Greenhorn - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 18:54 Uhr
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Weiß jemand von euch, ob man barfuß autofahren darf, oder ob das verboten ist? Wenn nicht, welche Strafe hat das zur Folge?
hip-hop zu hören ist wie in ein waschbecken zu pinkeln, man kann es tun sollte man aber nicht!(j.s.)
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MajorX - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 18:57 Uhr
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ist verboten, aber die frage nach dem strafmaß kann ich nicht sicher beantworten, wahrscheinlich bußgeld und vllt noch n punkt.
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-Ed87- - 38
Experte
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 18:58 Uhr
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weiß net.. hab i no net gehört ob es verboten ist.. aber es fährt sich auf jedenfall scheiße
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Tomtom785 - 40
Experte
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 19:04 Uhr
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1. fährt sichs scheiße
2. du hast absolut keine kraft
3. du hast nicht so des gefühl dabei
4. man soll/muss festes schuhwerk beim fahren tragen, pantoffel oder sowas sind auch nicht erlaubt ^^
zieh einfach schuhe an und fertig
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DrGonzo23 - 45
Anfänger
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 19:04 Uhr
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Ja, is verboten... soviel ich weiß aber nur 40 oder 50 euro Strafe....
ist aber mal wieder typisch.... warum soll ich nich Barfuß fahren...? ich bremse Barfuß immer noch 100mal besser als die Nachbras Oma mit ihrem künstlichen Hüftgelenk! Was unangenehm sein könnte sind Fußverletzungen bei einem unfall, aber ob da die alten Nikes noch was schützen ist fraglich!
Aber auf jeden fall lieber Barfuß als mit Flipflops...!!!
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Dracula666
Champion
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 19:08 Uhr
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Zitat von -Ed87-: weiß net.. hab i no net gehört ob es verboten ist.. aber es fährt sich auf jedenfall scheiße  aber echt!
es verkrampfen die füße ^^
Hoch auf dem Panzerwagen
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Papa-Schumpf - 39
Experte
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 19:16 Uhr
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also ich fahr im sommer oft barfuß, geht alles ohne probleme
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur, andernfalls darf der ehrliche Finder sie behalten.
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_KILL-BILL_ - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 19:26 Uhr
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das arme gaspedal
lecker
lol
*KILL-BILL*
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Surflegende - 37
Profi
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 19:34 Uhr
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Zitat von Papa-Schumpf: also ich fahr im sommer oft barfuß, geht alles ohne probleme
ich auch
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schwestera - 47
Profi
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 19:36 Uhr
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barfuß fahren ist auf jedenfall besser und gesünder als mit 12cm pfennigabsätzen 
I am not crazy, my Reality is just different than yours!
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Andi87 - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 19:37 Uhr
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Also ich hab mal gelesen ,dass aus rechtlicher Lage deine Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den entstandenen Schaden bei einem Unfall verweigern kann
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Tweety-87 - 37
Profi
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Geschrieben am: 12.04.2007 um 20:14 Uhr
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Zitat von Greenhorn: Weiß jemand von euch, ob man barfuß autofahren darf, oder ob das verboten ist? Wenn nicht, welche Strafe hat das zur Folge?
Verboten nicht direkt, aber wenn du einen Unfall hast oder irgendwas und du bist barfuss gefahren, dann hast du alle Kosten selber zu tragen...
Ich selber machs nicht... dafür verdien ich zuwenig...
Liebe ist so hart zu finden, so leicht zu verlieren und so schwer zu vergessen!
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Greenhorn - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.04.2007 um 15:48 Uhr
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Zitat von Papa-Schumpf: also ich fahr im sommer oft barfuß, geht alles ohne probleme
jo ich werd`s glaub auch weiter machen!
ist ziemnlich gemütlich!
hip-hop zu hören ist wie in ein waschbecken zu pinkeln, man kann es tun sollte man aber nicht!(j.s.)
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Borat-93 - 31
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Geschrieben am: 13.04.2007 um 16:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.04.2007 um 16:06 Uhr
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klar darf man
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$KANI$ - 34
Profi
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Geschrieben am: 13.04.2007 um 16:55 Uhr
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"Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben....."
50 euronen und 3 punkte ^^
This flesh holds me captive and in quest of liberation...
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EC-Senden-Ah - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 14.04.2007 um 09:50 Uhr
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Zitat von $KANI$: "Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben....."
50 euronen und 3 punkte ^^
Du darfst fahren wie du willst mit Tanga Latschen, Cowboystiefeln, Barfuss, usw. Nur wenn du einen Unfall hast und herausgefunden wird dass dein Schuhwerk dazugeführt hat bist du der Arsch
Weiter weiter ins Verderben müssen wir leben bis wir sterben!
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