|
Geschrieben am: 02.02.2008 um 23:15 Uhr
|
|
Zitat von zatiochi: also ich bin in unserer Firma für die Zeitenverwaltung zuständig...
bei uns bekommt jeder Mitarbeiter einen Ausdruck... und ich denke nicht, dass die Zeitarbeitsfirma das verwehren darf.
und von meiner Berufschulzeit her weis ich glaub noch, dass jeder Mitarbeiter Einsicht in alle Unterlagen seiner Akte haben darf, also auch den Stundennachweisen... dazu is der AG verpflichtet bzw. der AN hat das Recht
genau! alle Akten zu jeder Zeit...
Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.
|