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Frage zum Thema "Raubkopien"

ChrisZz
Experte (offline)

Dabei seit 03.2007
1280 Beiträge

Geschrieben am: 23.01.2008 um 14:26 Uhr

Also ..
Ich hab irgendwo mal gelesen dass es legal ist eine DVD kostenlos zu downloaden, wenn sie nicht mehr im Handel erhältlich ist, da die komplette Auflage vergriffen ist und zu 100% keine weitere Auflage erscheinen wird..
Weiß jemand ob das stimmt? =//

Tell your boyfriend, if he says he's got beef, that i'm a vegetarian.

drunkpunk - 38
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
13725 Beiträge

Geschrieben am: 23.01.2008 um 14:38 Uhr

Obwohl ichs verstehen könnte warums dann erlaubt ist (kein finanzieller schaden an der firma, da ja eh alle verkauft sind) glaube ich nich das die rechtssprechung da solch eine Ausnahme macht

Fuck me im famous. (ich Dieb)

n3xus
Profi (offline)

Dabei seit 11.2007
515 Beiträge

Geschrieben am: 23.01.2008 um 14:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.01.2008 um 14:46 Uhr

Privatkopien nach UrhG

Das deutsche Urheberrecht sieht „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ von rechtlich geschützten Inhalten vor. Vorausgesetzt, dass das Quellmedium keine „offensichtlich rechtswidrige Vorlage“ ist, erlaubt § 53 des Urheberrechtsgesetzes nach der Novelle vom 10. 9. 2003 unter folgenden Einschränkungen „einzelne Vervielfältigungsstücke“:

*

zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch
*

zur Aufnahme in ein eigenes Archiv bei Besitz der Vorlage, sofern
o

die Vervielfältigung fotomechanisch oder nach einem „Verfahren mit ähnlicher Wirkung“ stattfindet oder
o

die Aufnahme analog genutzt wird oder
o

das Archiv nicht wirtschaftlich genutzt wird.

Von besonderer Bedeutung ist hier das „oder“ - demnach muss mindestens eines dieser Kriterien erfüllt sein. Das Gesetz verlangt aber nicht, dass sämtliche Kriterien zutreffen.
*

zur „Unterrichtung über Tagesfragen“ bei Funksendungen
*

zum „sonstigen eigenen Gebrauch“ kleiner publizierter Auszüge oder Werke, die seit mindestens zwei Jahren vergriffen sind.

Weiterhin gestattet das Urheberrecht die Vervielfältigung von Auszügen geschützter Werke für Schulzwecke und Prüfungen.

*

Auszüge aus digitalen Datenbanken sind von den meisten Kopiergenehmigungen ausgeschlossen, sofern sie nicht zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt werden sollen.
*

Private Vervielfältigungen dürfen weder unkontrolliert weitergegeben (verbreitet) noch öffentlich wiedergegeben werden.

Nur mit Erlaubnis des Rechtsinhabers zulässig sind:

*

Aufnahmen öffentlicher Aufführungen, einschließlich Film- und Tonvorführungen
*

das Anfertigen „graphischer Aufzeichnungen“ von Musikwerken oder eine vollständige Vervielfältigung von Büchern oder Zeitschriften.

Weiter eingeschränkt wird die Privatkopie durch § 95 - Details siehe Kasten „Kopiersperren nach UrhG“.

edit: also das hab ich mal beim googlen gefunden...ich weiß nicht ob s hilft..

society failed to tolerate me and i have failed to tolerate society

DarkOmen - 35
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
467 Beiträge

Geschrieben am: 24.01.2008 um 10:01 Uhr

hmm kA aber ich wüsst wie du sie vlt illegal bekommst xD...

Rechtschreibung ist Krieg!

ChrisZz
Experte (offline)

Dabei seit 03.2007
1280 Beiträge

Geschrieben am: 24.01.2008 um 14:19 Uhr

Zitat von DarkOmen:

hmm kA aber ich wüsst wie du sie vlt illegal bekommst xD...


dass wüsst ich dann schon selbst -.-'

Tell your boyfriend, if he says he's got beef, that i'm a vegetarian.

DarkOmen - 35
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
467 Beiträge

Geschrieben am: 24.01.2008 um 16:46 Uhr

lol klar wer nicht aber legal kostet es doch XD aber ist auch bessa ich sehs ja ein

Rechtschreibung ist Krieg!

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