Metzelhuber - 51
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Geschrieben am: 04.01.2008 um 23:36 Uhr
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Hallo,
zählt die B10, Hindenburgring, bei der Esso, als außer- oder innerorts?
Es geht um den Blitzer der Richtung Autobahn aufegestellt ist.
Danke schonmal.
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BillyBoy1988 - 37
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Geschrieben am: 04.01.2008 um 23:39 Uhr
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Zitat von Metzelhuber: Hallo,
zählt die B10, Hindenburgring, bei der Esso, als außer- oder innerorts?
Es geht um den Blitzer der Richtung Autobahn aufegestellt ist.
Danke schonmal.
da ist nur 60 erlaubt
glaub ich mal
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Metzelhuber - 51
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Geschrieben am: 04.01.2008 um 23:46 Uhr
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60 ja, aber innerorts oder außerorts.
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BillyBoy1988 - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.01.2008 um 23:52 Uhr
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ich denke mal das des noch innerorts ist
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Alex2605 - 47
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Geschrieben am: 04.01.2008 um 23:56 Uhr
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Klar innerorts, das Ortsschild kommt doch erst später!
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wanner - 39
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Geschrieben am: 04.01.2008 um 23:57 Uhr
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Zitat von Metzelhuber: 60 ja, aber innerorts oder außerorts.
kann bei 60 nur auserorts sein da alles über 50 nicht mehr als innerorts gewertet wird
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Alex2605 - 47
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Geschrieben am: 04.01.2008 um 23:59 Uhr
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und was ist mit der "Stadtautobahn" in Berlin oder München?
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wanner - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.01.2008 um 00:03 Uhr
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wird beim strafmas nicht als innerorts gewertet
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Alex2605 - 47
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Geschrieben am: 05.01.2008 um 00:13 Uhr
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StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. …
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(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden.
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wanner - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.01.2008 um 00:16 Uhr
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Das streite ich doch gar nicht ab nur wird ne Geschwindigkeitsübertretung in so einem fall was das Strafmaß angeht, nicht wie innerorts gewertet
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Alex2605 - 47
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Geschrieben am: 05.01.2008 um 00:17 Uhr
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Aus Wikipedia "Kraftfahrstraßen"
Innerorts gilt auf Kraftfahrstraßen, im Gegensatz zu Autobahnen, die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine Schilder eine höhere Geschwindigkeit zulassen.
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Alex2605 - 47
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Geschrieben am: 05.01.2008 um 00:18 Uhr
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Aber an dieser Stelle wird die B10 nicht als Bundes- oder Autobahn gewertet.
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wanner - 39
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Geschrieben am: 05.01.2008 um 00:19 Uhr
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Zitat von Alex2605: Aus Wikipedia "Kraftfahrstraßen"
Innerorts gilt auf Kraftfahrstraßen, im Gegensatz zu Autobahnen, die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine Schilder eine höhere Geschwindigkeit zulassen.
hab ich grad auch gelesen
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Alex2605 - 47
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Geschrieben am: 05.01.2008 um 00:54 Uhr
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Ok, das heisst also wenn ich laut MAP24.de in der Heidenheimer Str. (B19), Karlstr. (B311), Blaubeurer Str. ( B28) oder in der Illerstraße (B311) geblitzt werde zählt das außerorts?
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Metzelhuber - 51
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Geschrieben am: 05.01.2008 um 01:41 Uhr
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Zitat von wanner: Das streite ich doch gar nicht ab nur wird ne Geschwindigkeitsübertretung in so einem fall was das Strafmaß angeht, nicht wie innerorts gewertet
deine worte in gottes ohren :)
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Alex2605 - 47
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Geschrieben am: 06.01.2008 um 14:25 Uhr
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Also in diesem Bereich ist es keine Karaftfahrstr., denn diese wird erst am Tunnel durch Zeichen 331 ausgewiesen und nach dem Tunnel durch Zeichen 336 aufgehoben.
Der Ort endet nach dem Tunnel durch zeichen 311.
Also ist in die Straße in diesem Bereich eine normale mehrspurige Straße, die durch Zeichen 274 auf 60 KM/H "erhöt" ist. Somit befinden wir uns innerorts!
P.S.
Aus www.verkehrsportal.de , STVO §41:
Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit
verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art.
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