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Frage zur Entfernugspauschale

kimtrains - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1476 Beiträge

Geschrieben am: 31.08.2007 um 18:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.08.2007 um 18:29 Uhr

Hi

Hab da mal eine Frage zur Entfernungspauschale bzw. zu meiner Rechnnug. Vllt. kennt ja jemand hier damit aus...

Ich habe einen täglichen Arbeitsweg von 76 Kilometer (Von meinem Wohnhaus bis zu meinem Arbeitgeber, kürzeste Straßenstrecke laut Falk.de)

Da schon die 1. Frage: Zählt nun der Weg der Straße, obwohl ich mit dem Zug fahre? (Die Zugstrecke beläuft sich nämlich auf 93km + 2 km von Hbf zum Arbeitgeber = 95km)

Die Entfernnugspauschale beträgt ja 0,30 € pro Kilometer pro Tag. Da diese erst ab dem 21 Kilometer greift, hätte ich ja somit (mit den angenommen 76km) ca 56 Kilometer Anspruch auf die Pauschale.

Das wären dann rein rechnerisch bei einer Jahresarbeitstagezahl von 220 Tage: 3696 € (220 Tage * 56km * 0,30 €)

Da ich vom Arbeitgeber keine Zuschüsse auf Fahrtkosten bekomme, dürfte es dort ja keine Abzüge geben?

Ist die Rechnnug soweit korrekt oder muss ich noch andere Faktoren beachten?

Grüße Kim


Hans_Wurschd - 24
Champion (offline)

Dabei seit 04.2004
2157 Beiträge

Geschrieben am: 31.08.2007 um 19:15 Uhr

Also Wiki sagt dazu:

Zitat:

Das Gesetz stellt zur Berechnung grundsätzlich auf die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Eine Verbindung ist verkehrsgünstiger, wenn durch sie die Arbeitsstätte - trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird.

Also denk ich, deine Berechnungen stimmen so!
PriNcE_F - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
273 Beiträge

Geschrieben am: 31.08.2007 um 20:12 Uhr

Zitat von Hans_Wurschd:

Also Wiki sagt dazu:

Zitat:

Das Gesetz stellt zur Berechnung grundsätzlich auf die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Eine Verbindung ist verkehrsgünstiger, wenn durch sie die Arbeitsstätte - trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird.

Also denk ich, deine Berechnungen stimmen so!


i too

ƒüя яê¢нтѕ¢няê&i circ;вƒêнℓêя нâƒтêт ∂îê тâѕтâтûя

Bamboocha_1 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
229 Beiträge
Geschrieben am: 31.08.2007 um 20:42 Uhr

jojjo
Adolf18 - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2007
2 Beiträge
Geschrieben am: 31.08.2007 um 21:23 Uhr

Zitat von Bamboocha_1:

jojjo

was soll dieser blöde Beitrag in diesem Forum?????
putz dir mal die Nase !!!!
forty-six - 78
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2007
123 Beiträge

Geschrieben am: 31.08.2007 um 21:39 Uhr

Ich meine korrekt!

Mindert das zu versteuernde Einkommen um den Betrag von 3696 € .
Zahlt daher weniger Steuern, bzw. bekommt sie zurück (Jahresausgleich).


am jahrgang kanns nicht liegen...

kimtrains - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1476 Beiträge

Geschrieben am: 31.08.2007 um 22:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.08.2007 um 22:25 Uhr

Zitat von forty-six:

Ich meine korrekt!

Mindert das zu versteuernde Einkommen um den Betrag von 3696 € .
Zahlt daher weniger Steuern, bzw. bekommt sie zurück (Jahresausgleich).


Na gut, da ich im ersten Lehrjahr nur 480 brutto (+Provision ab dem 4 Monat) bekomme, gibt es ja nicht viel zu versteuern
Oo_SammY_oO - 22
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
329 Beiträge

Geschrieben am: 31.08.2007 um 22:32 Uhr

was ist das ??

hehe...

kimtrains - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1476 Beiträge

Geschrieben am: 31.08.2007 um 22:44 Uhr

Zitat von Oo_SammY_oO:

was ist das ??


Anstatt der blöden Fragerei hättest, falls es dich wirklich interessiert, dich darüber informieren können!
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 31.08.2007 um 23:00 Uhr

Zitat von Oo_SammY_oO:

was ist das ??
wer liest und versteht ist im vorteil....

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

forty-six - 78
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2007
123 Beiträge

Geschrieben am: 01.09.2007 um 08:23 Uhr

Ja, die Pendlerpauschale ist ein Begriff aus dem Einkommenssteuerrecht und mindert das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Steuerbürger sind unterschiedlich von der Einschränkung bei der Pendlerpauschale betroffen. So sorgt die Entfernungspauschale erst für einen steuerlichen Vorteil, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro in 2006 / 2007) übersteigen. Dieser Freibetrag wird durch die Pendlerpauschale erst erreicht, wenn der Arbeitnehmer an 230 Tagen mindesten 34 Kilometer Fahrt zu seiner Arbeit vornehmen muss. Bei einer geringeren Entfernung macht sich die Reduzierung nur bemerkbar, wenn der Arbeitnehmer noch andere Werbungskosten absetzen kann.

Wer einen groben Überblick haben will, z.B. bei Wikipedia/Entfernungspauschale.

In Deinem speziellen Fall (Bruttoeinkommen) dürften die im Jahressteuerausgleich in die Tabellen eingearbeiteten Pauschalen (Freibeträge/ Abzüge) bereits ausreichend sein. Einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich würde ich aber als Arbeitnehmer grundsätzlich beim zuständigen FA stellen. (Termin jeweils 30.5. des folgenden Jahres).

am jahrgang kanns nicht liegen...

forty-six - 78
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2007
123 Beiträge

Geschrieben am: 01.09.2007 um 08:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.09.2007 um 08:31 Uhr

Zitat:

Da schon die 1. Frage: Zählt nun der Weg der Straße, obwohl ich mit dem Zug fahre? (Die Zugstrecke beläuft sich nämlich auf 93km + 2 km von Hbf zum Arbeitgeber = 95km)


Die Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitstag einmal für die kürzeste Wegververbindung.

am jahrgang kanns nicht liegen...

Hans_Wurschd - 24
Champion (offline)

Dabei seit 04.2004
2157 Beiträge

Geschrieben am: 01.09.2007 um 12:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.09.2007 um 12:11 Uhr

Zitat von forty-six:

Zitat:

Da schon die 1. Frage: Zählt nun der Weg der Straße, obwohl ich mit dem Zug fahre? (Die Zugstrecke beläuft sich nämlich auf 93km + 2 km von Hbf zum Arbeitgeber = 95km)


Die Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitstag einmal für die kürzeste Wegververbindung.

Es darf auch eine längere Wegstrecke angerechnet werden, "wenn diese verkehrsgünstiger" ist. Siehe mein erster Post.
forty-six - 78
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2007
123 Beiträge

Geschrieben am: 01.09.2007 um 17:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.09.2007 um 17:00 Uhr


Zitat:

Es darf auch eine längere Wegstrecke angerechnet werden, "wenn diese verkehrsgünstiger" ist. Siehe mein erster Post.


Ja, ist richtig, stimmt!


am jahrgang kanns nicht liegen...

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