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Versicherungsumfang/-schutz Kfz

Hans_Wurschd - 24
Champion (offline)

Dabei seit 04.2004
2157 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2008 um 14:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.02.2008 um 14:31 Uhr

Hallo miteinander.
Angenommener Fall: Ein Kumpel erlaubt mir, mal ne Runde mit seinem Motorrad oder Auto zu fahren. Er hat ne ganz normale Haftpflicht, das Ding is zugelassen, bei der Versicherung die auf ihn läuft is angegeben, dass auch Menschen die unter 25 sind damit fahren. Jetzt bau ich nen Unfall und beim Unfallgegner entsteht ein Schaden von meinetwegen 15000€. Würde die Haftpflicht meines Kumpels nur greifen, wenn er selber gefahren wäre? Müsste ich persönlich für den Schaden aufkommen? Würde den Schaden eventuell meine (Privat-)Haftpflicht übernehmen?

Vielleicht kenn sich ja jemand damit aus der grad aus der Fahrschule oder aus der Versicherungsbranche kommt ;-) Merci.
mogway
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3417 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2008 um 15:05 Uhr

du sagtest ja bei ihm sind personen unter 25 angegeben, die damit fahren?! von dem ausgehend müsste seine versicherung theoretisch dazu verpflichtet sein den schaden zu übernehmen. allerdings weiß ich nich ob die das auch so sehen

surprise, motherf***!

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2008 um 15:08 Uhr

Zitat von Hans_Wurschd:

Hallo miteinander.
Angenommener Fall: Ein Kumpel erlaubt mir, mal ne Runde mit seinem Motorrad oder Auto zu fahren. Er hat ne ganz normale Haftpflicht, das Ding is zugelassen, bei der Versicherung die auf ihn läuft is angegeben, dass auch Menschen die unter 25 sind damit fahren. Jetzt bau ich nen Unfall und beim Unfallgegner entsteht ein Schaden von meinetwegen 15000€. Würde die Haftpflicht meines Kumpels nur greifen, wenn er selber gefahren wäre? Müsste ich persönlich für den Schaden aufkommen? Würde den Schaden eventuell meine (Privat-)Haftpflicht übernehmen?

Vielleicht kenn sich ja jemand damit aus der grad aus der Fahrschule oder aus der Versicherungsbranche kommt ;-) Merci.


kommt drauf an, meine eltern haben für ihr auto nur ne versicherung einzigst für sie als fahrer /beweger des autos, (da ich da noch nicht 18 war) also darf ich jetzt mit denen nicht fahren :/

weiss niht wie das bei ihm ist

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

beatle
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
685 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2008 um 15:15 Uhr

. . . ganz einfach . . . Du darfst fahren wenn das im Schein eingetragen ist . . . also unter 25 . . . wenn Du dann nen Unfall baust muß die Haftpflicht natürlich den Schaden übernehmen . . anders schauts aus, wenn z.B. nur er eingetragen ist oder nur familienangehörige . . . dann kanns zu problemen kommen . . . oft sind die versicherungen auch kulant und bezahlen trotzdem . . . kommt auch drauf an ob er schon einige vorschäden usw hat . . . na ja und du solltest auch nen führerschein haben . . .
Hans_Wurschd - 24
Champion (offline)

Dabei seit 04.2004
2157 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2008 um 15:19 Uhr

Zitat von beatle:

. . . na ja und du solltest auch nen führerschein haben . . .

wäre durchaus sinnvoll :-D
Flo1862 - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2007
40 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2008 um 15:25 Uhr

Also die Privathaftpflich greift da definitiv nicht, da sobald das Auto betreten wir diese entfällt und die Kfz Haftplicht gilt. Also die Versicherung müsste in diesem Fall sicher zahlen, allerdings werden die Beiträge deines Freundes dadurch steigen und er hätte das recht die Mehrkosten von dir zurück zu verlangen wenn ich mich nicht irre.

Push the button and have fun!

beatle
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
685 Beiträge
Geschrieben am: 02.02.2008 um 15:50 Uhr

Zitat von Flo1862:

Also die Privathaftpflich greift da definitiv nicht, da sobald das Auto betreten wir diese entfällt und die Kfz Haftplicht gilt. Also die Versicherung müsste in diesem Fall sicher zahlen, allerdings werden die Beiträge deines Freundes dadurch steigen und er hätte das recht die Mehrkosten von dir zurück zu verlangen wenn ich mich nicht irre.


. . . nein - er kann di Mehrkosten nicht von ihm verlangen - da er damit einverstanden war und er das risiko eines unfalls eingegengen ist . . . nur wenn der kumpel z.b. fährt und dem halter vorher nicht gefragt hat oder so . . .
Darkmikel - 54
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
590 Beiträge

Geschrieben am: 02.02.2008 um 17:05 Uhr

Dem ist nicht so der schaden der ihm durch die Prämienerhöhung entstanden ist kann er sicherlich von dir einklagen!

http://s3.bitefight.de/c.php?uid=65321

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