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Erziehungsberechtigt

71_2Pac_96 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
109 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2007 um 19:52 Uhr

Hallo... ich wollte euch mal fragen ob ihr wisst wie alt die begleitperson sein muss wenn ich in ein lokal rein will das aber erst ab 16 ist und ich noch jünger bin???
other-side - 34
Experte (offline)

Dabei seit 08.2007
1560 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:54 Uhr

Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen

E36/5 M44 - Autos werden hinten angetrieben... ...alles andere sind Kutschen!

71_2Pac_96 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
109 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:55 Uhr

Zitat von other-side:

Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen


also darf ich dann nur mit meinen eltern da rein...
und wenn ein freund von mir 23 ist???
superstef14 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
800 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:57 Uhr

Zitat von other-side:

Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen

... die mindestens 18 sein muss

A7X ♥

herzelchen - 18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
209 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:57 Uhr

kann aber auch sein, dass sowas in manchen bars etc. nich gilt
superstef14 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
800 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:58 Uhr

Zitat von 71_2Pac_96:

Zitat von other-side:

Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen


also darf ich dann nur mit meinen eltern da rein...
und wenn ein freund von mir 23 ist???

dann darfsch da rein aber deine eltern müssen so n formular ausfülln

A7X ♥

71_2Pac_96 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
109 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:00 Uhr

Zitat von superstef14:

Zitat von 71_2Pac_96:

Zitat von other-side:

Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen


also darf ich dann nur mit meinen eltern da rein...
und wenn ein freund von mir 23 ist???

dann darfsch da rein aber deine eltern müssen so n formular ausfülln


ja lol aber ohne geht des nich??
spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:03 Uhr

Zitat von 71_2Pac_96:

Zitat von superstef14:

Zitat von 71_2Pac_96:

also darf ich dann nur mit meinen eltern da rein...
und wenn ein freund von mir 23 ist???

dann darfsch da rein aber deine eltern müssen so n formular ausfülln


ja lol aber ohne geht des nich??


genau so ist es. und selbst wenn du das hast, liegt es immer noch am betreiber der bar/cafe/kneipe/disco/whatever ob er das akzeptiert oder nicht - denn dazu ist er nicht verpflichtet.
21478697
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
275 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:12 Uhr

Zitat von other-side:

Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern.
Aber die können die Aufsichtspflicht durche eine "schriftliche Genehmigung" an eine andere Person übertragen

welche
18 sein muss
soviel ich weiß oO
Niriana - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
507 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:32 Uhr

Wie die anderen geschrieben haben, brauchst du jemanden der 18 ist und ein Formular das deine Eltern ausgefüllt haben. Das klappt mit 16 und 17 jährigen nur ob das mit jünger auch geht glaube ich nicht und wenn dann wahrscheinlich nur bis 22:00 oder allerhöchstens 24:00 Uhr.

Eine einzige Träne kann mehr bitteres Salz enthalten als ein ganzer Ozean

-summersky-
Profi (offline)

Dabei seit 09.2006
890 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2007 um 20:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2007 um 20:49 Uhr

Also... Deine Eltern müssen ein Formular ausfüllen, auf dem steht, in welcher Kneipe bzw. auf welcher Party du bist. Es müssen beide Elternteile unterschreiben und von einem Elternteil muss der Personalausweis beigelegt werden. Normal reicht eine Kopie. Dann muss die Person, auf die die Erzeihungsberechtigung übertragen wird auch noch unterschreiben. Die Person muss mindestens 18 Jahre sein. Bist du unter 16, musst du die Party um 24:00 wieder verlassen, wie das in Lokalen aussieht, weiß ich nicht.
So ein Formular lässt sich im Internet auftreiben.. Auf Partys etc hängt es dann aber immer noch vom Veranstalter ab, ob solche Formulare angenommen werden. Normalerweise aber schon, weil des ja alles gesetzlich genehmigt ist.

♥2h8

71_2Pac_96 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
109 Beiträge

Geschrieben am: 14.12.2007 um 17:09 Uhr

Zitat von -summersky-:

Also... Deine Eltern müssen ein Formular ausfüllen, auf dem steht, in welcher Kneipe bzw. auf welcher Party du bist. Es müssen beide Elternteile unterschreiben und von einem Elternteil muss der Personalausweis beigelegt werden. Normal reicht eine Kopie. Dann muss die Person, auf die die Erzeihungsberechtigung übertragen wird auch noch unterschreiben. Die Person muss mindestens 18 Jahre sein. Bist du unter 16, musst du die Party um 24:00 wieder verlassen, wie das in Lokalen aussieht, weiß ich nicht.
So ein Formular lässt sich im Internet auftreiben.. Auf Partys etc hängt es dann aber immer noch vom Veranstalter ab, ob solche Formulare angenommen werden. Normalerweise aber schon, weil des ja alles gesetzlich genehmigt ist.


lol son scheiß naja danke dann
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