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Stundennachweis

Facharbeiter - 54
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2008
1 Beitrag
Geschrieben am: 02.02.2008 um 21:14 Uhr

hallo

Bin jetzt einen halben Monat bei einer Zeitarbeit beschäftigt,die Arbeiter zu Gardena zum arbeiten schicken.
Dort ist wie bei so einigen anderen firmen eine Stempeluhr angebracht,wo auch wir zeitarbeitler stempeln müssen.
Am Monatsende ,so kenne ich es wird jedem Arbeiter zur Überprüfung der Stunden die sie gearbeitet haben,der Zeitnachweis ausgehändigt.
Diese Zeitarbeitsfirma macht dies aber nicht,mit der Begründung,das werden Sie schon auf Ihrer Lohnabrechnung sehen.
Jetzt meine Frage:Darf diese Zeitarbeitsfirma mir diesen Nachweis verwehren,noch dazu wo sie ihn nur hätte kopieren brauchen,oder nichtß
Wer hat in diesem Fall auch schon mal Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen.
Wo kan man sich erkundigen,wenn dieser fall akut wird.
Gibt es eine rechtsgrundlage,wo der Arbeitgeber verpflichtet ist, dieses auf Verlangen auszuhändigenß
Vielen Dank schon im voraus für Eure Mithilfe
MfG Steffen
zatiochi - 40
Profi (offline)

Dabei seit 09.2005
565 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2008 um 21:54 Uhr

also ich bin in unserer Firma für die Zeitenverwaltung zuständig...
bei uns bekommt jeder Mitarbeiter einen Ausdruck... und ich denke nicht, dass die Zeitarbeitsfirma das verwehren darf.

und von meiner Berufschulzeit her weis ich glaub noch, dass jeder Mitarbeiter Einsicht in alle Unterlagen seiner Akte haben darf, also auch den Stundennachweisen... dazu is der AG verpflichtet bzw. der AN hat das Recht

Meine Verwirrung ist Genialität!

EuroEde - 38
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1954 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2008 um 23:15 Uhr

Zitat von zatiochi:

also ich bin in unserer Firma für die Zeitenverwaltung zuständig...
bei uns bekommt jeder Mitarbeiter einen Ausdruck... und ich denke nicht, dass die Zeitarbeitsfirma das verwehren darf.

und von meiner Berufschulzeit her weis ich glaub noch, dass jeder Mitarbeiter Einsicht in alle Unterlagen seiner Akte haben darf, also auch den Stundennachweisen... dazu is der AG verpflichtet bzw. der AN hat das Recht


genau! alle Akten zu jeder Zeit...:daumenhoch:

Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.

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