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Wehrdienst pflicht oder nicht?

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Freak_08 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2008
1 Beitrag
Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:02 Uhr

Hey zusammen habe mal eine kleine frage... und zwar habe ich vor ner woche den brief zur Musterung bekommen das habe ich nem bekannten erzählt und der hat gesagt seit 008 ist Wehr oder Zevildienst keine pflicht mehr sondern alles freiwillig und wenn ich kein bock hab muss ich das nicht mehr machen einfach sagen ich will nicht stimmt das??? Hatte sowas vor längerem mal gehört aber weis da halt nicht bescheid...!

Danke schonmal
GT500 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2007
27 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:08 Uhr

hi
ich weiß das leider auch nich so genau
aber ich hab ab september meine ausbildung in der feuerwehr
danach verpflicht ich mich zur feuerwehr und muss nicht zum bund

Your Pretty Face Is Going To Hell...

m_ - 35
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
656 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:09 Uhr

kann ich mir kaum vorstellen, dass hätte man doch mitbekommen..

..::Ich bin nicht geboren um zu sein wie andere mich gern hätten ::..

FFG - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
203 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:10 Uhr

Wehrpflichtigkeit

Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und

1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
2. ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder

* ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
* einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.

(§ 1 WPflG)

Polizeivollzugsbeamte leisten keinen Wehrdienst. Ihre Wehrpflicht gilt mit dem Eintritt in die Polizei (Polizei der Länder (§ 42 WPflG) und Polizei des Bundes(§ 42a WPflG)) als abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn das Dienstverhältnis in der Polizei vor dem Ende der Wehrpflichtigkeit beendet wird.

Eine Freistellung vom Grundwehrdienst ist auch bei einer mindestens sechsjährigen Verpflichtung zum Ersatzdienst im Katastrophenschutz möglich, der z. B. beim Technischen Hilfswerk, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei Hilfsorganisationen wie der Johanniter Unfallhilfe, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Malteser Hilfsdienst geleistet werden kann. (§ 13a WPflG)

Weiterhin werden von der Wehrpflicht ausgenommen:

* der dritte Sohn einer Familie, sofern die beiden älteren Brüder ihren Wehrdienst bzw. einen Ersatzdienst abgeleistet haben;
* Männer, die für ein Kind sorgen müssen
* Männer, die eine Berufsausbildung durchlaufen (bei Hochschulstudien erst ab Beginn des 3.Semesters)
* Männer, die schon in der Armee eines anderen Landes Wehrdienst geleistet haben
* Männer, die mindestens einen Vorfahren (bis zu drei Generationen zurück) haben, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde
* Wehrpflichtige, die zwei Jahre im Entwicklungsdienst tätig waren

(§ 11 WPflG)


(Quelle: Wikipedia)



www.ffg-media.de

dark_faith
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
367 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:18 Uhr

Zitat von FFG:

Wehrpflichtigkeit

Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und

1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
2. ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder

* ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder
* einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.

(§ 1 WPflG)

Polizeivollzugsbeamte leisten keinen Wehrdienst. Ihre Wehrpflicht gilt mit dem Eintritt in die Polizei (Polizei der Länder (§ 42 WPflG) und Polizei des Bundes(§ 42a WPflG)) als abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn das Dienstverhältnis in der Polizei vor dem Ende der Wehrpflichtigkeit beendet wird.

Eine Freistellung vom Grundwehrdienst ist auch bei einer mindestens sechsjährigen Verpflichtung zum Ersatzdienst im Katastrophenschutz möglich, der z. B. beim Technischen Hilfswerk, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei Hilfsorganisationen wie der Johanniter Unfallhilfe, dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Malteser Hilfsdienst geleistet werden kann. (§ 13a WPflG)

Weiterhin werden von der Wehrpflicht ausgenommen:

* der dritte Sohn einer Familie, sofern die beiden älteren Brüder ihren Wehrdienst bzw. einen Ersatzdienst abgeleistet haben;
* Männer, die für ein Kind sorgen müssen
* Männer, die eine Berufsausbildung durchlaufen (bei Hochschulstudien erst ab Beginn des 3.Semesters)
* Männer, die schon in der Armee eines anderen Landes Wehrdienst geleistet haben
* Männer, die mindestens einen Vorfahren (bis zu drei Generationen zurück) haben, der in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurde
* Wehrpflichtige, die zwei Jahre im Entwicklungsdienst tätig waren

(§ 11 WPflG)


(Quelle: Wikipedia)



wie kann man herausfinden ob die vorfahren verfolgt wurden?
und das beweisen?^^

dadaadaaa

JonyBlub - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
829 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:19 Uhr

zur musterung msust du normal schon

dan wirst du dort evenutell ausgemustert

und wen nicht stellst du danach n antrag auf kriegsdienst verweigerung beim bundes amt für zivildienst in köln ;-)

Ein Mischpult ist keine Kläranlage, kommt Scheiße rein kommt auch Scheiße raus.

-dont_play- - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
226 Beiträge
Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:22 Uhr

Zitat von JonyBlub:

zur musterung msust du normal schon

dan wirst du dort evenutell ausgemustert

und wen nicht stellst du danach n antrag auf kriegsdienst verweigerung beim bundes amt für zivildienst in köln ;-)


was passiert dann?
F22_Raptor - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2008
1 Beitrag

Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:22 Uhr

Die Wehrpflicht besteht immer noch.
Nur soll in Zukunft nur noch dann auf zwang "gezogen" werden wenn es nicht genung freiwillige Rekruten gibt.

D.H. Wenn sich genug als Grundwehrdienstleistender melden musst du nicht zwangsläufig zum Bund.

Davon mal ab das ein Musterungsbescheid noch lange nicht heißt das du auch dienen musst.

UserDan - 36
Champion (offline)

Dabei seit 03.2005
2131 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:25 Uhr

Zitat von JonyBlub:

zur musterung msust du normal schon

dan wirst du dort evenutell ausgemustert

und wen nicht stellst du danach n antrag auf kriegsdienst verweigerung beim bundes amt für zivildienst in köln ;-)


Natürlich das kommt immer gut :-D ...^^

Sag einfach du willst deinm Vaterland schützen, bla bla ... stell dich einfach als Nazi hin ... dann bist eh weg vom fenster :-D

aaaaapeX *** ̿̿̿̿ ̿̿̿'̿'\̵͇̿̿\-(•̪ ●)-/̵͇̿̿/'̿̿'̿ ̿̿̿̿ ̿̿̿ www.eternal-gaming.eu

vanillekeks - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2008
60 Beiträge
Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:31 Uhr

ja da musst du dann halt was andres machen also zb. in kindergarten gehn oder so :) glaub ich mal?
V_to_K
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
4738 Beiträge
Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:44 Uhr

Zitat von F22_Raptor:

Die Wehrpflicht besteht immer noch.
Nur soll in Zukunft nur noch dann auf zwang "gezogen" werden wenn es nicht genung freiwillige Rekruten gibt.

D.H. Wenn sich genug als Grundwehrdienstleistender melden musst du nicht zwangsläufig zum Bund.


Ach, der Vorschlag der SPD hat sich also durchgesetzt ?
Der_WiXXer - 31
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
732 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.03.2008 um 18:52 Uhr

Zitat von dark_faith:


wie kann man herausfinden ob die vorfahren verfolgt wurden?
und das beweisen?^^

wenn deine großeltern z. B. Juden waren dann weisst du des ja eigentlich

"Ich sage immer die Wahrheit, sogar wenn ich lüge."

paddig - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2004
20 Beiträge
Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:54 Uhr

naja also an dem ganzen hat sich nix geändert...würd ich wissen bin grad voll dabei^^
naja und sagen du wärst n nazi kommt net so gut.dann bist zwar ausgemustert hast aber n verfahren am hals also machs wie jeder und schreib dass du des mit deim gewissen net vereinbaren kannst...steht alles im internet was du schreiben musst um ausgemustert zu werden.....
TOBBY92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2005
32 Beiträge
Geschrieben am: 24.03.2008 um 18:55 Uhr

wenn du keine lust hast dann kansch ja am abend bevor die dich angugen ob du tauglich bisch einen saufen und dann wenn de da bisch bei ner einfachen Übung n haufen hinkotzen. vllt. nehmen se dich dann net


e alde^^:-D

Mafagga - 35
Experte (offline)

Dabei seit 12.2003
1691 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 19:00 Uhr

sag einfach du bist rechts dann musst nicht zum bund :-D ^^ ganz easy ... und zivi ist ja nicht schlimm!


www.youtube.com/watch?v=VRtQDC6RpEY --- Benja & CW - Flaschah (hörts euch an und sauft nei alder)

Mafagga - 35
Experte (offline)

Dabei seit 12.2003
1691 Beiträge

Geschrieben am: 24.03.2008 um 19:01 Uhr

Zitat von TOBBY92:

wenn du keine lust hast dann kansch ja am abend bevor die dich angugen ob du tauglich bisch einen saufen und dann wenn de da bisch bei ner einfachen Übung n haufen hinkotzen. vllt. nehmen se dich dann net

hat n kumpel von mir gesagt ... den ham se dann ausnüchtern lassen und dann wars das :-D der musste nochmal maschen

www.youtube.com/watch?v=VRtQDC6RpEY --- Benja & CW - Flaschah (hörts euch an und sauft nei alder)

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