kimtrains - 36
Experte
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 18:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.08.2007 um 18:29 Uhr
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Hi
Hab da mal eine Frage zur Entfernungspauschale bzw. zu meiner Rechnnug. Vllt. kennt ja jemand hier damit aus...
Ich habe einen täglichen Arbeitsweg von 76 Kilometer (Von meinem Wohnhaus bis zu meinem Arbeitgeber, kürzeste Straßenstrecke laut Falk.de)
Da schon die 1. Frage: Zählt nun der Weg der Straße, obwohl ich mit dem Zug fahre? (Die Zugstrecke beläuft sich nämlich auf 93km + 2 km von Hbf zum Arbeitgeber = 95km)
Die Entfernnugspauschale beträgt ja 0,30 € pro Kilometer pro Tag. Da diese erst ab dem 21 Kilometer greift, hätte ich ja somit (mit den angenommen 76km) ca 56 Kilometer Anspruch auf die Pauschale.
Das wären dann rein rechnerisch bei einer Jahresarbeitstagezahl von 220 Tage: 3696 € (220 Tage * 56km * 0,30 €)
Da ich vom Arbeitgeber keine Zuschüsse auf Fahrtkosten bekomme, dürfte es dort ja keine Abzüge geben?
Ist die Rechnnug soweit korrekt oder muss ich noch andere Faktoren beachten?
Grüße Kim
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Hans_Wurschd - 24
Champion
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 19:15 Uhr
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Also Wiki sagt dazu:
Zitat: Das Gesetz stellt zur Berechnung grundsätzlich auf die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Eine Verbindung ist verkehrsgünstiger, wenn durch sie die Arbeitsstätte - trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird.
Also denk ich, deine Berechnungen stimmen so!
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PriNcE_F - 33
Halbprofi
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 20:12 Uhr
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Zitat von Hans_Wurschd: Also Wiki sagt dazu:
Zitat: Das Gesetz stellt zur Berechnung grundsätzlich auf die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Eine Verbindung ist verkehrsgünstiger, wenn durch sie die Arbeitsstätte - trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird.
Also denk ich, deine Berechnungen stimmen so!
i too
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Bamboocha_1 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 20:42 Uhr
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jojjo
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Adolf18 - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 21:23 Uhr
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was soll dieser blöde Beitrag in diesem Forum?????
putz dir mal die Nase !!!!
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forty-six - 78
Halbprofi
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Dabei seit 04.2007
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 21:39 Uhr
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Ich meine korrekt!
Mindert das zu versteuernde Einkommen um den Betrag von 3696 € .
Zahlt daher weniger Steuern, bzw. bekommt sie zurück (Jahresausgleich).
am jahrgang kanns nicht liegen...
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kimtrains - 36
Experte
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 22:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.08.2007 um 22:25 Uhr
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Zitat von forty-six: Ich meine korrekt!
Mindert das zu versteuernde Einkommen um den Betrag von 3696 € .
Zahlt daher weniger Steuern, bzw. bekommt sie zurück (Jahresausgleich).
Na gut, da ich im ersten Lehrjahr nur 480 brutto (+Provision ab dem 4 Monat) bekomme, gibt es ja nicht viel zu versteuern
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Oo_SammY_oO - 22
Halbprofi
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Dabei seit 08.2007
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 22:32 Uhr
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was ist das ??
hehe...
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kimtrains - 36
Experte
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 22:44 Uhr
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Anstatt der blöden Fragerei hättest, falls es dich wirklich interessiert, dich darüber informieren können!
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 31.08.2007 um 23:00 Uhr
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wer liest und versteht ist im vorteil....
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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forty-six - 78
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Geschrieben am: 01.09.2007 um 08:23 Uhr
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Ja, die Pendlerpauschale ist ein Begriff aus dem Einkommenssteuerrecht und mindert das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers aus nichtselbstständiger Arbeit.
Die Steuerbürger sind unterschiedlich von der Einschränkung bei der Pendlerpauschale betroffen. So sorgt die Entfernungspauschale erst für einen steuerlichen Vorteil, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro in 2006 / 2007) übersteigen. Dieser Freibetrag wird durch die Pendlerpauschale erst erreicht, wenn der Arbeitnehmer an 230 Tagen mindesten 34 Kilometer Fahrt zu seiner Arbeit vornehmen muss. Bei einer geringeren Entfernung macht sich die Reduzierung nur bemerkbar, wenn der Arbeitnehmer noch andere Werbungskosten absetzen kann.
Wer einen groben Überblick haben will, z.B. bei Wikipedia/Entfernungspauschale.
In Deinem speziellen Fall (Bruttoeinkommen) dürften die im Jahressteuerausgleich in die Tabellen eingearbeiteten Pauschalen (Freibeträge/ Abzüge) bereits ausreichend sein. Einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich würde ich aber als Arbeitnehmer grundsätzlich beim zuständigen FA stellen. (Termin jeweils 30.5. des folgenden Jahres).
am jahrgang kanns nicht liegen...
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forty-six - 78
Halbprofi
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Dabei seit 04.2007
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Geschrieben am: 01.09.2007 um 08:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.09.2007 um 08:31 Uhr
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Zitat: Da schon die 1. Frage: Zählt nun der Weg der Straße, obwohl ich mit dem Zug fahre? (Die Zugstrecke beläuft sich nämlich auf 93km + 2 km von Hbf zum Arbeitgeber = 95km)
Die Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitstag einmal für die kürzeste Wegververbindung.
am jahrgang kanns nicht liegen...
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Hans_Wurschd - 24
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Geschrieben am: 01.09.2007 um 12:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.09.2007 um 12:11 Uhr
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Zitat von forty-six: Zitat: Da schon die 1. Frage: Zählt nun der Weg der Straße, obwohl ich mit dem Zug fahre? (Die Zugstrecke beläuft sich nämlich auf 93km + 2 km von Hbf zum Arbeitgeber = 95km)
Die Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitstag einmal für die kürzeste Wegververbindung.
Es darf auch eine längere Wegstrecke angerechnet werden, "wenn diese verkehrsgünstiger" ist. Siehe mein erster Post.
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forty-six - 78
Halbprofi
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Dabei seit 04.2007
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Geschrieben am: 01.09.2007 um 17:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.09.2007 um 17:00 Uhr
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Zitat: Es darf auch eine längere Wegstrecke angerechnet werden, "wenn diese verkehrsgünstiger" ist. Siehe mein erster Post.
Ja, ist richtig, stimmt!
am jahrgang kanns nicht liegen...
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