Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

Erkenntnis des Tages...

<<< zurück   -1- ... -4748- -4749- -4750- -4751- -4752- ... -5000- vorwärts >>>  
stupidus - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
163 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2016 um 17:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2016 um 17:58 Uhr

Jemand der dieses Wetter mit YEEY Winter feiert tritt auch kleinen Hundewelpen ins Gesicht.
snags - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2010
18 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2016 um 18:35 Uhr

Zitat von stupidus:

Jemand der dieses Wetter mit YEEY Winter feiert tritt auch kleinen Hundewelpen ins Gesicht.


TU kann ja doch noch was. Danke :-D
-miep-
Champion (offline)

Dabei seit 03.2006
3517 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2016 um 18:53 Uhr

*Hundewelpe ins Gesicht tret*

[zustimmen2 Personen stimmen diesem Beitrag zu:
Jonsen, Ahabs_Oath, ... mehr anzeigen


There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.

xd4rkridex - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
297 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2016 um 19:25 Uhr

Zitat von _Habibii_:

Zitat von -miep-:

*Hundewelpe ins Gesicht tret*


Ich feier zwar auch das Wetter, aber - wenn auch sehr zynisch gemeint - Hundewelpen-ins-Gesicht-Treter sind ein _NoGo_!!!


Aber nicht mal das ist so schlimm, wie die _ArT_ so zu schreiben.


[zustimmen2 Personen stimmen diesem Beitrag zu:
-miep-, namnam123, ... mehr anzeigen


Schau dir mein Profil an.

HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2016 um 20:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2016 um 20:28 Uhr

Zitat von Spearhead:

Zitat von HesBackAgain:

Es hebelt den Schutz aus, gegen Familienmitglieder aussagen zu müssen.
DAS IST MEHR, ALS EKLEKHAFT!!!!

Zivilrecht =|= Strafrecht. Wenn sie das Kind nicht benennen wollen, müssen sie halt selbst für Urheberrechtsverletzungen aus ihrem Haushalt haften. Ausgehebelt wird da nichts.


Es ist ein Versuch der Erpressung.

Es gibt es mehrere Möglichkeiten.

- Case 0a: man geht zu Anwalt und lässt sich helfen.
- Case 0b: man geht nicht zum Anwalt.
- Case 0b1: man hat kein Geld dafür (siehe Case 1a, 1b)
- Case 0b2: man geht nicht zum Anwalt, weil man nicht weiss, dass es "Finanzierungsmöglichkeiten" gibt
- Case 0b3: Keine Lust auf Anwalt, "man schafft es vielleicht selbst".

Stell Dir vor, Du hast Mist gemacht und Deine Eltern bekommen eine Rechnung wegen Urheberrechtsverletzungen von, sagen wir mal, 5500.-EUR.
Dein Vater ist auf Hartz IV, Deine Mutter muss im Krankenhaus der Stadt, in der Ihr wohnt, putzen gehen.

- Case 1a: Deine Eltern verraten Dich nicht, weil sie dich trotz ihrer finanziellen schwierigen Situtaion als Sohnemann lieb haben. Folgen diesbezüglich sollten bekannt sein, Mahnungen, Gerichtsvollzieher, wenn Ihr sowieso schon nix habt, Erklärung an Eides statt, der Schufa Score sinkt auf 0%.

- Case1b: Deine Eltern scheißen auf Dich, haben keinen Bock, wieder mal für Dich den Arsch hinzuhalten und schreiben dem Anwalt zurück, "unser Kurzer hat Scheisse gebaut, is uns egal, der wars und gut isses. Du hast dann erst mal richtig die Arschkarte

Deine Eltern sind Akademiker, haben eine gut gehende Firma.

- Case 2a: Deine Eltern haben Kohle, halten Dich da raus und drücken für deine Jugendsünde kurz mal den Betrag ab, Hauptsache keinen Stress und das Ding ist vom Tisch.

- Case 2b: Deine Eltern haben Kohle und trotzdem keine Lust, schon wieder zu zahlen, weil Du nur Mist machst und schwärzen Dich an.

Such Dir was raus...

Es gibt auch Möglichkeiten der Kombination. :-D

Ahabs_Oath - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
194 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2016 um 20:54 Uhr

Zitat von HesBackAgain:

Zitat von Spearhead:

Zitat von HesBackAgain:

Es hebelt den Schutz aus, gegen Familienmitglieder aussagen zu müssen.
DAS IST MEHR, ALS EKLEKHAFT!!!!

Zivilrecht =|= Strafrecht. Wenn sie das Kind nicht benennen wollen, müssen sie halt selbst für Urheberrechtsverletzungen aus ihrem Haushalt haften. Ausgehebelt wird da nichts.


Es ist ein Versuch der Erpressung.

Es gibt es mehrere Möglichkeiten.

- Case 0a: man geht zu Anwalt und lässt sich helfen.
- Case 0b: man geht nicht zum Anwalt.
- Case 0b1: man hat kein Geld dafür (siehe Case 1a, 1b)
- Case 0b2: man geht nicht zum Anwalt, weil man nicht weiss, dass es "Finanzierungsmöglichkeiten" gibt
- Case 0b3: Keine Lust auf Anwalt, "man schafft es vielleicht selbst".

Stell Dir vor, Du hast Mist gemacht und Deine Eltern bekommen eine Rechnung wegen Urheberrechtsverletzungen von, sagen wir mal, 5500.-EUR.
Dein Vater ist auf Hartz IV, Deine Mutter muss im Krankenhaus der Stadt, in der Ihr wohnt, putzen gehen.

- Case 1a: Deine Eltern verraten Dich nicht, weil sie dich trotz ihrer finanziellen schwierigen Situtaion als Sohnemann lieb haben. Folgen diesbezüglich sollten bekannt sein, Mahnungen, Gerichtsvollzieher, wenn Ihr sowieso schon nix habt, Erklärung an Eides statt, der Schufa Score sinkt auf 0%.

- Case1b: Deine Eltern scheißen auf Dich, haben keinen Bock, wieder mal für Dich den Arsch hinzuhalten und schreiben dem Anwalt zurück, "unser Kurzer hat Scheisse gebaut, is uns egal, der wars und gut isses. Du hast dann erst mal richtig die Arschkarte

Deine Eltern sind Akademiker, haben eine gut gehende Firma.

- Case 2a: Deine Eltern haben Kohle, halten Dich da raus und drücken für deine Jugendsünde kurz mal den Betrag ab, Hauptsache keinen Stress und das Ding ist vom Tisch.

- Case 2b: Deine Eltern haben Kohle und trotzdem keine Lust, schon wieder zu zahlen, weil Du nur Mist machst und schwärzen Dich an.

Such Dir was raus...

Es gibt auch Möglichkeiten der Kombination. :-D


tl;dr
______

EdT: Ich sollte 'ne Kneipe eröffnen.

"Können sie mir sagen, wie ich zum Münster komme, oder soll ich mich einfach selber ficken?"

Spearhead - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2015
932 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2016 um 21:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2016 um 21:59 Uhr

Zitat von HesBackAgain:

Es ist ein Versuch der Erpressung.

Es gibt es mehrere Möglichkeiten.

- Case 0a: man geht zu Anwalt und lässt sich helfen.
- Case 0b: man geht nicht zum Anwalt.
- Case 0b1: man hat kein Geld dafür (siehe Case 1a, 1b)
- Case 0b2: man geht nicht zum Anwalt, weil man nicht weiss, dass es "Finanzierungsmöglichkeiten" gibt
- Case 0b3: Keine Lust auf Anwalt, "man schafft es vielleicht selbst".

Stell Dir vor, Du hast Mist gemacht und Deine Eltern bekommen eine Rechnung wegen Urheberrechtsverletzungen von, sagen wir mal, 5500.-EUR.
Dein Vater ist auf Hartz IV, Deine Mutter muss im Krankenhaus der Stadt, in der Ihr wohnt, putzen gehen.

- Case 1a: Deine Eltern verraten Dich nicht, weil sie dich trotz ihrer finanziellen schwierigen Situtaion als Sohnemann lieb haben. Folgen diesbezüglich sollten bekannt sein, Mahnungen, Gerichtsvollzieher, wenn Ihr sowieso schon nix habt, Erklärung an Eides statt, der Schufa Score sinkt auf 0%.

- Case1b: Deine Eltern scheißen auf Dich, haben keinen Bock, wieder mal für Dich den Arsch hinzuhalten und schreiben dem Anwalt zurück, "unser Kurzer hat Scheisse gebaut, is uns egal, der wars und gut isses. Du hast dann erst mal richtig die Arschkarte

Deine Eltern sind Akademiker, haben eine gut gehende Firma.

- Case 2a: Deine Eltern haben Kohle, halten Dich da raus und drücken für deine Jugendsünde kurz mal den Betrag ab, Hauptsache keinen Stress und das Ding ist vom Tisch.

- Case 2b: Deine Eltern haben Kohle und trotzdem keine Lust, schon wieder zu zahlen, weil Du nur Mist machst und schwärzen Dich an.

Such Dir was raus...

Es gibt auch Möglichkeiten der Kombination. :-D

Lässt sich doch viel leichter damit erklären:

Deine Eltern mieten eine Wohnung und wegen dir passiert ein Schaden in der Wohnung. Dieser muss ausgeglichen werden. Und ob das du selber zahlst oder deine Eltern dies für dich übernehmen, juckt den Vermieter kein bisschen. Hauptsache, er bekommt sein Geld bzw. der Schaden wird behoben. Erpressung ist da immer noch keine zu sehen.


edit: Was Erpressung bedeutet, solltest du dir ebenfalls nochmal durchlesen.

[zustimmen1 Person stimmt diesem Beitrag zu:
Jonsen, ... mehr anzeigen


Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2016 um 22:19 Uhr

Es heißt ja auch nicht umsonst, dass Eltern für Ihre Kinder haften. Und entweder die Eltern entscheiden, dass es eine Ausnahme war und geben Ihm evt. noch ne Chance oder sie lassen Ihn die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmen. Dann lernt er es eben auf die harte Tour.

Ist mittlerweile leider ein Problem unserer Gesellschaft, dass nur noch wenige Leute wirklich Verantwortung für Ihr Tun übernehmen

[zustimmen2 Personen stimmen diesem Beitrag zu:
Jonsen, Spearhead, ... mehr anzeigen

HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2016 um 22:20 Uhr

Das Wohnungsbeispiel passt nicht, zumal der Schaden in der Wohnung nicht beabsichtigt herangeführt worden sein könnte, Filesharing aber ein bewusst - unbewusstes Verhalten ist. Das verhält sich nach dem Leitsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ausserdem: Wenn Deine Eltern zur Zeit der Schadensherbeiführung nicht in der Wohnung waren, liegt der Fall sowieso anders. Oder lässt Du im eigenen Interesse über einen längeren Zeitraum Schimmel bilden deine Eltern wissen davon und wollen Dich dann decken (oder auch nicht)?

Ich dachte, Du studierst Jura?
Äpfel mit Birnen vergleichen.
War da nicht mal was?

Ein bisschen mehr hätte ich da schon erwartet :-D
Spearhead - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2015
932 Beiträge

Geschrieben am: 15.01.2016 um 22:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2016 um 22:34 Uhr

Zitat von HesBackAgain:

Das Wohnungsbeispiel passt nicht, zumal der Schaden in der Wohnung nicht beabsichtigt herangeführt worden sein könnte, Filesharing aber ein bewusst - unbewusstes Verhalten ist. Das verhält sich nach dem Leitsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ausserdem: Wenn Deine Eltern zur Zeit der Schadensherbeiführung nicht in der Wohnung waren, liegt der Fall sowieso anders. Oder lässt Du im eigenen Interesse über einen längeren Zeitraum Schimmel bilden deine Eltern wissen davon und wollen Dich dann decken (oder auch nicht)?

Ich dachte, Du studierst Jura?
Äpfel mit Birnen vergleichen.
War da nicht mal was?

Ein bisschen mehr hätte ich da schon erwartet :-D

Äpfel mit Birnen vergleichen ist gut. Vor allem wenn es der sagt, der einem erklären will, das hier Erpressung stattfindet.

Und mach hier nicht wieder den Rosinenpicker. Ich meinte bei dem Wohnungsbeispiel tatsächlich ein vorsätzliches oder zumindest fahrlässiges Verhalten, ansonsten hätte ich es nicht als Beispiel gebracht. Und dann sind wir wieder dabei, dass der Mieter/Anschlusshaber entweder den tatsächlichen Verursacher benennt oder selber dafür haftet. Und falls er zweiteres tut, kann er sich immer noch vom Verursacher die Kohle zurückholen.

Immer noch - weder Erpressung noch eine Verletzung des Aussageverweigerungsrechts.

edit: "Anschlussinhaber"

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 15.01.2016 um 22:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2016 um 22:42 Uhr

Nimm doch nen anderes Beispiel. Jemand wird mit deinem Auto geblitzt und war schnell genug für einen Führerscheinentzug. Jetzt hat der PKW-Halter die Wahl. Entweder er nimmt selber die Strafe oder er nennt den richtigen Fahrer.
Ist bei Inetanschluss das gleiche Prinzip. Der Anschlussinhaber ist verantwortlich, was mit dem Anschluss passiert und haftet auch für die Schäden. Das hat nix mit Erpressung zutun.
Kilka - 10
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5514 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2016 um 18:30 Uhr

"Shades of Grey" ist billig abgekupfert von dem Film "Secretary".

Tzz.

Ich mach Ragü aus dir!

HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2016 um 20:38 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Nimm doch nen anderes Beispiel. Jemand wird mit deinem Auto geblitzt und war schnell genug für einen Führerscheinentzug. Jetzt hat der PKW-Halter die Wahl. Entweder er nimmt selber die Strafe oder er nennt den richtigen Fahrer.
Ist bei Inetanschluss das gleiche Prinzip. Der Anschlussinhaber ist verantwortlich, was mit dem Anschluss passiert und haftet auch für die Schäden. Das hat nix mit Erpressung zutun.


Wenn der/die PKW Halter/In belegen kann, dass er/sie das nicht war, sondern ein Familienmitglied erster Ordnung (Sohn, Tochter, Ehemann/ -Frau), muss dieses auch nicht benannt werden. Der Richter kann ein Fahrtenbuch anordnen. Das ist auch alles.

Wieder mal ein Beispiel für die Katz' :-D
Kommt auch mal was Sinnvolles?
Spearhead - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2015
932 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2016 um 20:54 Uhr

Zitat von HesBackAgain:

Wieder mal ein Beispiel für die Katz' :-D
Kommt auch mal was Sinnvolles?


Zitat:

Sie haben sich zwar darauf berufen, dass auch ihre Kinder zum Zeitpunkt der rechtsverletzenden Handlung Zugriff auf den Internetanschluss gehabt hätten, und diese zum Beweis dafür benannt. Sie seien jedoch beweisfällig geblieben, weil sich die als Zeugen benannten Kinder auf ihr ihnen jeweils gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben.


Hättest du deine eigene Quelle sorgfältig gelesen, wäre dir vermutlich dieser Absatz aufgefallen. Falls es tatsächlich eines der Kinder war, dann ist dieses Kind wohl ein Arschlochkind. Und immer noch - keine Erpressung, keine Verletzung des Aussageverweigerungsrechts.

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

HesBackAgain
Profi (offline)

Dabei seit 10.2015
598 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2016 um 21:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2016 um 21:35 Uhr

Dass das Kind vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht ist ok, aber das Gericht erzwingt die ELTERN dennoch zu einer Entscheidung. Stehen wir zu unserem Nachwuchs und zahlen oder denunzieren wir diesen und kümmern uns nicht weiter drum.

Erpressen, erzwingen, völlig egal, die Entscheidung ist unfreiwillig und belastend.

Das ganze erinnert mich an den Film "Der Duft der Frauen" mit Al Pacino. Die Rede des erblindeten Offiziers in der Schulaula, dürftest Du kennen? Wenn nicht, hörs Dir an, wenns geht, auf Englisch.

<<< zurück
 
-1- ... -4748- -4749- -4750- -4751- -4752- ... -5000- vorwärts >>>
 

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -