71_2Pac_96 - 32
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 07.2007
109
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2007 um 19:52 Uhr
|
|
Hallo... ich wollte euch mal fragen ob ihr wisst wie alt die begleitperson sein muss wenn ich in ein lokal rein will das aber erst ab 16 ist und ich noch jünger bin???
|
|
other-side - 34
Experte
(offline)
Dabei seit 08.2007
1560
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:54 Uhr
|
|
Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen
E36/5 M44 - Autos werden hinten angetrieben... ...alles andere sind Kutschen!
|
|
71_2Pac_96 - 32
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 07.2007
109
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:55 Uhr
|
|
Zitat von other-side: Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen
also darf ich dann nur mit meinen eltern da rein...
und wenn ein freund von mir 23 ist???
|
|
superstef14 - 34
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2005
800
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:57 Uhr
|
|
Zitat von other-side: Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen
... die mindestens 18 sein muss
A7X ♥
|
|
herzelchen - 18
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2007
209
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:57 Uhr
|
|
kann aber auch sein, dass sowas in manchen bars etc. nich gilt
|
|
superstef14 - 34
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2005
800
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:58 Uhr
|
|
Zitat von 71_2Pac_96: Zitat von other-side: Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen
also darf ich dann nur mit meinen eltern da rein...
und wenn ein freund von mir 23 ist???
dann darfsch da rein aber deine eltern müssen so n formular ausfülln
A7X ♥
|
|
71_2Pac_96 - 32
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 07.2007
109
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:00 Uhr
|
|
Zitat von superstef14: Zitat von 71_2Pac_96: Zitat von other-side: Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen
also darf ich dann nur mit meinen eltern da rein...
und wenn ein freund von mir 23 ist???
dann darfsch da rein aber deine eltern müssen so n formular ausfülln
ja lol aber ohne geht des nich??
|
|
spectre - 41
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2003
181
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:03 Uhr
|
|
Zitat von 71_2Pac_96: Zitat von superstef14: Zitat von 71_2Pac_96: also darf ich dann nur mit meinen eltern da rein...
und wenn ein freund von mir 23 ist???
dann darfsch da rein aber deine eltern müssen so n formular ausfülln
ja lol aber ohne geht des nich??
genau so ist es. und selbst wenn du das hast, liegt es immer noch am betreiber der bar/cafe/kneipe/disco/whatever ob er das akzeptiert oder nicht - denn dazu ist er nicht verpflichtet.
|
|
21478697
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 08.2007
275
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:12 Uhr
|
|
Zitat von other-side: Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen
welche
18 sein muss
soviel ich weiß oO
|
|
Niriana - 40
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2005
507
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:32 Uhr
|
|
Wie die anderen geschrieben haben, brauchst du jemanden der 18 ist und ein Formular das deine Eltern ausgefüllt haben. Das klappt mit 16 und 17 jährigen nur ob das mit jünger auch geht glaube ich nicht und wenn dann wahrscheinlich nur bis 22:00 oder allerhöchstens 24:00 Uhr.
Eine einzige Träne kann mehr bitteres Salz enthalten als ein ganzer Ozean
|
|
-summersky-
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2006
890
Beiträge
|
Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2007 um 20:49 Uhr
|
|
Also... Deine Eltern müssen ein Formular ausfüllen, auf dem steht, in welcher Kneipe bzw. auf welcher Party du bist. Es müssen beide Elternteile unterschreiben und von einem Elternteil muss der Personalausweis beigelegt werden. Normal reicht eine Kopie. Dann muss die Person, auf die die Erzeihungsberechtigung übertragen wird auch noch unterschreiben. Die Person muss mindestens 18 Jahre sein. Bist du unter 16, musst du die Party um 24:00 wieder verlassen, wie das in Lokalen aussieht, weiß ich nicht.
So ein Formular lässt sich im Internet auftreiben.. Auf Partys etc hängt es dann aber immer noch vom Veranstalter ab, ob solche Formulare angenommen werden. Normalerweise aber schon, weil des ja alles gesetzlich genehmigt ist.
♥2h8
|
|
71_2Pac_96 - 32
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 07.2007
109
Beiträge
|
Geschrieben am: 14.12.2007 um 17:09 Uhr
|
|
Zitat von -summersky-: Also... Deine Eltern müssen ein Formular ausfüllen, auf dem steht, in welcher Kneipe bzw. auf welcher Party du bist. Es müssen beide Elternteile unterschreiben und von einem Elternteil muss der Personalausweis beigelegt werden. Normal reicht eine Kopie. Dann muss die Person, auf die die Erzeihungsberechtigung übertragen wird auch noch unterschreiben. Die Person muss mindestens 18 Jahre sein. Bist du unter 16, musst du die Party um 24:00 wieder verlassen, wie das in Lokalen aussieht, weiß ich nicht.
So ein Formular lässt sich im Internet auftreiben.. Auf Partys etc hängt es dann aber immer noch vom Veranstalter ab, ob solche Formulare angenommen werden. Normalerweise aber schon, weil des ja alles gesetzlich genehmigt ist.
lol son scheiß naja danke dann
|
|