen will oder einfach zurueckgeben moechte.

daraufhin sagt der eine mir, das das nicht moeglich ist, da die schon schlechte erfahrungen hatten, das sie kaputte handys zuruckgenommen hatten und was weiss ich.. aber das handy haben wir am tag vorher gekauft!

geht das, dass mediamarkt gegen das BGB spricht?? denn ich habe doch ein rueckgaberecht! muss ja nichtmal den grund nennen!

wieso duerfen die das, oder wieso machen die das, und niemand unternimmt was o.O


rückgaberecht nur bei fernhandel ;P ergo: dumm gelaufen

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 16:54 Uhr

Man könnte den Kaufvertrag noch Wiederrufen, wenn das Gerät von einem beschränkt Geschäftsfähigem, nach BGB §104 gekauft wurde und der Vormund nach §107 vor dem Kauf keine Einwilligung gegeben hat bzw. nach dem Kauf nach §108 keine Genehmigung... Wenn keine Genehmigung vorliegt, ist der Kaufvertrag bis dahin auch nur schwebend unwirksam. Allerdings müsste man da auch noch BGB §110 (Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln) usw. betrachten... wenn man den Weg nimmt, wird man ohne nen Anwalt vermutlich nicht auskommen ;-)
DisastaPiece - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
580 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 22:28 Uhr

Zitat von bo2001:

Zitat von ---Satan---:

Du hast bei jedem Ladenkauf bis auf medien wie cds oder so außer sie sind ovp deine 14 tage da es kein kauf von privat ist.

Media Markt ist eine eingettragene "Firma" und es läuft in der eintragung als gewerbe...


und wo steht das ? bgb? dazu hätt ich gern den paragraphen

HGB
ich such grad^^^
DisastaPiece - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
580 Beiträge
Geschrieben am: 03.07.2008 um 22:31 Uhr

naja, wobei es sich (rechtlich gesehen) nich um einen mangel handelt...
Verena_95 - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
203 Beiträge

Geschrieben am: 04.07.2008 um 18:16 Uhr

meida markt is einfach schei**...!!:kotzer:

Schlagsahne oder Schokosoße?

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