Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

waffenladen ruff

<<< zurück   -1- -2- -3- -4-  
bisalr
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
457 Beiträge

Geschrieben am: 10.05.2010 um 12:09 Uhr

Zitat von Snoopyshead:

wie ist das gesetzt mit einem luftgewehr? bekomm ich das ohne waffenschein?


Luftdruckwaffen im Kal. 4,5 mm/.177 sind frei ab 18 Jahren!

1. Erwerb und Besitz von Luftdruckwaffen mit dem Zeichen F im Fünfeck
Anlage II zum Waffengesetz Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 1.1 Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

Druckluft, Federdruck-Waffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1, Abbildung 1 zur ersten Verordnung zum Waffengesetz ... tragen.

Das heißt: Sie können Luftdruckwaffen (Luftpistolen und Luftgewehre), die unter 7,5 Joule liegen und aufgrund ihrer Bauart mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet sind, ab 18 jahren frei kaufen und besitzen!

2. Schießen mit Luftdruckwaffen ( F im Fünfeck -Zeichen)
Waffengesetz §12 Abs. 4(1)

Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf es nicht, wer in einer Schießstätte (§27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten und darüber hinaus ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum. Schießen darf man nur mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsernergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach §7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen.

Das heißt: Sie dürfen in Schießstätten (z.B. Schützenhaus, Schützenverein etc.) und innerhalb ihres eigenen Besitzes (z.B. Haus, Garten, Grundstück) mit den Waffen schießen. Ebenfalls darf innerhalb des Besitzes anderer (Zustimmung des Eigentümers vorausgesetzt, z.B. Freund, Nachbar etc.) geschossen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Geschosse (Kugeln, Diabolos, etc.) das Grundstück nicht verlassen. Außerhalb des eigenen Hauses, Garten, Grundstückes etc. darf ohne Genehmigung auf keinen Fall geschossen werden!

3. Transport von Luftdruckwaffen ( F im Fünfeck-Zeichen)
Waffengesetz §12 Abs. 3(2)

... diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem vernünftigen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.

Das heißt: Sie dürfen die Luftdruckwaffe mit F-Zeichen auf direktem Weg, von einem zum anderen Ort transportieren, z.B. auf dem Weg vom Waffengeschäft nach Hause oder von "Freundin A zu Freundin B" . Die Waffe muss dabei ungeladen und sicher verstaut sein. Sollten Sie gleichzeitig mit der Waffe auch Munition transportieren, müssen beide getrennt voneinander untergebracht sein.

Wichtig: Das Führen (Das bei sich tragen) außerhalb des des eigenen Hauses, Gartens, Grundstückes etc. setzt einen herkömmlichen Waffenschein voraus. Der "kleine Waffenschein" für Schreckschusswaffen reicht zum Führen von Luftdruckwaffen nicht aus.


„¡Vivan siempre el trabajo y la paz!“

<<< zurück
 
-1- -2- -3- -4- [Antwort schreiben]

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -